Fast zehn Jahre ist es her, als Anja Kleck und ihre Kollegen telefonierten. Und telefonierten. Und telefonierten. Mehrere hundertmal griffen die Opferschutzbeauftragte der Kölner Polizei und ihr Team zum Hörer. Alle bekannten Opfer der „Kölner Silvesternacht“ sollten einen Anruf erhalten. Überwiegend Frauen waren in der Nacht des 31. Dezember 2015 begrapscht und beklaut worden. Die Taten spielten sich vor allem zwischen Hauptbahnhof und Kölner Dom ab. In den Wochen und Monaten danach erstatteten laut Kölner Staatsanwaltschaft 1304 Personen Anzeige; 661 davon wegen sexueller Übergriffe. In 28 Fällen ging es um „versuchte oder vollendete“ Vergewaltigungen. Doch zu Verurteilungen kam es nur in den wenigsten Fällen. 355 Beschuldigte konnten namentlich ermittelt werden. 91 von ihnen wurden (auch) sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die meisten der ermittelten Beschuldigten – nämlich 193 – stammten aus Algerien oder Marokko. 37 waren Iraker, 29 Syrer und 8 Afghanen. 25 waren Deutsche. Fünf der Angeklagten wurden (auch) sexuelle Übergriffe vorgeworfen, wobei es in keinem Fall um Vergewaltigung ging. Drei von ihnen wurden verurteilt, zwei von diesem Vorwurf freigesprochen. „Das waren Dimensionen, die habe ich noch nicht erlebt“, sagt Kleck rückblickend über die Zahl der Frauen, die zu Opfern geworden waren. Die 55-Jährige ist seit 2014 Opferschutzbeauftragte der Kölner Polizei. Zuvor arbeitete sie viele Jahre im Kriminalkommissariat für Sexualdelikte. Gewalt, Missbrauch, Vergewaltigung – als Ermittlerin hat sie viel gesehen. An ihrem neuen Amt mag sie den Perspektivwechsel. Dass sie den Opfern nicht mehr so viel abverlangen muss, etwa bei Vernehmungen oder Begleitungen zu gynäkologischen Untersuchungen. Dass sie ab und zu ein „Danke“ hört. „Viele rechnen gar nicht mit so einer Unterstützung.“ Normale Reaktion auf unnormales Ereignis Nach der „Kölner Silvesternacht“ bestand Klecks Hauptaufgabe im Telefonieren. Im Zuhören, wie es den Frauen geht. Im Weitervermitteln an Traumaambulanzen und Fachberatungsstellen. Im Aufklären über Opferrechte. Die meisten Frauen, mit denen sie sprach, hätten einen stabilen Eindruck gemacht. „Ich bin ja zeitversetzt an die Menschen herangetreten“, sagt die Kriminalhauptkommissarin. „Viele konnten in der Zwischenzeit mit Familie und Freunden über das Erlebte sprechen. Da gab es oft die Reaktion: Ja, das war kein schönes Ereignis, aber ich habe das gut verkraftet, und ich benötige im Moment keine Hilfe.“ Einige der Frauen seien aber durchaus noch verängstigt gewesen und hätten etwa unter Schlafstörungen gelitten. „Dann habe ich erläutert, dass das ganz normale Reaktionen sind auf dieses unnormale Ereignis, das sie erleben mussten. Das hilft vielen Menschen dabei, das einzuordnen“, erklärt Kleck. Wenn Angstsymptome jedoch nicht besser würden – und sie sollten jeden Tag ein wenig besser werden – sei professionelle Hilfe nötig. In einigen Fällen habe sie Frauen direkt an Traumaambulanzen und Fachberatungsstellen vermittelt. So hätten die Opfer nicht selbst anrufen und das Erlebte schildern müssen. „Das ist oftmals eine große Hürde.“ Zuständig für die Opferkontakte war Kleck gemeinsam mit ihrem damaligen Kollegen. Wegen der hohen Anzahl an Betroffenen unterstützte sie zudem der Opferschutzbeauftragte aus Bonn. Kleck alleine rief rund 300 Telefonnummern durch – alle Betroffenen aus Köln und Leverkusen. Ihre Kollegen informierten die Polizeidienststellen an den Wohnorten der übrigen Geschädigten. Die dortigen Beamten griffen ebenfalls zum Hörer. Wer nicht ranging, erhielt eine E-Mail. Wer auf die Mail nicht antwortete, bekam Post. Klecks Team arbeitete auch am Wochenende. Insgesamt wurden den Angaben zufolge mehr als 1000 Opfer kontaktiert, und ihnen wurde Hilfe angeboten. Das dauerte rund drei Monate, wie sich die Wahl-Kölnerin erinnert. Unterdessen arbeitete die Staatsanwaltschaft ebenfalls unter Hochdruck. 