Welt 27.02.2026
18:11 Uhr

Dobrindt lässt AfD-Gutachten von Faeser neu überprüfen


Nach einem Gerichtsbeschluss lässt Innenminister Alexander Dobrindt das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD neu prüfen. Das Ministerium gibt zu, dass es unter seiner Vorgängerin keine fachliche Tiefenprüfung gegeben habe.

Dobrindt lässt AfD-Gutachten von Faeser neu überprüfen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vertieft prüfen. Das teilte eine Sprecherin des Innenministeriums mit, wie „Bild“ berichtet (verlinkt auf https://www.bild.de/politik/dobrindt-tiefenpruefung-fuer-afd-gutachten-69a1c1bc4b8f567f12fcca3c) . Anlass ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Verfassungsschutz vorläufig untersagt hatte, die Partei weiterhin so einzustufen. „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen“, erklärte die Sprecherin „Bild“ zufolge. Demnach habe bei der Übergabe des Gutachtens an Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) im April 2025 keine fachliche Tiefenprüfung im Ministerium stattgefunden. Das Gutachten sei damals entgegengenommen und kurz darauf die Einstufung öffentlich verkündet worden. Faeser hatte die AfD am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – nur wenige Tage vor der Vereidigung der neuen Bundesregierung. Das Innenministerium führt die Rechtsaufsicht über das BfV. Das Verwaltungsgericht Köln stellte in seinem Beschluss fest, dass es innerhalb der AfD zwar Bestrebungen gebe, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der gesamten Partei lasse sich daraus jedoch nicht ableiten. Mit der nun angekündigten vertieften Prüfung reagiert Dobrindt auf die gerichtlichen Zweifel an der bisherigen Einstufung.