Gewöhnlich dient ein Strafprozess dazu, die Schuld des Angeklagten festzustellen und eine angemessene Sanktion zu finden. Dass ein Täter vor Gericht seine eindeutige Niederlage in einen faktischen Sieg verwandelt, ist eher selten. Doch im März 1924 gelang Adolf Hitler genau das: Mit seinen Auftritten stilisierte er sich zum Retter Deutschlands. Viele Zeitungen referierten seine Ausführungen und machten den Vorsitzenden einer regionalen Extremistenbewegung so zu einem der bekanntesten Politiker Deutschlands: zwar gescheitert, aber vermeintlich ein Ehrenmann. So jedenfalls sahen es viele Sympathisanten. Fotos aus dem Hitler-Prozess (verlinkt auf https://www.welt.de/welt_print/article3500517/Hitler-vor-Gericht.html) gibt es fast keine – Kameras im Gerichtssaal waren auch schon 1924 in Deutschland strikt untersagt. So vermittelten bisher nur einige wenige Gerichtszeichnungen einen Eindruck von den Beteiligten. Umso interessanter ist ein Fund, den das Staatsarchiv München jetzt in einer Ausstellung (verlinkt auf https://www.gda.bayern.de/aktuelles/nahaufnahmen-eine-ausstellung-des-staatsarchiv-muenchen-zu-sehen-vom-26-november-2025-bis-7-maerz-2026) vorstellt: bislang unbekannte Skizzen aus dem Verfahren, angefertigt von dem Rechtsanwalt und Zeichner Otto D. Franz. Im März 2023 erhielt das Staatsarchiv München eine E-Mail mit dem Betreff: „Originalzeichnungen vom Hitler-Prozess 1924“. Darin wurde ein umfangreicher Bestand alter Zeichnungen „in konservatorisch ordentlichem, originalem Zustand aus privater Hand“ und mit nachvollziehbarer Provenienz angeboten. „Ein Glücksfall, aber auch ein durchaus seltener Fall, der zunächst einer kritischen Überprüfung unterzogen werden musste“, schreibt Julian Holzapfl, Leiter des für den Regierungsbezirk Oberbayern zuständigen Archivs, im Katalog. Im Juli 2024 konnten die insgesamt 50 Zeichnungen von Otto D. Franz erstmals begutachtet werden. Es handelte sich tatsächlich um Graphitstiftzeichnungen auf Skizzenpapier, das der Zwischenkriegszeit zuzuordnen war – an der Echtheit besteht kein Zweifel, zumal auch die Überlieferung komplett dokumentiert ist. Die Staatlichen Archive Bayerns erwarben den kompletten Nachlass im November 2024. Wer war Otto D. Franz? Geboren 1871 in Unterfranken, genauer gesagt: in der Kleinstadt Arnstein nördlich von Würzburg, geboren. Großvater, Vater und älterer Bruder waren Frauenärzte, während Otto Jura studierte; Zeichenunterricht hatte er bereits seiner Gymnasialzeit bekommen. Nach bestandenen Examina wurde er 1901 als Rechtsanwalt in München zugelassen; seinen Brotberuf übte er bis zu seinem 73. Lebensjahr aus, war offiziell sogar noch 1951 zugelassen. Zu seinen Mandanten gehörten der Dirigent Karl Böhm, der „Simplicissimus“-Zeichner Olaf Gulbransson und der Komponist Hermann Wolfgang von Waltershausen. Nicht genau aufzuklären ist, ob er auch Erich Ludendorff, den faktischen Militärdiktator 1916 bis 1918 und Mitverschwörer im Hitler-Prozess juristisch vertrat. Jedenfalls seine spätere Frau hatte Franz 1922 bei ihrer Scheidung vertreten. Das lässt, ebenso wie die Lage seiner Kanzlei am eleganten Promenadeplatz neben dem Grandhotel Bayerischer Hof, auf eine etablierte Stellung im konservativen bis reaktionären Bürgertum der bayerischen Hauptstadt schließen. Allerdings verteidigte Franz auch 1936 bis 1938 seinen Mandanten Walter Pitzelbacher vor dem Volksgerichtshof; die Anklage lautete auf Landesverrat, die Gestapo führte die Ermittlungen. Kurz nach Pitzelbachers Entlassung aus der Haft 1939 wurde er erneut festgenommen und ins KZ Buchenwald bei Weimar gebracht. Sein Anwalt legte umgehend Einspruch ein. Nach knapp viereinhalb Monaten wurde er schließlich am 11. Januar 1940 aus Buchenwald entlassen. Franz war Mitglied der NSDAP; ob aber seit 1932 oder 1933, ist unklar. 