Die Meldung schlug ein wie die sprichwörtliche Bombe. Am 2. Dezember 1975 berichtete WELT auf der Titelseite, dass die Bundesanwaltschaft über einen geständigen Mittäter verfüge, der die Vorwürfe gegen die in Stuttgart-Stammheim angeklagten Terroristen der Rote Armee Fraktion (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/raf/) (RAF) bestätigen wolle. Es handelte sich um niemand anderen als den Waffenbastler der Anarchisten, den 37-jährigen Kunstschmied Dierk Hoff. Am selben Dienstagmorgen erreichten offizielle Briefe der obersten Ankläger den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart und die Verteidiger der Linksextremisten – doch war die Information bereits am Vortrag an WELT-Redakteur Werner Kahl durchgesickert. Offenbar schäumte Generalbundesanwalt Siegfried Buback (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/raf/article163467561/Attentat-in-Karlsruhe-Warum-der-Mord-an-Siegfried-Buback-ungeklaert-bleibt.html) . Jedenfalls erstattete er umgehend Anzeige gegen den Journalisten, „wegen des Verdachts der unbefugten Veröffentlichung geheimer Nachrichten“ und gegen seine „noch unbekannten Informanten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses“. Solche Veröffentlichungen seien geeignet, die „ohnehin schwierige Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft empfindlich zu stören und die Sachaufklärung zu vereiteln“, hieß es zur Begründung. Natürlich führte das zu nichts, denn Kahl hatte schlicht seine Aufgabe erfüllt. Hoff war am 3. Juli 1975 in Frankfurt festgenommen worden, doch seither hatte man in der Öffentlichkeit nur noch gehört, dass er „entschieden“ bestreite, in „Verbindung zur Baader-Meinhof-Bande“ gestanden zu haben. Umso überraschender kam die Ankündigung, dass eben dieser Mitwisser ein Geständnis abgelegt habe. Stand eine Wende im Stammheim-Prozess gegen Andreas Baader Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe bevor, wie WELT titelte? Diese Sorge hatte offenbar Otto Schily (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/raf/article208560079/Linksterrorismus-Das-Trio-Schily-Stroebele-und-Mahler.html) , unter den Terroranwälten (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/raf/article246352664/Stammheim-Prozess-Die-RAF-Anwaelte-beschimpften-und-beleidigten-die-Richter.html) sicher der Klügste. An den folgenden drei Verhandlungstagen stellte er gleich fünfmal den gleichen Antrag: „Erstens die Hauptverhandlung auszusetzen; zweitens die Ermittlungsakten gegen Dierk Hoff beizuziehen; drittens den Verteidigern Akteneinsicht zu bewilligen.“ Als der Vorsitzende Richter des Senates, Theodor Prinzing (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article256080130/RAF-Prozess-Beton-Stacheldraht-Neonlicht-So-kalt-war-das-Herz-des-Rechtsstaats.html) , nicht sofort darauf reagierte, stellte Schily zum wiederholten Mal einen Befangenheitsantrag. Der Wahlverteidiger hätte auch einfach die Erklärung der Anklagevertreter zur Sache abwarten können – Bundesanwalt Heinrich Wunder teilte nämlich am 10. Dezember 1975 ganz sachlich mit: „Die Bundesanwaltschaft führt Ermittlungen gegen einen Beschuldigten namens Dierk Hoff wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Dieser Beschuldigte Hoff wird zurzeit richterlich vernommen.