Welt 04.02.2026
18:34 Uhr

„Es besteht die Gefahr, dass politische Überprüfungen zu pauschalen Verdächtigungen führen“


Wer in Hamburg im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, soll künftig vorher vom Verfassungsschutz überprüft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Rot-Grün jüngst beschlossen – doch nun wehren sich ausgerechnet die Jusos gegen die Pläne im SPD-dominierten Stadtstaat.

„Es besteht die Gefahr, dass politische Überprüfungen zu pauschalen Verdächtigungen führen“

Mit Blick auf die Anhörung des Senats zur Regelabfrage im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wehren sich ausgerechnet die Jusos vehement gegen die Pläne von Rot-Grün. Die Einführung der Regelabfrage für Bewerber im öffentlichen Dienst wäre ein gefährlicher Rückschritt, teilte die Jugendorganisation der SPD am Mittwoch in der Hansestadt mit. Damit schließen sich die Jusos dem unter anderem von Gewerkschaften getragenen Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote an. Im Herbst vergangenen Jahres hatte der rot-grüne Senat von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) einen Gesetzesentwurf (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article68f793ae59e2e09750707540/senat-beschliesst-umstrittene-regelabfrage.html) „zur Stärkung des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde“ beschlossen. „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, hieß es in dem Antrag von SPD und Grünen. Deshalb soll es künftig sogenannte Regelabfragen beim Verfassungsschutz geben. Das bedeutet, jeder Bewerber und jede Bewerberin etwa für den Schuldienst, die Verwaltung oder die Feuerwehr wird vom Verfassungsschutz durchleuchtet. Dieser prüft dann, ob sogenannte verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, also ob die potenziellen Angestellten der Stadt oder Beamtinnen und Beamten etwa in Clubs, Vereinen oder Parteien sind, die die Demokratie oder die deutsche Grundordnung unterlaufen – oder sich entsprechend in sozialen Netzwerken positionieren. Bisher passiert das nur in bestimmten Bereichen, zum Beispiel bei Kandidaten für den Dienst bei der Polizei. Solche Abfragen sollen laut SPD und Grünen nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch zu anderen Anlässen im beruflichen Werdegang von Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten oder Richterinnen und Richtern möglich werden. Linke und AfD kritisieren (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article68f793ae59e2e09750707540/senat-beschliesst-umstrittene-regelabfrage.html) das Vorhaben des Senats. Am Donnerstag sollte Rot-Grün im Innenausschuss der Bürgerschaft Stellung zu dem umstrittenen Gesetzesvorhaben nehmen. Zwar halten Hamburgs Jusos die Motive des Senats für nachvollziehbar, wonach religiöse Extremisten und Rechtsextremisten mit der Regelabfrage aus dem öffentlichen Dienst herausgehalten werden sollen. Dennoch warnt die Jugendorganisation „vor den weitreichenden und unverhältnismäßigen Folgen, die dieses Instrument nach sich ziehen kann“. Historisch erinnere die Regelabfrage an die Logik des „Radikalenerlasses“, „der in der Vergangenheit zu Berufsverboten insbesondere gegen vermeintlich ‚linksextreme‘ Menschen führte und ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Betroffenen ist“. Am 28. Januar 1972 hatten sich Bund und Länder unter Bundeskanzler (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article691d92871e5b9ce006814ae1/vertrauensfrage-diese-kanzler-machten-von-ihrer-staerksten-waffe-gebrauch.html) Willy Brandt (SPD) auf den Radikalenerlass geeinigt. Daraufhin wurden Bewerber sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik jahrelang auf ihre Verfassungstreue hin überprüft. Das Instrument löste heftige Debatten und Proteste aus. Der Bund stellte die Regelanfragen bei seinen Bediensteten 1979 ein, doch erst 1985 hatten sich auch die meisten Bundesländer davon verabschiedet, zuletzt Bayern 1991. Bald „womöglich von der rechtsextremen AfD geführt“ Besonders kritisch an der nun vom Hamburger Senat skizzierten Regelabfrage ist für die Jusos: Für die Informationen werde eine Überprüfung anhand des Zentralregisters NADIS vorgenommen. „In dieses Register speisen auch Verfassungsschutzdienste aus Bundesländern Informationen ein, die ab Herbst womöglich von der rechtsextremen AfD geführt werden.