Welt 16.02.2026
07:30 Uhr

Die Wucht des Aufpralls ließ den VW Polo explodieren


Zwei Jahre nach einem Autounfall beginnt der Prozess gegen zwei ehemalige Nachwuchsfußballer des FC Köln. Durch ein illegales Autorennen sollen die damals 20-Jährigen den Tod zweier unbeteiligter Frauen verschuldet haben.

Die Wucht des Aufpralls ließ den VW Polo explodieren

Mehr als zwei Jahre liegt der Unfall zurück, bei dem zwei Frauen starben, Mutter und Tochter, 49 und 23 Jahre alt. Erst jetzt, am 20. Februar, beginnt am Landgericht Köln die Verhandlung gegen die beiden mutmaßlichen Verursacher, die im Dezember 2023 mit zwei PS-starken Luxuswagen auf der Autobahn A 555 zwischen Köln und Bonn unterwegs waren und dabei den VW Polo der Frauen gerammt haben sollen. Das Gericht muss nun klären, wie sich der Unfall ereignete. Lieferten sich die beiden damals 20-jährigen Angeklagten ein illegales Rennen? Nahmen sie den Tod der Frauen bewusst in Kauf, kann das Gericht den Unfall als Mord bewerten. Doch nicht nur von solchen Fragen hängt das Strafmaß ab, sondern auch davon, ob das Gericht nach dem vergleichsweise milden Jugendstrafrecht urteilt. Das war bei vergleichbaren Prozessen schon mehrfach der Fall, was stets für große Empörung in der Öffentlichkeit sorgte. Das Interesse am jetzigen Fall wird dadurch gesteigert, dass die Angeklagten zum Zeitpunkt des Unfalls als Spieler der U21-Mannschaft beim Fußballklub 1. FC Köln unter Vertrag standen. Ist den jungen Männern die Aussicht auf eine Profikarriere zu Kopf gestiegen? Darauf gibt die Anklageschrift keine Antwort. Was den Tathergang betrifft, ist sie jedoch deutlich: Den beiden Fahrern werde „ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr mit Todesfolge sowie Gefährdung des Straßenverkehrs“ vorgeworfen, heißt es in der Prozessankündigung. Am Abend des 1. Dezember 2023 seien sie „mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen“ auf der Autobahn A 555 „bei hohen Geschwindigkeiten immer wieder nebeneinander gefahren“. Dabei sollen sie sich „sowohl rechts als auch links teilweise unter Nutzung des Standstreifens überholt“ haben. Vor der Auffahrt Wesseling hätten beide auf über 200 Kilometer pro Stunde beschleunigt – erlaubt sind dort 120.   An dieser Stelle kam es laut Anklage auch zur Kollision mit dem VW Polo, der mit etwa Tempo 100 auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs war: „In einem Wettstreit darüber, wer das Fahrzeug zuerst überholt, sollen die Angeklagten auf den Beschleunigungs- beziehungsweise anschließenden Standstreifen der Auffahrt Wesseling gewechselt haben.“ Bei diesen hochgefährlichen Fahrmanövern seien die Fahrzeuge der FC-Spieler seitlich aneinandergestoßen. Dabei hätten sie die Kontrolle verloren. Und mit einer Geschwindigkeit von 205 km/h sei anschließend einer der Angeklagten ins Heck des VW Polo gekracht. Die Wucht des Aufpralls ließ den Pkw explodieren, auf der linken Fahrspur sei er „brennend zum Stehen gekommen“. Die beiden Frauen starben am Unfallort. Die beiden Angeklagten, die nahezu unverletzt blieben, mussten nach Bekanntwerden der Vorwürfe den 1. FC Köln verlassen. Auf dem Fußballplatz stehen sie bis heute: Der eine in der zweiten Mannschaft eines großen Klubs in Rheinland-Pfalz. Der andere bei einem Amateurverein im Rheinland.