“ Nach Abschluss dieser Vernehmung werde geprüft, wie weit sie für das Verfahren gegen die RAF-Führung relevant sei. Falls ja, würden die Protokolle „rechtzeitig hier eingeführt“, also der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, bevor der Zeuge vernommen werde. Alles andere wäre auch ein grober strafprozessualer Fehler gewesen, der allein eine Revision begründet hätte. Auf Dierk Hoff, den Sohn eines als Medizinprofessor angesehenen, aber übermächtigen Vaters, waren die Ermittler durch die Aussage des zusammen mit Ulrike Meinhof 1972 in Hannover verhafteten Terroristen Gerhard Müller (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/kopf-des-tages/article239358823/Ulrike-Meinhof-Die-meistgesuchte-Frau-Deutschlands.html) gestoßen. Er hatte am 3. Juni 1975 aufgedeckt, wer sich hinter dem RAF-internen Decknamen „Pfirsich“ verbarg. Der Rest war klassische Polizeiarbeit: Hoffs Name stand, zwar falsch geschrieben und mit unzutreffender Adresse, aber der richtigen Telefonnummer, im Notizbuch von Holger Meins, des durch Hungerstreik 1974 verstorbenen Terroristen. Außerdem passte ein bis dahin nicht zuzuordnender Schlüssel aus den 1972 sichergestellten RAF-Asservaten zu Hoffs Werkstatt im Frankfurter Westend, einer gut ausgestatteten Kunstschmiede mit leistungsstarken Schweißgeräten. Das genügte für seine Festnahme und einen Haftbefehl wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Fünf Wochen lang beschränkte sich Hoff aufs Leugnen, dann änderte er am 11. August 1975 seine Taktik und begann auszupacken. Die folgenden mehr als drei Monate lang, bis zum 25. November 1975, machte er beim BKA umfangreiche Angaben zur Vorbereitung der „ Mai-Offensive (verlinkt auf https://www.klett-cotta.de/produkt/sven-felix-kellerhoff-eine-kurze-geschichte-der-raf-9783608982213-t-4981) “ der RAF 1972. Das war der Stand, als die Bundesanwaltschaft Gericht und Verteidigung über den neuen Zeugen informierte und WELT darüber berichtete. Es war der frühestmögliche Zeitpunkt, denn erst mit Hoffs Unterschrift unter dem Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung bekamen diese Unterlagen überhaupt rechtliche Relevanz. Um sicherzugehen, veranlasste die Bundesanwaltschaft nach Abschluss dieser Befragung durch das BKA zusätzlich die Vernehmung durch einen Bundesrichter. Falls Hoff seine Aussage zurückziehen oder anderweitig am Auftritt vor Gericht gehindert sein sollte, hätte so ein Protokoll noch Beweiswert, wenn auch geringeren als eine Befragung des Zeugen selbst. Vom 8. bis 15. Dezember 1975, also nach Bekanntwerden der Aussagebereitschaft des Belastungszeugen, fand diese weitere Vernehmung statt, deren 48-seitige schriftliche Fassung Hoff nach unbedeutenden Korrekturen unterschrieb. Als Schily zwischen dem 2. und dem 10. Dezember fünfmal aufgeregt nach Protokollen verlangte, lagen sie also noch gar nicht in verwendbarer Form vor. Wie versprochen versandte die Bundesanwaltschaft am 5. Januar 1976 Kopien der Hoff-Aussagen beim BKA und vor dem Bundesrichter an die Pflicht- und die Wahlverteidiger. Sein erster Auftritt vor Gericht war für den 22. Januar terminiert. 17 Tage: genug Zeit, um rund 300 Blatt durchzuarbeiten. Trotzdem beschwerte sich der Terroranwalt Rupert von Plottnitz (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article255134126/RAF-Der-Durststreik-platzte-und-die-Terroranwaelte-profitierten-trotzdem.html) am nächsten Verhandlungstag, dem 10. Januar, über das angebliche „Blitzkriegmanöver“ und die vermeintliche „Überrumpelung der Verteidigung zur Frage der Vernehmung dieses Zeugen“. Was hatte Dierk Hoff nun zu sagen? Am 27. Januar – Schily hatte mit der unzutreffenden Behauptung, seine Kopie sei auf dem Postweg verloren gegangen, eine Verschiebung um fünf Tage erreicht – begann die Vernehmung. Der Zeuge schilderte, wie er 1971/72 „in Berührung mit einigen dieser Angeklagten gekommen“ war: Ein junger Mann hatte ihn in seiner Werkstatt aufgesucht und Aufträge für ein Filmprojekt