Als die Exporo AG im Jahr 2014 in Hamburg gegründet wurde, galt das Unternehmen schnell als Vorreiter einer neuen Finanzwelt. Kleine Anleger realisieren gemeinsam große Projekte – Crowdinvesting als Schlüssel der Partizipation sollte gar ein demokratisches Versprechen sein und Immobilienbeteiligungen für alle, einfach, transparent und digital machen. Ab 500 Euro konnte jeder dabei sein. Auch WELT berichtete damals. Doch seit einiger Zeit befindet sich das einstige Aushängeschild der deutschen Schwarmfinanzierung in einer heiklen Phase. Ein laufender großer Umbau des einstigen Geschäftsmodells traf am vergangenen Mittwoch auf die juristische Aufarbeitung eines fehlgeschlagenen Projekts. Ein Vorgang, der Signalwirkung haben könnte – schließlich handelt es sich um das erste Kapitalanleger-Musterverfahren in Deutschland im Feld der Schwarmfinanzierung. Im Hamburger Oberlandesgericht war extra der große Sitzungssaal geöffnet worden, Pressefotografen suchten ihre Motive – ungewöhnlich genug bei Prozessen, in denen „nur“ die Umstände gescheiterter Bauprojekte mit Blick auf zivilrechtliche Ansprüche verhandelt werden. Probleme bei Großvorhaben gab es in der Hansestadt zuletzt in großer Zahl, die Bauten von René Benko wie der Elbtower sind nur die bekanntesten Fälle. Das „Hamburger Abendblatt“ hatte jüngst von einer Reihe nicht fertiggestellter Bauten und von betroffenen Familien berichtet, die sich von einem nicht namentlich genannten Projektentwickler geschädigt fühlen. Auch hier sollen staatsanwaltliche Ermittlungen laufen, und einige prominente Geldgeber dieser Firma, die aus dem Medien- und Musikgeschäft bekannt sind, dürften seitdem zittern, ob ihre Namen im Zuge von späteren Gerichtsprozessen doch noch öffentlich werden. In Zeiten guter Baukonjunktur waren hier Investoren und bauwilligen Privatpersonen große Versprechungen gemacht worden, die dann, als es schwieriger wurde, nicht eingehalten werden konnten – auch viele Handwerker sehen sich um ihr Geld gebracht, weil Leistungen nicht bezahlt wurden. Im nun verhandelten Exporo-Zivilrechtsfall sieht sich zum Beispiel Ronald Prothmann auf dieser Verliererseite. Er ist der Musterkläger des Verfahrens vor dem Hamburgischen Oberlandesgericht, bei ihm geht es um eine Einlage von 39.000 Euro. Selbst erschienen ist er nicht, sein Anwalt vertritt seine Interessen und die von gut zwei Dutzend weiteren Klägern, die sich dem Verfahren angeschlossen hatten. Die Frist dafür war Mitte Februar abgelaufen, nur gut zwei Dutzend Betroffene hatten sich gemeldet – es hätten bis zu 500 sein können, denn so hoch war die Zahl der Investoren, die sich auf ausschließlich digitalem Weg beteiligt hatten. Gut möglich, dass sie ihr fehlendes Engagement jetzt bereuen. Zwar hatten sie bereits 20 Prozent ihrer Einlage schon ohne diesen juristischen Klageweg zurückerhalten, aber dürfte es noch einmal einen ordentlichen Nachschlag geben: Die beiden Parteien wollen einen Vergleich prüfen, nach dem 80 Prozent der verbliebenen Summe zusätzlich rückerstattet werden soll. Wer also 1000 Euro investiert hatte, muss in der Summe nur 160 Euro als eigenen Verlust abschreiben. Ein so hoher Vergleich ist eher selten, zumeist liegen die Einigungen zwischen einem 30 und 60 Prozent. Noch ist der Vergleich nicht rechtsgültig, vonseiten Exporos hieß es am Mittwochnachmittag. „Wir haben die erste Einschätzung des Senats zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um eine vorläufige Bewertung, die im weiteren Verlauf des Verfahrens noch überprüft werden wird.“ Der Vorsitzende OLG-Richter Ralph Panten, ein Mann mit großer Erfahrung in Verfahren dieser Art und ziemlich eindeutig in seinen Anmerkungen, hatte selbst nach einer ersten Bestandsaufnahme des Sachverhalts den 80-Prozent-Vergleich ins juristische Spiel gebracht; dass auch die Exporo-Seite nach nur knapp zehn Minuten Bedenkzeit zustimmte, in eine weitere Prüfung gehen zu wollen, ließ ihn dann aber doch erstaunen: „Da bin ich baff, das habe ich so noch nie erlebt“, sagte er. Ein Vergleich, der auch Exporo ein wenig nutzt Für Exporo wäre der Vergleich aber wohl deswegen halbwegs attraktiv, weil sich eben die Zahl der Kläger im Rahmen gehalten hatte; der Unternehmensanwalt sprach davon, dass sich das „wirtschaftlich darstellen“ lasse. Und zudem war schon in der Verhandlung selbst sehr deutlich geworden, dass das Gericht in den wesentlichen Punkten der Argumentation der Kläger folgen würde. Exporo-Gründer und Vorstand Simon Brunke, der selbst