Bund und Länder haben sich vor der geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf einen Kompromiss geeinigt. Das berichtet Politico. Laut einer Protokollerklärung der Bundesregierung sollen die ursprünglich geplanten Sparmaßnahmen im Kliniksektor durch die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel bestehen bleiben. Darüber hinaus jedoch werden „die Effekte (...) im Jahr 2027 ausgeglichen.“ Dafür soll der Landesbasisfallwert für somatische Krankenhäuser und die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für 2026 um 1,14 Prozent angehoben werden. „Ziel der gefundenen Regelung ist es, eine Überkompensation auszuschließen“, heißt es. Die Länder hatten kritisiert, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasten und den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit dem Sparpaket will die Koalition den GKV-Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 2,9 Prozent im kommenden Jahr stabil halten. Kassen warnen, dass die Zusage nicht zu halten ist – unter anderem, weil Rücklagen wieder aufgefüllt werden müssen. Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, Oliver Blatt, sagte vor der heutigen Sitzung: „Der Vermittlungsausschuss muss jetzt liefern, da der Anstieg der Zusatzbeiträge sonst noch stärker wird als ohnehin schon erwartet.“ Leidtragende einer Nicht-Einigung wären die Versicherten, deren Arbeitgeber und die Wirtschaft. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat berät heute über ein Spargesetz (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article690c9446154e6f61444c783f/bundestag-beschliesst-milliarden-sparpaket-gegen-hoehere-kassenbeitraege.html) , das die Länderkammer im November vorerst gestoppt hat. Der Widerstand richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Die Länder kritisieren dies als einseitig und befürchten nachteilige Folgen für die Finanzen der Kliniken über das nächste Jahr hinaus. Konkret soll nach dem Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) der Anstieg der Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Das soll dazu beitragen, die Zusatzbeiträge der Kassen zum 1. Januar 2026 zu stabilisieren. Für einen Kompromiss drängt die Zeit, wenn er in der letzten Bundesratssitzung des Jahres am Freitag gebilligt werden soll. Die Krankenkassen müssen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen, die sie je nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. Kassenvertreter warnen, dass auch mit dem Sparpaket Anhebungen 2026 absehbar seien, da viele Kassen Reserven auf Mindestwerte auffüllen müssen.