Die Hamburger AfD inszenierte ihren Abend im Rathaus mit klarer Choreografie. Als Gastredner hatte sie Alexander Sell eingeladen, den Europaabgeordneten der Partei und Wortführer jenes Flügels, der in zentralen Politikfeldern die härteste Gangart bevorzugt. Sell fordert die Abschaffung von EU und Euro, um den Nationalstaaten „ihre Souveränität zurückzugeben“. Die Aufnahme Geflüchteter seit 2015 bewertet er als historischen Fehler, aus dem eine Lage sozialer Konkurrenz erwachse – Geflüchtete einerseits, deutsche Rentner und Familien andererseits. In ihrer Ankündigung bezeichnete die Hamburger AfD den Abend als Gelegenheit, über die „Brandmauer“ zu sprechen. Jenen Begriff also, mit dem demokratische Parteien ihre Abgrenzung zu einer von mehreren Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuften Kraft markieren. Und den die AfD selbst als „antidemokratisches Mittel“ der Altparteien „zur Ausgrenzung der AfD“ bezeichnet. Die Wortwahl sollte wohl Stärke vermitteln, Geschlossenheit, vor allem einen Gegenentwurf zu der Debatte, die in Hamburg seit Wochen an Fahrt aufgenommen hat. Denn die Veranstaltung fiel in eine für die AfD politisch heikle Zeit. Rot‑Grün will die Bürgerschaft am 14. Januar darüber abstimmen lassen, ob der Senat beauftragt werden soll, die Vorbereitung eines möglichen AfD‑Verbotsverfahrens voranzutreiben. Seit das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei im Mai vergangenen Jahres als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat und die AfD dagegen klagte, wartet die Politik gebannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die AfD hatte zudem einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass die Partei entsprechend der Einstufung bezeichnet oder behandelt wird, bis eine gerichtliche Entscheidung fällt. Das BfV hatte daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Ein Signal, das bundesweit Beachtung fände Sollte das Gericht die Einstufung endgültig bestätigen, wollen SPD und Grüne aus Hamburg heraus erste Schritte in Richtung eines solchen Verfahrens unterstützen – ein Signal, das wohl bundesweit Beachtung fände. Im Antrag der Koalition heißt es, die AfD stelle „mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln zentraler Funktionsträger eine wachsende Gefahr für die freiheitlich‑demokratische Grundordnung“ dar. SPD und Grüne hatten die Radikalisierung der Partei über Jahre hinweg dokumentiert, zugleich aber immer wieder auf die Hürden und möglichen Risiken eines Verbotsverfahrens hingewiesen. Nun betonen sie, die Lage habe sich verändert: Angesichts der verfestigten rechtsextremen Ausrichtung mehrerer Landesverbände und der Rolle rechtsextremer Akteure in Parteigremien sei es notwendig, alle rechtsstaatlichen Mittel „sorgfältig, aber entschlossen“ in den Blick zu nehmen. Zentral ist eine Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe, die sämtliche Erkenntnisse zusammentragen und auswerten soll – von Verfassungsschutzberichten über Gerichtsentscheidungen bis zu öffentlich dokumentierten Aktivitäten von Funktionsträgern. In Betracht kämen ein vollständiges Parteiverbot, Teilverbote einzelner Landesverbände oder der Ausschluss der AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. SPD‑Fraktionschef Dirk Kienscherf betont, die bisherigen Erkenntnisse seien deutlich. Die AfD habe „wiederholt gezeigt, dass sie nicht fest auf dem Boden der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung steht“. Grünen‑Fraktionsvorsitzende Sina Imhof warnt zugleich davor, der AfD kommunikative Angriffsflächen zu bieten; nötig sei ein Vorgehen, das „rechtssicher und umsichtig“ sei. Hamburgs Innensenator Andy Grote selbst hatte sich in der Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren hingegen bislang zurückhaltend positioniert. Der SPD-Politiker betonte mehrfach, ein Parteiverbot sei ein extrem scharfes Instrument und dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn die Erfolgsaussichten juristisch sehr hoch seien. Wiederholt warnte Grote davor, dass ein gescheitertes Verfahren der AfD eher nutzen als schaden und sie politisch legitimieren könnte. Vorrangig setzte er auf politische Auseinandersetzung, konsequente Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden und rechtsstaatliche Sorgfalt, statt auf schnelle Verbotsforderungen. Erst wenn die Beweislage belastbar und gerichtlich bestätigt sei, halte er eine Prüfung weiterer Schritte für verantwortbar. Tatsächlich hat das Karlsruher Gericht die Hürden hoch angesetzt. Nicht jede verfassungsfeindliche Haltung reicht aus. Erforderlich ist eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der Ordnung des Grundgesetzes – und konkrete Anhaltspunkte, dass die Durchsetzung solcher Ziele nicht aussichtslos erscheint. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein NPD‑Verfahren scheiterte 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen; 2017 befand das Gericht zwar eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei, sah aber keine realistische Durchsetzungskraft der NPD-Ziele und verneinte daher ein Verbot. Rot-Grün kommt trotz der Gegenargumente zu dem Schluss, dass ein Abwarten ebenfalls Risiken birgt. Ohne eine fundierte juristische Prüfung könne die demokratische Grundordnung „erfolgreich angegriffen und beseitigt werden“, heißt es im Antrag. Vor diesem Hintergrund spielt auch die Situation im Landesverband eine Rolle, der mit Alexander Wolf und Bernd Baumann zwei Abgeordnete im Bundestag hat. Baumann prägt dabei als parlamentarischer Geschäftsführer Strategie, Tonlage und Eskalationslinien maßgeblich mit. Der Verband gilt als grundsätzlich moderater als andere. Eine Einstufung als gesichert rechtsextrem gibt es nicht. Doch wird der Landesverband seit Jahren von inneren Auseinandersetzungen geprägt, von Radikalisierungsvorwürfen und Personalaffären. Besonders zwei Fälle dominierten die jüngere Vergangenheit. Die ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Olga Petersen geriet parteiintern in Kritik, weil sie Reisen nach Russland als privat deklarierte, dort aber als „Wahlbeobachterin“ auftrat und die russische Präsidentschaftswahl als „offen, demokratisch und frei“ lobte. Die AfD warf sie aus der Fraktion. Im Dezember 2024 entzog ihr die Bürgerschaft das Mandat. 2025 wurde sie aus der Partei ausgeschlossen. Innerparteiliche Konflikte auch in Hamburg sichtbar Der zweite Fall betrifft Robert Risch, der 2025 in die Bürgerschaft nachgerückt war. Recherchen des US‑Auslandssenders Radio Free Europe zeigten ihn bei einer Vernetzungskonferenz internationaler Rechtsextremisten und Neofaschisten in St. Petersburg. Die AfD‑Bürgerschaftsfraktion schloss ihn im Oktober 2025 aus; der Landesvorstand leitete ein Parteiausschlussverfahren ein, das noch läuft. Risch sitzt fraktionslos im Parlament. Diese Fälle fügen sich ein in eine ganze Reihe innerparteilicher Konflikte. Es gab Austritte wie den von Gründungsmitglied Jörn Kruse, Querelen um Mitglieder, die wegen unrühmlicher Äußerungen aufgefallen sind – etwa den Ex-Bürgerschaftsabgeordneten Ludwig Flocken oder Nicole Jordan, die zum rechtsextremen Flügel der AfD gezählt wurde. Für SPD und Grüne sind es Belege dafür, wie tief extremistische Strukturen auch in Teilen der Hamburger AfD verankert seien. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann attestiert Rot-Grün hingegen „eine grenzenlose Angst vor der AfD“ und wirft dem Regierungsbündnis vor, die demokratische Ordnung selbst zu beschädigen. Wer die Opposition verbieten wolle, „töte die Demokratie“, sagt er. Ein Verbotsverfahren sei „ein totalitäres Signal“ und werde „krachend scheitern“. Die AfD stehe „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“. Am 14. Januar entscheidet nun die Bürgerschaft, ob Hamburg in der bundesweiten Debatte über ein mögliches AfD‑Verbotsverfahren zur treibenden Kraft wird.