erschienen war, dürfte wohl auch einen Schlussstrich unter dieses für sein Unternehmen unselige Kapitel ziehen wollen. Doch über diesen Fall hinaus dürfte das Verfahren von Bedeutung sein, wirft es doch ein Schlaglicht auch auf die Komplexität dieser Mischung aus Crowdfunding, Einzelinvestoren, Treuhandfonds und Private Offices. Exporo zum Beispiel agierte bei diesem Projekt mit dem Private Office Finanzloge (mit Sitz im Hamburger Stadtteil Hoheluft-Ost) über Bande, wie aus dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts namentlich hervorgeht. Bei Investitionen, die mit „zwei, drei Klicks“ abgeschlossen werden können, wie Richter Panten es ausdrückte, ist es wohl nur Insidern möglich, sich einen ausreichenden Überblick zu verschaffen. Was muss ein Exposé an Aufklärung leisten? Bei dem Immobilienprojekt „Am Hamburger Stadtpark“ dürften sich jedenfalls die allermeisten über ein Projekt-Exposé, veröffentlicht von Exporo am 7. März 2019, und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt vom 18. Februar 2019 informiert haben. Fünf Prozent Zinsen sollten bei einer Laufzeit bis zum 30. März 2020 bezahlt werden. War vor allem das Exposé eher eine Werbeschrift oder doch der Anlageprospekt, der also alle wirtschaftlich relevanten Punkte auflisten und mehr aussagen muss, als dass theoretisch ein Totalverlust möglich ist? Das Gericht sah beides in diesem nicht sehr umfangreichen Papier, auf den ersten Seiten aber vor allem die klassische Anlegerinformation gegeben. Doch dieses Lockmittel für Anleger sei „quasi entwertet“, wenn man sich die finanzielle Konstruktion des Projekts anschaut. Richter Panten: „Wir tendieren dazu, dass hier ein Fehler vorliegt. Man hätte in Klammern schreiben müssen: Achtung, Achtung, die Grundschuld könnte nichts mehr wert sein.“ Die sogenannte erstrangige Grundschuld war mit 2,38 Millionen Euro angegeben. Doch im Hintergrund sei schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung klar gewesen, dass diese Grundschuld bereits erheblich an Wert verloren hatte, weil mit Blick auf dieses Grundstück ein abstraktes Schuldanerkenntnis vorlag. Beide sollten laut den Gerichtsunterlagen durch eine Elbtreuhand Service GmbH zugunsten der Anleger gehalten werden. Der Beschluss stellt fest, dass zu klären ist, ob diese Rechte tatsächlich bereits vor dem 7. März 2019 der Finanzloge AG, also dem erwähnten Private Office, zustanden und eine Übertragung an die Elbtreuhand Service GmbH gar nicht vorgesehen war. Richter Panten machte auch in diesem entscheidenden Punkt deutlich, dass er vorbehaltlich von Zeugenaussagen der Argumentation der Kläger tendenziell folgen würde. Daneben befasste sich das OLG mit der Überprüfung der Risikoklassifizierung. Das Projekt war in die Exporo-Klasse A eingeordnet worden. Das Gericht hätte – wäre es nicht zu dem Vergleich gekommen – geprüft, ob diese Einstufung nach den Kriterien der Plattform sachgerecht war oder ob eine andere Risikoklasse hätte angegeben werden müssen, die vielleicht potenzielle Anleger abgeschreckt hätte. Exporo äußert sich zum konkreten Verfahren Das Stadtpark-Beispiel ist bei Weitem nicht das einzige Projekt, in dem Exporo nicht wie versprochen lieferte. Das Portal Investmentcheck etwa listet eine Reihe von Beispielen dieser Art auf. Exporo selbst hat einen Umbau vollzogen: Das Hamburger Unternehmen verabschiedet sich vom eigenen Immobilienmanagement und lagert zentrale Aufgaben – vom Screening über den Ankauf bis hin zur Bewirtschaftung – an den Dienstleister Sonar Real Estate aus. Künftig will Exporo als reine Vermittlungsplattform auftreten, die Anlegergelder bündelt und weiterleitet. Im Nachgang der Stunden vor Gericht äußerte sich Exporo dann noch einmal schriftlich. In einer Mitteilung heißt es: „Exporo prüft sämtliche freigegebene Projekte umfangreich vorab, um seinen Anlegern nur solche Projekte anzubieten, die den Qualitätsansprüchen gerecht werden. Auch bei sorgfältigster Prüfung lassen sich Risiken jedoch nicht gänzlich ausschließen. Wir sind zudem überzeugt, unsere Anleger im Vorfeld sorgfältig nach dem jeweils geltenden Recht informiert zu haben, nehmen aber zur Kenntnis, dass die rechtlich komplexe Materie in einzelnen Fragen unterschiedlich beurteilt werden kann.“ Man werde nun sorgfältig die „Chancen und Risiken einer Fortführung des Rechtsstreits gegen die wirtschaftlichen Parameter eines möglichen Vergleichs abwägen. Unser Ziel bleibt eine rechtlich tragfähige und zugleich wirtschaftlich vernünftige Lösung.“