Welt 09.02.2026
15:44 Uhr

„Für Kommune entsteht Fehlanreiz, Arbeitslose nicht in reguläre Beschäftigung zu vermitteln“


Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen müssen, fordert Sachsen-Anhalts Regierungschef Schulze (CDU). Doch Ökonomen warnen vor Fallstricken. Zweifel werden auch laut, ob eine solche Maßnahme Erwerbslose zurück in den Arbeitsmarkt bringe.

„Für Kommune entsteht Fehlanreiz, Arbeitslose nicht in reguläre Beschäftigung zu vermitteln“

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU), fordert (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article6988006b232ff4d8d7ff02d2/neuer-ministerpraesident-sven-schulze-fordert-buergergeld-nur-noch-mit-gegenleistung.html) , Bürgergeld-Empfänger sollten zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden – Laub fegen oder Schneeschippen beispielsweise. „Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung“, sagte Schulze der „Bild am Sonntag“ (verlinkt auf https://www.bild.de/politik/inland/wer-buergergeld-kassiert-muss-arbeiten-6985046cdd71e9cb6a163ae5) . Wer sich solchen Maßnahmen oder auch Sprachkursen verweigere, solle finanziell unter Druck gesetzt werden, beispielsweise durch eine Kürzung der Leistung. „Ich weiß, dass das umstritten ist, weil es bisher in der Form noch nicht gemacht wurde, aber es ist am Ende ein Teil der sozialen Gerechtigkeit.“ Für wie sinnvoll halten Kommunalpolitiker und Ökonomen den Vorstoß aus Magdeburg? Sogenannte Arbeitsgelegenheiten – gemeinnützige Tätigkeiten gegen Entschädigung – seien „kein neues Instrument. Sie können schon jetzt von Landkreisen und Städten eingesetzt werden“, erklärt der Präsident des Deutschen Landkreistags, Achim Brötel (CDU), WELT. Unter Asylbewerbern etwa nähmen diese Tätigkeiten stetig zu. „Die Arbeitsgelegenheiten erhalten die Beschäftigungsfähigkeit, sorgen für eine sinnvolle Tagesstruktur und fungieren im Idealfall als Sprungbrett raus aus dem Sozialleistungsbezug.“ Brötel, der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises ist, sagt: „Wir brauchen mehr denn je konsequente Maßnahmen, um Beschäftigung auch einfordern zu können.“ Das betreffe auch das Bürgergeld. Die aktuelle Regelung, nach der Arbeitsgelegenheiten zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein müssen, sei „zu schwergängig“, sagt Brötel. „Da ist der Rechtsrahmen für Asylbewerber auf einem besseren Gesetzesstand.“ Auch Wirtschaftswissenschaftler Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, konstatiert: Die Verpflichtung zu gemeinnützigen Tätigkeiten sowie die vorübergehende Kürzung von Leistungen seien bereits möglich – auch häufiger als derzeit eingesetzt. „Es sollte aber nicht darum gehen, arbeitsmarktnahe Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger einer Arbeitsgelegenheit zuzuweisen, wenn diese nach Arbeit suchen und auch Arbeit finden können. Dann hält sie die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten nur von der Aufnahme einer regulären Beschäftigung ab.“ Holger Schäfer, Arbeitsökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft sagt, die Idee, Transferleistungen nur für eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu zahlen, sei einerseits ökonomisch effizient: „Der Anreiz, eine Beschäftigung zu suchen, steigt, weil man im Transferbezug auch nicht mehr arbeitsfreie Zeit hätte.“ Andererseits sehe auch er einige Schwierigkeiten: Erstens müssten solche Beschäftigungsgelegenheiten erst geschaffen werden. Dabei könne nicht ausgeschlossen werden, dass private Anbieter gleichartiger Leistungen verdrängt würden. „Hinzu kommt zweitens, dass von den Leistungen die Kommune profitiert, für die Kosten aber der Bund aufkommt. Für die Kommune entsteht damit ein Fehlanreiz, Arbeitslose (verlinkt auf https://www.welt.de/gesundheit/plus691ec6ac76d3bd8e531d0e11/arbeitslosigkeit-alle-anderen-gehen-arbeiten-und-ich-war-alleine-daheim.html) nicht in reguläre Beschäftigung zu vermitteln“, sagt Schäfer. Drittens zeigten die Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, dass diese in der Regel nicht zu einer besseren Integration in reguläre Arbeit beitrügen. „Wer einseitig Politik des Forderns betreibt, lenkt ab“ Die Oberbürgermeisterin der sachsen-anhaltischen Hauptstadt Magdeburg, Simone Borris (parteilos), äußert sich ähnlich skeptisch: „Entscheidend ist nicht der Appell, sondern die Umsetzbarkeit vor Ort.“ Gemeinnützige Tätigkeiten müssten organisiert, koordiniert und rechtssicher begleitet werden. Das binde Personal und verursache Kosten. „Wenn Bund oder Land hier neue Akzente setzen wollen, müssen Zuständigkeiten und Finanzierung klar geregelt sein. Zusätzliche Aufgaben dürfen nicht erneut einseitig bei den Kommunen landen.“ Robert Reck, parteiloser Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, befürwortet gegenüber WELT Schulzes Vorschlag. „Diese Position ergibt sich für mich aus zwei Grundpfeilern unseres Sozialstaats (verlinkt auf https://www.welt.de/debatte/plus69418b913e25dcaf036ad179/deutschland-der-sozialstaat-ist-besser-als-sein-ruf.html) , nämlich dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und dem Prinzip von Fördern und Fordern“, so Reck. Kritik an Schulzes Vorstoß kommt hingegen von Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wer einseitig eine Politik des Forderns betreibt, lenkt von den wirklichen Problemen ab: mangelnde Qualifizierungs- und Bildungsangebote, eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder strukturelle Arbeitsmarkthürden lassen sich nicht beseitigen, indem man Betroffene stärker belastet.“ Rock fordert: „Keinesfalls darf reguläre Beschäftigung durch verpflichtende Tätigkeiten verdrängt werden.“ Stattdessen bedürfe es Förderangeboten, eines inklusiven Arbeitsmarkts und ausreichend finanzierter sozialer Dienste. Politikredakteurin Uma Sostmann (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/uma-sostmann/) schreibt über gesellschaftspolitische Themen.