angeboten – es handelte sich um Holger Meins. Einige Wochen später kam der Besucher wieder, diesmal in Begleitung eines zweiten jungen Mannes. Die beiden sprachen einander mit „Erwin“ und „Lester“ an. Zunächst stellte Hoff, der sich selbst „Metallbildner“ nannte und eigentlich als Künstler sah, sechs Werkzeuge her, mit denen man Schlosszylinder herausziehen konnte, und bekam dafür 200 Mark Honorar. Kurz darauf folgte der nächste Auftrag: Man benötige realistisch aussehende Handgranatenattrappen; es gehe um Requisiten für eine „Revolutions-Fiction“, erklärte „Erwin“ alias Meins. Bei einem weiteren Treffen erzählte er „von dem Clou des Films“, der „eine optisch interessante Sache“ sein müsse: eine Bombenhülle, die an einem „Leibgurt“ befestigt würde. Damit sollte eine vermeintlich schwangere Frau einen Sprengkörper in ein Gebäude bringen: „Es war dann von einer Szene die Rede, die in einer Toilette spielen sollte, wo das Ding also abgeschnallt oder abgehängt wurde, und derselbe Platz sollte dann durch einen aufblasbaren Ballon ausgefüllt werden.“ Dierk Hoff baute diese auch diese „Baby-Bombe“, die Mitte Juni 1972 im damaligen Hauptquartier der RAF sichergestellt werden konnte, einer konspirativen Wohnung in der Frankfurter Inheidener Straße (verlinkt auf https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/abb961f1-2395-473e-bb56-4f19619f2cae/) – gefüllt mit scharfem Sprengstoff und Stahlkugeln von knapp acht Millimetern Durchmesser. Zu den nächsten Aufträgen gehörte der Umbau einer fünfschüssigen Schrotflinte auf zehn bis zwölf Schuss. Längst ahnte Hoff, dass es nicht um Requisiten ging. Doch auf seine Frage nach dem Titel des geplanten Films wich „Erwin“ aus. Beim nächsten Besuch kam er zusammen mit „Lester“; und als Hoff, dem die Sache nun zu heiß wurde, mit der Polizei drohte, zog „Erwin“ eine Pistole. „Für mich ein unglaubliches Schockerlebnis“, betonte der Zeuge. Auszusteigen traute er sich nicht mehr; stattdessen begann er, aus verschiedenen Metallrohren Hüllen für echte Bomben zusammenzuschweißen, mehr als zwei Dutzend in verschiedenen Größen – für ein Gesamthonorar von 3500 Mark. Rund hundert Minuten dauerte seine Befragung schon, als unvermittelt Jan-Carl Raspe den Saal betrat und den Zeugen etwas spöttisch grüßte: „He!“ Wenig später identifizierte Hoff ihn förmlich als „Lester“. Auch erkannte er ausdrücklich mehrere Asservate wie nicht benutzte Bombenhüllen, die umgebaute Schrotflinte und eine ebenfalls angepasste Maschinenpistole als seine eigenen Arbeiten. Ebenso die „Baby-Bombe“, die wohl für einen besonders perfiden Anschlag der RAF gedacht war, der aber nicht mehr stattfand. Mit Dierk Hoffs Aussagen war die bis dahin bestehende Lücke in der Beweiskette geschlossen, die Angeklagten neben den Sachbeweisen auch durch einen Zeugen der Täterschaft überführt. Weil es 1975/76 noch keine Kronzeugenregelung in der Bundesrepublik gab, revanchierte sich die Bundesanwaltschaft für seine Aussagebereitschaft mit einer milden Anklage: Am 21. Dezember 1977 wurde Hoff wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und Körperverletzung statt wie – ebenfalls möglich – wegen Beihilfe zu mehrfachem Mord zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Bald darauf kam er wieder frei, ging in die USA und baute sich dort eine neue Existenz als Kunstschmied auf. Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Er forscht seit einem Vierteljahrhundert über die RAF und hat mehrere Bücher dazu veröffentlicht, zuletzt „ Der Stammheim-Prozess (verlinkt auf https://www.herder.de/wissen/shop/p8/90794-der-stammheim-prozess-gebundene-ausgabe/) “.