1947 wurde er als „Mitläufer“ entnazifiziert. Eine Notiz in den „ Münchner Neuesten Nachrichten (verlinkt auf https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/M%C3%BCnchner_Neueste_Nachrichten) “ 1936 weist darauf hin, dass einige Skizzen des Anwalts und in München bekannten wie geschätzten Zeichners aus dem Hitler-Prozess in den Besitz des ehemaligen Hauptangeklagten gekommen waren; wie genau, ist unbekannt. Jedenfalls lieh Hitler sie zur Kunstausstellung des Münchner Kunstvereins aus: „Es ist ganz natürlich, dass gerade diese Skizzen einen ganz besonderen Anziehungspunkt der Ausstellung bilden“, lobhudelte die gleichgeschaltete, ehemals bürgerlich-konservative Zeitung. Unabhängig von den politischen Verbindungen des Zeichners sind seine jetzt im Staatsarchiv München gezeigten Skizzen aus dem Hitler-Prozess aber als Dokumentation des optisch bisher nur wenig greifbaren Verfahrens interessant. Im Nachlass Franz finden sich Zeichnungen von verschiedenen am Prozess beteiligten Personen, neben den Angeklagten (außer Hitler und Ludendorff auch der militärische Leiter Hermann Kriebel und den mit der Besetzung des Reichswehrkommandos, des heutigen Sitzes des Staatsarchivs, beauftragten späteren SA-Chefs Ernst Röhm (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article255047116/Fuer-Hitler-war-die-SA-keine-moralische-Anstalt-zur-Erziehung-von-hoeheren-Toechtern.html) ) Richter, Staatsanwälte und Zeugen. Neben Porträts hielt Franz auch das Prozessgeschehen selbst fest. „Eine Atmosphäre“, schreibt der Bearbeiter des Bestandes Benedikt Martin Ertl im Katalog treffend, „die weniger an ein Strafverfahren wegen Hochverrats erinnert als an einen Austausch politisch Gleichgesinnter.“ Der Vorsitzende Richter Georg Neithardt des „Volksgerichts“ trat tatsächlich als Unterstützer Hitlers auf. Er gab dem Hauptangeklagten nicht nur reichlich Raum für Tiraden, er stellte seine Fragen an Beschuldigte wie an Zeugen oft derart suggestiv, dass sich fast zwangsläufig eine Entlastung von der Anklage ergab. Zwar protestierten die Staatsanwälte, darunter der erste Ministerpräsident Bayerns nach 1945 Hans Ehard (dann CSU) gegen dieses Verhalten des Vorsitzenden. Doch der selbstbewusste Neithardt verschanzte sich hinter der richterlichen Unabhängigkeit. So glich der Prozess mehr „einer völkischen Agitationsversammlung“ als einem Strafverfahren, urteilte der „Bayerische Kurier“: Die Angeklagten wurden nicht wirklich zur Sache vernommen; stattdessen überließ er die eigentliche Leitung des Verfahrens „ganz oft“ den Verteidigern oder sogar dem Hauptangeklagten Hitler. Zeugen, die im November 1923 den bayerischen Staat gegen die Putschisten vertreten hatten, waren „schutzlos allen möglichen Schmähungen ausgesetzt“. Das Urteil am 1. April 1924 fiel so aus, wie es kritische Beobachter befürchtet hatten: äußerst milde. Hitler erhielt nur die gesetzliche Mindeststrafe, die für Hochverrat fünf Jahre ehrenvolle Festungshaft betrug, sowie eine Geldstrafe von 200 Goldmark. Zudem stellte das „Volksgericht“ schon nach weiteren sechs Monaten Haft die Freilassung auf Bewährung in Aussicht (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article254500756/Festungshaft-in-Landsberg-Was-wenn-Hitler-nicht-vorzeitig-freigekommen-waere.html) . Hitlers an sich zwangsläufige Ausweisung nach Österreich schloss Neidhardt explizit aus; im Urteil hieß es: „Auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler, der freiwillig viereinhalb Jahre lang im deutschen Heere Kriegsdienste geleistet, der sich durch hervorragende Tapferkeit vor dem Feinde hohe Kriegsauszeichnungen erworben hat“ (was übrigens gelogen war), dürfe die Ausweisungsvorschrift „ihrem Sinn und ihrer Zweckbestimmung nach keine Anwendung finden“. Das war offene Rechtsbeugung. Auf diese Umstände des Hitler-Prozesses wirft die Ausstellung in München durch Otto D. Franz’ Zeichnungen ein neues, interessantes Licht. Der Erwerb seines Nachlasses zeigt, dass auch im 21. Jahrhundert immer noch spannende Bestände zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, sogar zu den Jahren vor 1933, auf Sicherung und Erschließung harren. Eine so beispielhafte Aufbereitung wie in diesem Fall können Archive, klamm an Mittel und Personal wie alle außer den immer weiter wuchernden Verwaltungen, zwar nur ausnahmsweise leisten. Wenn es mal geschieht, ist das umso lobenswerter. Bis 7. März 2026 wochentags im Staatsarchiv München, Schönfeldstraße 3. Weitere Informationen unter www.gda.bayern.de (verlinkt auf https://www.gda.bayern.de/die-staatlichen-archive-bayerns) WELTGeschichte-Redakteur Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) analysiert seit 35 Jahren die Hitler-Bewegung. 2017 erschien sein Buch „ Die NSDAP. Eine Partei und ihre Mitglieder (verlinkt auf https://www.klett-cotta.de/produkt/sven-felix-kellerhoff-die-nsdap-9783608981032-t-4910) “, 2023 folgte „ Der Putsch. Hitlers erster Griff nach der Macht (verlinkt auf https://www.klett-cotta.de/produkt/sven-felix-kellerhoff-der-putsch-9783608981889-t-5516) “.