Im Entführungsprozess um die Kinder von Christina Block aus Dänemark rückte am Montag ein Zeuge in den Mittelpunkt, dessen Rolle bislang eher im Schatten des Verfahrens stand und der doch stärker in den Fall und dessen Nebenstränge involviert sein könnte, als bislang bekannt: der bekannte Kinder- und Familienpsychologe Stefan Rücker. Der heute 54-Jährige hatte die angeklagte Unternehmerin Christina Block seit Beginn des ab 2021 eskalierenden Sorgerechtsstreits zwischen Block und ihrem Ex-Ehemann Stephan Hensel über Jahre psychologisch beraten und dafür nach eigenen Angaben auf Honorarbasis weit mehr als 100 Arbeitsstunden aufgewendet. Wie viel Geld er dafür erhalten habe, könne er nicht mehr genau sagen. Medienberichte, wonach er für ein einzelnes Gutachten angeblich bis zu 40.000 Euro bekommen habe, wies er jedoch als „Märchen“ zurück. Seine Aussage wurde im Gerichtssaal allerdings selbst zum Streitpunkt. Rücker ist spezialisiert auf Kindeswohlfragen, Sorgerechtskonflikte und die psychischen Auswirkungen familiärer Auseinandersetzungen. Im Fall Block blieb seine Rolle nicht allein auf mehrere schriftliche Einschätzungen beschränkt, unter anderem dazu, wie sich die Kinder im Fall einer solchen Trennung psychisch verhalten und welche Faktoren ihre Aussagen erklären könnten. Nach eigenen Angaben berät er schwerpunktmäßig sogenannte „Trennungseltern“. Wie bereits bekannt war, begleitete er Block zudem im November 2022 nach Dänemark bei deren Versuch, die Kinder auf dem Weg zur Schule abzufangen und zu überreden, mit ihr nach Hamburg zu kommen. Die Aktion scheiterte: Mehrere Ex-Polizisten aus Deutschland, damals Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die Block eigenen Aussagen zufolge zu ihrem Schutz dabei hatte, waren dabei von der dänischen Polizei kurzzeitig festgesetzt worden. Vor Gericht erklärte Rücker am Montag zudem, er habe Block mehrfach unmittelbar nach der Entführung der Kinder aus Dänemark und deren Rückkehr nach Hamburg besucht. Zuvor waren die Kinder von den Entführern zunächst nach Süddeutschland gebracht und dort von ihrer Mutter abgeholt worden. Rücker berichtete, die Kinder hätten zunächst nicht mit ihm sprechen wollen. Die 13-jährige Tochter habe lediglich gesagt: „Nach Dänemark kannst du uns wohl nicht zurückfahren.“ Sie habe außerdem ihre jüngere Halbschwester vermisst und erwähnt, dass das Essen in Dänemark besser gewesen sei. Am nächsten Tag habe er eine deutlich gelöstere Stimmung erlebt – die Kinder hätten mit ihrer Mutter fröhlich neue Kleidung im Internet bestellt, weil die alte nach mehr als zwei Jahren Abwesenheit zu klein geworden sei. Dabei habe er versucht, mögliche Anzeichen von Traumata zu prüfen, jedoch keine entsprechenden Symptome festgestellt. Rücker sagte zudem aus, dass ihm der gewaltsame Ablauf der Entführung bis zum Beginn des Strafprozesses nicht bekannt gewesen sei. Rücker befasst sich in seiner wissenschaftlichen Arbeit unter anderem mit dem Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung, einem Konzept, das beschreibt, wie Kinder im Zuge erbitterter Sorgerechtsstreitigkeiten eine ablehnende Haltung gegenüber einem Elternteil entwickeln können. Der Begriff selbst und seine Anwendung sind in der Fachwelt teilweise umstritten. Der Verteidiger des Vaters, Philip von der Meden, holte am Montag entsprechend aus und stellte die fachliche Autorität von Rücker offen in Frage, was im Gerichtssaal zu Spannungen führte. Von der Meden sagte konkret: „Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat.“ Später erklärte er, die fachlichen Stellungnahmen des Psychologen seien „wissenschaftlich völlig haltlos“ und bedienten ein Entfremdungsnarrativ, das in der Forschung widerlegt sei. Die Äußerung sorgte für Verärgerung bei den Verteidigern, einer bezeichnete eine solche Äußerung in Anwesenheit des Zeugen als „unverschämt“. Die Vorsitzende Richterin ließ den Zwischenruf des Nebenklage-Vertreters im Protokoll festhalten. Der Kinderpsychologe hatte zuvor über Gespräche mit der Mutter berichtet. Er habe ihr erklären sollen, wie es sein könne, dass die Kinder sagen, sie habe sie geschlagen, obwohl das nicht stattgefunden habe, sagte der 54-Jährige aus Bremen am 32. Prozesstag. Er habe zudem ein Gespräch mit der zweitältesten Tochter geführt, die noch bei der Mutter lebt. Die Aussagen der drei beim Vater in Dänemark lebenden Kinder habe er lediglich aus den Akten gekannt. In vielen Punkten habe er Erinnerungslücken eingeräumt und erklärt, er betreue zahlreiche ähnliche Fälle parallel. Ein weiterer Fokus der Befragung Rückers lag auf einem sogenannten „Rückführungskonzept“, das er 2022 gemeinsam mit Block erarbeitet hatte. Die Staatsanwaltschaft wertet dieses Papier als Teil der Vorgeschichte des Falls. Rücker erklärte, er habe Strategien entwickelt, wie sich Block verhalten solle, sollten die Kinder zur Mutter zurückkehren – etwa auch, nachts die Türen abzuschließen, da Kinder in eskalierten Trennungskonflikten häufig Fluchtpläne entwickelten. „Vorausgesetzt, dass die Kinder freiwillig zurückkehren“ Eine Aktion, wie sie dann in der Silvesternacht 2023/24 stattgefunden habe, sei in Gesprächen mit ihm nie Thema gewesen, berichtete der Zeuge. Die Betrachtung sei rein psychologisch gewesen und habe vorausgesetzt, dass die Kinder freiwillig zurückkehren würden. „Wer das in Auftrag gegeben hat, hat den Kindern keinen Gefallen getan“, sagte Rücker. Christina Block, Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block, ist angeklagt, die Entführung ihres damals zehnjährigen Sohnes und der 13-jährigen Tochter aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet das. In dem Verfahren gibt es neben ihr sechs weitere Angeklagte – darunter auch ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66), der ebenfalls jede Schuld zurückweist. Nach ihrer Darstellung habe die von ihr beauftragte israelische Sicherheitsfirma auf eigene Faust gehandelt. Einer der Männer dieser Firma, der mutmaßliche Anführer der Entführer, wird als Zeuge gehört und wirft Block vor, die Wahrheit zu verschweigen. Er erhielt für seine Aussage sicheres Geleit der Staatsanwaltschaft. Sorgerechtsstreit begann im Sommer 2021 Der langwierige Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel begann im Sommer 2021, als dieser die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch in Dänemark nicht zurückbrachte. Nur wenige Wochen zuvor war die älteste Tochter freiwillig zu ihrem Vater gezogen; danach hatte Christina Block über Jahre kaum noch Kontakt zu diesen drei Kindern. Die juristischen Auseinandersetzungen zogen sich über Jahre, ehe sie in die dramatische Entführung eskalierten. Am Montag wurde zudem bekannt, dass sich die heute 17-jährige Block-Tochter, die noch bei der Mutter lebt, entschieden habe, im Prozess nicht als Zeugin auszusagen. Sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sei daraufhin abgeladen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Rande des 32. Prozesstages. Zuvor hatte der „Stern“ berichtet. Auch die beiden entführten Kinder haben bislang von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für den folgenden Verhandlungstag kündigte das Landgericht zudem die Vernehmung eines Privatdetektivs an. Block hatte nach dem Verbleib der Kinder im Jahr 2021 mehrere Detekteien eingeschaltet, um Informationen über ihren Aufenthaltsort zu erhalten.