Welt 03.02.2026
17:19 Uhr

„Gestörtes Verhältnis“ zum Regelverstoß – CDU in Sachsen will Jugendstrafrecht verschärfen


Immer mehr junge Menschen hätten ein „gestörtes Verhältnis“ dazu, was ein Regelverstoß sei, findet die sächsische CDU. Die Partei will darüber diskutieren, ob 12- bis 14-Jährige strafmündig sein sollten.

„Gestörtes Verhältnis“ zum Regelverstoß – CDU in Sachsen will Jugendstrafrecht verschärfen

Die CDU in Sachsen will das Jugendstrafrecht reformieren. „Angesichts der Schwere mancher Straftaten sehr junger Menschen sollten wir auch über die Strafmündigkeit von 12- bis 14-Jährigen reden. Da geht es mittlerweile in einzelnen Fällen sogar um Mord“, sagte Innenminister Armin Schuster (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/armin-schuster/) (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Es gebe in Deutschland Gangs, die sich aus Kindern zusammensetzen. Zudem müsse man bei 14- bis 18-Jährigen über eine Verschärfung möglicher Strafen für bestimmte schwere Straftaten nachdenken. „Ich habe den Eindruck, dass Ordnung, eine ordnende Hand, ein starker Rechtsstaat, konsequentes Handeln und eine konsequente Ahndung von Straftaten wichtiger sind denn je. Vor allem bei jungen Menschen wächst die Anzahl derer, die ein gestörtes Verhältnis dazu haben, was ein Regelverstoß ist. Das müssen wir die kriminellen Kinder und Jugendlichen wieder stärker spüren lassen“, stellte der Minister klar. Nach den Worten von Schuster ist es notwendig, bei den Heranwachsenden – also der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen – das „Regel-Ausnahme-Verhältnis“ wieder ins Lot zu bringen. „Die Regel muss das Erwachsenenstrafrecht sein, die Ausnahme – je nach Reifegrad – das Jugendstrafrecht.“ Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag will eine Reform des Jugendstrafrechts an diesem Donnerstag in der Aktuellen Stunde des Parlaments debattieren. Auf der einen Seite müsse man sehen, wie man Kinder in der Schule erreichen und auf sie einwirken könne, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Sören Voigt. Auf der anderen Seite gehe es um das Strafrecht. Wenn Jugendliche von sich sagen, sie könnten ja wegen des Alters gar nicht bestraft werden, dann gebe es ein Problem. Strafmündigkeit ist eine Voraussetzung für die Verfolgung von Straftaten. In Deutschland ist man erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig. Unterhalb dieser Altersgrenze gelten Kinder als schuldunfähig. Neu ist der Vorstoß für eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze nicht. Schon in der Vergangenheit stießen Unionspolitiker Diskussionen darüber an (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article251014586/CDU-Minister-wollen-Ueberpruefung-von-Altersgrenze-bei-Strafmuendigkeit.html) .