Welt 11.12.2025
11:05 Uhr

Historisches Jagdrevier des Kaisers wird aufgeteilt – das ändert sich im Sachsenwald


In Schleswig-Holstein soll ein übrig gebliebenes und kurioses Relikt der Kaiserzeit verschwinden. Der Sachsenwald ist eines der letzten gemeindefreien Gebiete des Landes – und bietet niedrige Gewerbesteuern. Zum Januar soll sich das ändern.

Historisches Jagdrevier des Kaisers wird aufgeteilt – das ändert sich im Sachsenwald

Der östlich von Hamburg gelegene Sachsenwald ist das größte zusammenhängende Waldgebiet in Schleswig-Holstein und gehört zu den letzten gemeindefreien Gebieten im nördlichsten Bundesland. Doch das soll sich ab nächstem Jahr ändern: CDU, Grüne und SPD haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Eingemeindung des Forstgutsbezirks vorsieht. Der Landtag in Kiel berät darüber am Nachmittag und will das Gesetz verabschieden. Anlass war eine gemeinsame Recherche der ZDF-Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Satiriker Jan Böhmermann und der Rechercheplattform „Frag den Staat“. Der im Oktober 2024 ausgestrahlte Beitrag deckte auf, dass 21 Unternehmen Briefkästen in einer Hütte des Waldes gemeldet hatten und von niedrigen Gewerbesteuern profitierten. Nach schleswig-holsteinischem Recht darf der Gutsvorsteher dort die Gewerbesteuern bestimmen und auch einziehen. Die Voraussetzungen dafür stammen zum größten Teil noch aus der Kaiserzeit. Kaiser Wilhelm I. hatte der Familie von Otto von Bismarck den Wald geschenkt. Das alte kaiserliche Jagdrevier war ein Dankeschön des Kaisers für den „Eisernen Kanzler“ und dessen Verdienste um die Reichsgründung. Einen Teil der mehr als 60 Flurstücke haben Bismarcks Nachkommen mittlerweile verkauft. Aber etwa die Hälfte des Gebiets, so schätzt es der für die angrenzenden Gemeinden zuständige Verwaltungschef des Amtes Hohe Elbgeest, Torge Sommerkorn, gehöre der Familie bis heute. Das wird auch nach dem Ende des gemeindefreien Gebiets so bleiben. Entfallen werden allerdings die Sonderrechte wie das Einziehen der Gewerbesteuern. Sorgen der anliegenden Gemeinden Bereits im November 2024 hatten die Landtagsfraktionen in Kiel einstimmig beschlossen, dass die Landesregierung umgehend Vorschläge erarbeiten sollte, wie mit den gemeindefreien Gebieten Sachsenwald und Buchholz umgegangen werden soll. Ziel sei es, eine Besserstellung dieser Gebiete gegenüber den Kommunen im Norden zukünftig auszuschließen. Laut dem Gesetzesentwurf von CDU, Grünen und SPD soll der größte Teil des Sachsenwaldes an die Gemeinde Aumühle fallen. Der Rest soll auf sieben weitere Kommunen verteilt werden: Kasseburg, Möhnsen, Schwarzenbek, Brunstorf, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Börnsen. Amtsdirektor Sommerkorn hatte im September erklärt, alle Gemeinden müssten mit denselben Sorgen kämpfen. Vor allem brächten die Eingemeindungen neue Pflichten für die Kommunen mit sich. Die Kosten seien noch unklar – Sommerkorn schätzte sie auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Zunächst müssten die neuen Grundstücke und Straßen erfasst und der Brandschutz im Waldgebiet geregelt werden, sagte er damals. Es sei äußerst mühsam, das geltende Recht in dem zuvor gemeindefreien Gebiet durchzusetzen. Sommerkorn befürchtete, die Gemeinden könnten mit den Risiken allein dastehen. Mit sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen aus den im Sachsenwald ansässigen Unternehmen rechnen die Kommunen nach früherer Darstellung nicht. Zweiter Forstgutsbezirk wird freiwillig eingemeindet An den Sorgen habe sich in den vergangenen Monaten nichts geändert, sagte Sommerkorn nun der Deutschen Presse-Agentur. Zwar habe es weiteren Austausch mit der Landesregierung gegeben, doch die Unterstützungsangebote seien bisher unzureichend. Neben dem Sachsenwald ist der Forstgutsbezirk Buchholz, der im Kreis Segeberg liegt, das zweite in Schleswig-Holstein befindliche gemeindefreie Gebiet. Dieser werde zum Januar 2026 hingegen freiwillig eingemeindet und zwischen zwei bis drei umliegenden Gemeinden aufgeteilt, hieß es aus dem Innenministerium in Kiel.