335 Beschuldigte konnten im Zusammenhang mit der Tatnacht namentlich ermittelt werden. Das führte schnell zu einer scharfen Debatte über Migration und Asyl. Von den insgesamt 292 Ermittlungsverfahren wurden später 117 wegen eines nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt. 28 Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft wegen unbekannten Aufenthalts der Beschuldigten ein – allerdings vorläufig. Gegen 46 Beschuldigte erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht Köln – in den meisten Fällen wegen Diebstahls. Gegen sechs Männer beantragte sie den Erlass eines Strafbefehls. Insgesamt wurden jedoch bislang nur 33 Männer rechtskräftig verurteilt – allerdings auch wegen Diebstahls. Auch an der Kölner Polizei wurde im Nachgang Kritik laut. Der Einsatz sei chaotisch verlaufen, die Beamten seien überfordert gewesen. In den Monaten danach verstärkte die Polizei ihre Präsenz bei Großveranstaltungen, etwa beim Karneval 2016. „Natürlich hat man alles daran gesetzt, dass sich so etwas nicht wiederholt“, sagt Kleck. „Das hat gegriffen. Ich glaube, dass die ,Kölner Silvesternacht‘ ein einmaliges Ereignis bleiben wird.“ Kriminologe hält Aufklärung für wichtiger als Abschiebung Trotzdem hat die Kölner Silvesternacht weiter Spuren hinterlassen. Einige Politiker fordern deshalb mehr Abschiebungen. Für den Kriminologen Christian Walburg ist dies jedoch keine Lösung: Zuwanderer sind einem Kriminologen zufolge zwar überproportional an schweren Sexualdelikten beteiligt (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article69367ef89f2b81ad2ac9fd6a/migration-bka-veroeffentlicht-lagebild-zu-zuwanderern-zwei-gruppen-stark-ueberrepraesentiert.html) . Abschiebungen hält Walburg dennoch für kein geeignetes Mittel, um Täter abzuschrecken. Gewalttaten würden häufig aus dem Affekt heraus begangen, sagte der Rechtswissenschaftler der Universität Münster. „Abschiebungen sind in der Praxis außerdem äußerst aufwendig und kompliziert. Und Menschenwürde gilt für alle, weshalb sich Abschiebungen in Folter und Tod verbieten.“ Stattdessen sprach sich Walburg für Integration, psychosoziale Betreuung und eine stetige Wertevermittlung aus. Dem Kriminologen zufolge sind Asylantragsteller, anerkannte Flüchtlinge, Geduldete und undokumentierte Migranten zu etwa 10 bis 15 Prozent an schweren Sexualdelikten und Straftaten im öffentlichen Raum beteiligt. Dabei stellten sie nur etwa 3 bis 4 Prozent der Bevölkerung. „Umgekehrt muss man aber auch sagen: Es geht hier um einen kleinen Teil der Geflüchteten“, betonte Walburg. Den überproportionalen Anteil begründete er einerseits statistisch: „2015 hatten wir unter den Geflüchteten einen hohen Anteil an jungen Männern.“ Gewalt- und Sexualdelikte würden in jener Gruppe am häufigsten begangen. Andererseits seien Geflüchtete oft weniger gut sozial eingebunden und hätten kein stützendes Netzwerk. Hinzu kämen frühere Traumatisierungen, Gewalterfahrungen und traditionelle Männlichkeitsnormen als Risikofaktoren. „Wichtig ist auch die Arbeit in Kitas und Schulen, gerade was die zweite Generation angeht“, betonte Walburg. Kinder, deren Eltern neu im Land seien, hätten unter Umständen schwierigere Startbedingungen als einheimische Kinder. „Man darf nicht pauschalisieren, aber das Risiko für Straffälligkeit ist schon etwas höher. Darum muss man sich kümmern.“ Das gelte auch für ukrainische Geflüchtete, unter denen viele Kinder seien.