“ Das vom Senat vorgelegte Gesetz würde das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz aber verpflichten, alle gespeicherten Informationen an das Personalamt weiterzuleiten. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht“, sagt Juso Jakob Lichtenberg, und betont: „Die Regelabfrage ist ein starker Einschnitt und stellt ein unverhältnismäßiges Werkzeug dar. Es besteht die Gefahr, dass politische Überprüfungen zu pauschalen Verdächtigungen führen und die persönliche Freiheit einschränken.“ Zusätzlich halten die Hamburger Jusos „es für höchst bedenklich, dass in naher Zukunft Informationen von Verfassungsschutzbehörden berücksichtigt werden könnten, die von Rechtsextremen kontrolliert werden“. Juso Janne Roehsler ergänzt: „Die Erfahrungen der bereits bestehenden Abfrage für Bewerbungen bei der Hamburger Polizei werfen zusätzlich Zweifel an der Wirksamkeit der Regelabfrage auf.“ Unter hunderten Bewerbern sei dort in den vergangenen Jahren nicht eine einzige Person aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue abgelehnt worden. Zudem befürchtet die Jugendorganisation der SPD in Hamburg ein faktisches Veto-Recht der Verfassungsschutzbehörden. Zwar sichere der rot-grüne Senat (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article695d1e28e0f90a884bc5dbe3/klimabericht-43-prozent-weniger-co-doch-hamburgs-verkehr-bleibt-das-grosse-klimaproblem.html) in seinem Gesetzesentwurf zu, dass die Informationen aus dem Zentralregister nicht vom Verfassungsschutz, sondern ausschließlich durch das Personalamt bewertet werden sollten. Dabei handelten die Verantwortlichen im Personalamt aber unter erheblichem persönlichem Risiko. „Dass sich die Verantwortlichen im Personalamt über die Einschätzung einer Sicherheitsbehörde hinwegsetzen, erscheint uns deshalb wie ein frommer Wunsch“, sagt Juso Paul Strothmann. Nach Angaben der Jusos sind jüngst in Hamburg tatsächlich vereinzelte Mitarbeiter durch islamistische beziehungsweise rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen. Diese Beschäftigten seien auch ohne das neue Instrument durch die zuständigen Behörden umgehend aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden. „Die schnellen Reaktionen der Hamburger Behörden begrüßen wir ausdrücklich. Das zeigt, dass unser öffentlicher Dienst auch ohne die geplante Regelabfrage keinesfalls machtlos ist und weiß, sich vor Demokratiefeinden zu schützen“, sagt Jurist Strothmann, der gerade selbst im Verfassungsrecht promoviert. Folglich fordern die Jusos Hamburg Rot-Grün dazu auf, bestehende bürgerrechtliche Bedenken ernst zu nehmen und stattdessen auf gezielte und verhältnismäßige Maßnahmen gegen Extremismus zu setzen. Durch den Schulterschluss mit dem Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote möchten die Jusos „ihren klaren Standpunkt für Bürgerrechte und eine offene, demokratische Verwaltung unterstreichen“. In Hamburg zählen die Jusos eigenen Angaben zufolge derzeit mehr als 2500 Mitglieder – und damit „eine der größten politischen Jugendverbände in der Hansestadt“. Ziel ist die geplante Wiedereinführung zu verhindern Infolge der rot-grünen Pläne zu Einführung der Regelabfrage hatten sich im Herbst 2025 die GEW Hamburg, ver.di Hamburg und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zum Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, „die geplante Wiedereinführung der sogenannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Einstellungen im öffentlichen Dienst zu verhindern“. Der rot-grüne Gesetzentwurf soll nach den parlamentarischen Beratungen zeitnah der endgültigen Beschlussfassung zugeleitet werden. Demnach sollen die Neuregelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten. SPD und Grüne verfügen in der Bürgerschaft über eine solide Mehrheit.