Der sogenannte Block-Prozess am Hamburger Landgericht hat am 11. Juli 2025 begonnen und war zunächst mit 37 Verhandlungstagen bis zum 23. Dezember 2025 terminiert – doch schnell wurde klar, dass dieser Zeitraum nicht ausreichen würde, eine Verlängerung bis zum Sommer 2026 wurde terminiert. Doch wie Prozessbeobachter es schon ahnten, wird auch dieser Zeitraum nicht ausreichen. Am Dienstag wurden 41 zusätzliche Termine angesetzt – das neue, derzeit vorgesehenes Enddatum ist der 18. Dezember 2026. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass der Prozess kürzer ausfallen könne, aber auch länger. Vor allem für jene Angeklagten, die nur wegen Beihilfe angeklagt wurden, stellt das eine weitere enorme Belastung dar, denn sie müssen zu jedem der Gerichtstage erscheinen, auch wenn eine mögliche Strafe vergleichsweise gering ausfallen dürfte. Einige von ihnen hatten beantragt, ihr Verfahren deswegen abzutrennen, was das Gericht aber ablehnte. In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Kindesentziehung, die im Auftrag von Christina Block durchgeführt worden sein soll. Die Unternehmerin bestreitet jede Beteiligung an den Vorgängen in der Silvesternacht 2023/24. Befangenheitsanträge abgelehnt Auch die von mehreren Angeklagten gestellten Befangenheitsanträge wurden nun zurückgewiesen. In einem Beschluss vom 6. Februar heißt es sinngemäß: Eine Voreingenommenheit sei nicht erkennbar, weil die Verteidigung die gleichen Daten in der gleichen Form erhalten habe wie Gericht und Staatsanwaltschaft. Dass die Vorsitzende durch das Unterlassen einer Anordnung zur „Datenaufbereitung“ die Akteneinsicht behindert habe, sei weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Ein weiterer Beschluss vom 5. Februar betrifft einen formalen Fehler der Kammer: In der Verhandlung war der abstrakte Tatvorwurf gegen eine angeklagte Cousine und ihren Ehemann zunächst falsch wiedergegeben worden. Die Kammer hat den Fehler umgehend im Termin korrigiert und ihr Bedauern erklärt. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt ein solcher, sofort korrigierter Fehler keine Besorgnis der Befangenheit – im Gegenteil: Die Bereitschaft, Fehler offen zu berichtigen, spreche gegen Voreingenommenheit.