Welt 11.12.2025
15:36 Uhr

Hamburger Teenager zünden Böller – 15-Jähriger schwer verletzt


Noch drei Wochen bis Silvester, doch zwei Teenager können es nicht abwarten. In Hamburg zünden sie Böller und achten dabei nicht auf die vorgeschriebene Anwendung. Nun ist einer schwer verletzt.

Hamburger Teenager zünden Böller – 15-Jähriger schwer verletzt

Beim Zünden eines Böllers ist ein 15-Jähriger in Hamburg schwer verletzt worden. Der Junge und sein gleichaltriger Kumpel hätten den Knaller am Mittwochabend im Stadtteil Niendorf gezündet, sagte ein Polizeisprecher. Dabei hätten die beiden die Feuerwerkskörper nicht so gehandhabt, wie es vorgeschrieben ist. Der 15-Jährige wurde schwer an der Hand verletzt. Sein Freund sei unverletzt geblieben, stehe allerdings unter Schock. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. 13-Jähriger in Meldorf verletzt Erst in der vergangenen Woche hatte ein 13-Jähriger in Meldorf (Kreis Dithmarschen) mit einem Feuerwerkskörper herumgespielt und sich dabei schwer an der Hand verletzt. Ein weiterer Schüler habe vermutlich ein Knalltrauma erlitten, als der Junge die Pyrotechnik am Donnerstag an einer Bushaltestelle vor einem Gymnasium gezündet habe, teilte eine Sprecherin des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein mit. Der Junge hatte demnach vor einer Schule mit einem Feuerwerkskörper herumgespielt, als dieser unvermittelt explodierte. Ein Rettungswagen brachte den 13-Jährigen in eine Spezialklinik. An der Haltestelle hielten sich zum Zeitpunkt der Explosion zahlreiche Schüler auf. Nach ersten Erkenntnissen geht das LKA davon aus, dass es sich bei dem Feuerwerkskörper um erlaubnispflichtige Pyrotechnik handelt. Der genaue Ablauf und die Herkunft des Böllers sind Gegenstand der Ermittlungen, die das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA) als Zentralstelle für Sprengstoffdelikte übernommen hat. Da es besonders um den Jahreswechsel herum immer wieder zu schweren Unfällen mit illegaler und erlaubnispflichtiger Pyrotechnik kommt, warnt das LKA eindringlich vor dem leichtfertigen und in vielen Fällen auch strafbaren Umgang mit solchen Feuerwerkskörpern. Feuerwerksverbot an der Binnenalster In Hamburg gilt zum Jahreswechsel erneut ein Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Hamburger Rathausmarkt. Das entsprechende Verbot greift vom 31. Dezember, 18.00 Uhr, bis Neujahr, 1.00 Uhr, wie die Polizei mitteilte. In dieser Zeit ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern untersagt. Dies gelte für alle pyrotechnischen Gegenstände, mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks – dazu zählen beispielsweise Knallererbsen oder Wunderkerzen. Zum Jahreswechsel 2019/20 erließ die Polizei eigenen Angaben zufolge erstmalig eine entsprechende Allgemeinverfügung für diese Bereiche. Diese Maßnahme trug demnach entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel bei.