An der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln. Wie aus einer Pressemitteilung der Bundeswehr hervorgeht, sollen Studierende Drogen nicht nur konsumiert, sondern auch innerhalb der Hochschule weitergegeben oder verkauft haben. Sowohl zivile Strafverfolgungsbehörden als auch die Bundeswehr selbst untersuchen den Sachverhalt. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren bundeswehrinterne Untersuchungen, die Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Universität führten. Anlass war der Verdacht auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Inzwischen haben sich die Hinweise verdichtet: Weitere Verdachtsfälle sind bekannt geworden, sodass aktuell von mehreren Beschuldigten ausgegangen wird. Die Bundeswehr reagierte nach eigenen Angaben mit ersten disziplinarischen Sofortmaßnahmen auf Grundlage der bisherigen Ermittlungserkenntnisse. In einer Stellungnahme machte die Truppe deutlich, dass sie beim Thema Drogen eine harte Linie verfolgt. „Klar ist: Jeglicher illegaler Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz“, teilte die Pressestelle mit. Unabhängig von straf- oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen stehe ein solcher Umgang in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Bundeswehr und zu den dort gelebten Werten. Die Bundeswehr betont, sie verfolge ohne Einschränkungen eine „Null-Toleranz-Linie“ – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich. Jeder Verdachtsfall werde entschieden verfolgt und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln aufgeklärt. Grenzen der guten Sitten wahren Parallel zu den Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Drogendelikte rücken auch andere Vorwürfe erneut in den Fokus. So werden Hinweise auf möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der Universität aus der Vergangenheit noch einmal überprüft. Rituale seien in den Streitkräften grundsätzlich vielfältig und könnten zur Integration und Identitätsstiftung beitragen, erklärte die Bundeswehr. Zulässig seien sie jedoch nur, solange sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes wahren und die Rechte der beteiligten Personen nicht verletzen. Nach Darstellung der Bundeswehr bedeutet dies unter anderem, dass solche Rituale weder körperlich übergriffig noch ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen. Verstöße könnten nicht nur dienstrechtlich geahndet werden, sondern unter Umständen auch Straftatbestände nach dem Wehrstrafgesetz erfüllen. Hinweise auf entsprechendes Fehlverhalten würden konsequent verfolgt, untersucht und bei Bestätigung entsprechend sanktioniert. Die Ermittlungen an der Helmut-Schmidt-Universität dauern derzeit an. Ziel sei es, die Vorwürfe rund um den Umgang mit Betäubungsmitteln ebenso wie mögliche Verstöße im Zusammenhang mit Aufnahmeritualen schnellstmöglich und umfassend aufzuklären. Sowohl die zivilen Behörden als auch die Bundeswehr arbeiten nach eigenen Angaben mit Nachdruck daran, die Hintergründe vollständig zu klären.