Welt 06.03.2026
13:11 Uhr

„MERZ LECK EIER“ – Polizei ermittelt gegen 18-Jährigen wegen Demo-Plakat


Nach einer Schüler-Demonstration gegen den neuen Wehrdienst ermittelt die Polizei gegen einen 18-Jährigen. Er hatte ein Anti-Merz-Plakat gezeigt. Nun drohen strafrechtliche Konsequenzen.

„MERZ LECK EIER“ – Polizei ermittelt gegen 18-Jährigen wegen Demo-Plakat

Nach einer Schüler-Demonstration gegen den neuen Wehrdienst in Berlin ermittelt die Polizei gegen einen jungen Mann wegen des Verdachts der Verleumdung von Bundeskanzler Friedrich Merz (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/friedrich-merz/) (CDU). Der 18-jährige Beschuldigte trug am Donnerstagmittag während der Demonstration ein Plakat mit der Aufschrift: „MERZ LECK EIER“. Die Polizei beschlagnahmte das Plakat und leitete Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der „üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ ein, wie ein Polizeisprecher sagte. Die Zeitung „Junge Welt“, die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wird, hatte berichtet und dazu im X-Kanal im Internet auch ein Foto des Mannes mit dem Plakat gezeigt. Üble Nachrede liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand über einen anderen „eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist“. Verleumdung liegt vor, wenn jemand „wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet“, welche ihn verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen kann. Kürzlich ermittelte die Polizei in Heilbronn nach einem Besuch von Merz gegen mehrere Menschen wegen möglicher Beleidigungen unter einem Facebook-Post. Dabei ging es um Bezeichnungen wie „Pinocchio“ (verlinkt auf https://www.welt.de/debatte/plus699d77ed7859a5f5c2f11b44/meinungsfreiheit-in-deutschland-der-fall-pinocchio-ist-ein-alarmsignal.html) oder „Lackaffe“, die Nutzer unter einen Post der Polizei zum Merz-Besuch posteten. Die Polizei sei dazu verpflichtet, so ein Sprecher. „Wenn wir den Anfangsverdacht einer Straftat haben, dann müssen wir das weiter verfolgen.“