Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als „Abschreckung“ gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten „Tag der Ehre“ teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Neun Menschen sollen bei den Angriffen verletzt worden sein Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer. Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. Die non-binäre Person, die ihren Passeintrag im Frühjahr 2025 von „männlich“ zu „divers“ änderte, nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orbán stufte außerdem die „Antifa-Gruppierung“ als Terrororganisation ein. T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article255354096/Maja-T-Wenige-Stunden-entschieden-ueber-die-Auslieferung.html) vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war. Dass T. von Deutschland an Ungarn ausgeliefert wurde, sorgte für erhebliche Kritik – ebenso werden die Haftbedingungen vor Ort angeprangert, denen T. als queere Person mutmaßlich ausgesetzt ist. Im vergangenen Juni trat T. in einen Hungerstreik (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article256398346/Maja-T-beendet-offenbar-Hungerstreik-in-ungarischer-Haft.html) , den sie im Juli beendete. Unterstützer von T. bezweifeln, dass das Gerichtsverfahren gegen die non-binäre Person fair war.