Das Hamburger Landgericht hat das Hauptverfahren im Komplex „White Tiger“ eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 30. September 2025 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Die gab die Sprecherin des Landgerichts in einer Mitteilung bekannt. Prozessauftakt ist für 9. Januar 2026, 12 Uhr vorgesehen, verhandelt wird vor der Großen Strafkammer 27 (Jugendkammer). Nach Jugendgerichtsgesetz ist die Verhandlung zwingend nicht öffentlich, ein Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter wird deshalb nicht durchgeführt. Für 204 angeklagte Straftaten sind 82 Termine bis 17. Dezember 2026 anberaumt. Als „White Tiger“ soll der Angeklagte – heute 21 Jahre alt – im Internet gezielt Kinder und Jugendliche in Abhängigkeiten gelockt und sie anschließend mit psychischem Druck, Drohungen und Erpressung zu Selbstverletzungen genötigt haben. Die Hamburger Ermittler sprechen von einem sadistisch geprägten Online-Umfeld, in dem Täter ihre Opfer über Chats und Videoanrufe steuern – nicht, um „nur“ Bilder zu bekommen, sondern um Kontrolle auszuüben. Nach Angaben der Anklagebehörden umfasst die Anklage 204 Straftaten; vorgeworfen werden unter anderem Mord sowie fünffacher versuchter Mord. Die Taten sollen zwischen Januar 2021 und September 2023 begangen worden sein, also in einer Zeit, in der der Beschuldigte noch Jugendlicher bzw. Heranwachsender war. Betroffen sind laut Staatsanwaltschaft mehr als 30 kindliche und jugendliche Geschädigte aus mehreren Ländern – darunter Deutschland, Großbritannien, Kanada und die USA. In einem Fall soll ein 13-Jähriger in den Suizid getrieben worden sein; in weiteren Fällen geht es um Suizidversuche. Der Komplex berührt damit nicht nur Sexualdelikte, sondern – so die Ermittler – auch Straftaten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit. Medienberichte ordnen den Fall zudem einem internationalen Netzwerk zu, das unter dem Label „764“ bekannt wurde. Ermittlungen reichen über Ländergrenzen hinweg Die Ermittlungen reichen nach Behördenangaben über Ländergrenzen hinweg; Hinweise aus dem Ausland und internationale Zusammenarbeit spielten dabei eine Rolle. Der Beschuldigte wurde im Sommer 2025 in Hamburg festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Vor Gericht wird es nun um die Kernfrage gehen, ob und wie sich digitale Einflussnahme strafrechtlich als Täterschaft fassen lässt – also ob der Angeklagte Handlungen anderer so gesteuert hat, dass sie ihm als eigene Taten zugerechnet werden können.  Für Hamburg ist das Verfahren trotz nur eines Angeklagten ein Marathon. Verhandelt wird vor der Großen Strafkammer 27 als Jugendkammer – weil es um Taten aus der Jugend- und Heranwachsendenzeit geht. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor, weil nach dem Jugendgerichtsgesetz zwingend nicht öffentlich verhandelt wird. Das dient dem Schutz der überwiegend minderjährigen Geschädigten, erschwert aber Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wie in jedem Strafverfahren gilt: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.