Welt 18.12.2025
09:20 Uhr

Block-Prozess vor Weihnachtspause – Gericht setzt auf Kurztermin und formale Beschlüsse


Im Verfahren um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Christina Block stehen vor der Weihnachtspause keine Zeugenaussagen mehr an. Das Hamburger Landgericht will lediglich Beschlüsse verkünden – darunter eine Selbstleseanordnung. Die Vernehmung eines zentralen israelischen Zeugen wird vertagt.

Block-Prozess vor Weihnachtspause – Gericht setzt auf Kurztermin und formale Beschlüsse

Im Prozess um die mutmaßliche Entführung der beiden Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block kommt das Landgericht Hamburg vor der Weihnachtspause nur noch zu einem kurzen Hauptverhandlungstermin zusammen. Wie die Vorsitzende Richterin angekündigt hat, ist für den nächsten Verhandlungstag ein reiner Kurztermin von etwa 30 Minuten vorgesehen. Beginn ist um 9.30 Uhr. Nach Angaben des Gerichts sollen an diesem Tag keine Zeugen vernommen werden. Stattdessen will die Kammer zwei Beschlüsse verkünden, die den weiteren Fortgang des Verfahrens strukturieren sollen. Einer dieser Beschlüsse betrifft nach Auskunft der Gerichtspressestelle vor allem eine beabsichtigte Selbstleseanordnung. Selbstleseanordnung als nächster Verfahrensschritt Mit einer Selbstleseanordnung können umfangreiche Schriftstücke – etwa Aktenbestandteile oder Urkunden – in das Verfahren eingeführt werden, ohne dass sie im Sitzungssaal vollständig verlesen werden müssen. Die Prozessbeteiligten erhalten diese Unterlagen zur eigenen Lektüre; ihr Inhalt gilt anschließend als bekannt. Gerade in komplexen Strafverfahren dient dieses Instrument der Verfahrensbeschleunigung. Angesichts des umfangreichen Aktenmaterials im Block-Verfahren gilt als wahrscheinlich, dass das Gericht auf diesem Weg Zeit sparen will, um sich im neuen Jahr wieder auf Zeugenaussagen konzentrieren zu können. Keine weitere Vernehmung des israelischen Zeugen Nicht fortgesetzt wird bei dem anstehenden Termin die Vernehmung des israelischen Zeugen B. Dabei handelt es sich um den Geschäftsführer eines israelischen Sicherheitsunternehmens, der nach Überzeugung der Ermittler die Entführung der Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 organisiert und durchgeführt haben soll. Der Mann gilt als mutmaßlicher Kopf der Entführergruppe, ist selbst Beschuldigter in dem Komplex, gehört jedoch nicht zu den sieben Angeklagten im aktuellen Prozess. Er hatte sich vor einigen Wochen freiwillig den deutschen Behörden gestellt. Im Gegenzug sagten ihm die Ermittler sicheres Geleit für seine Aussage zu; zuvor war nach ihm mit Haftbefehl gefahndet worden. An den vergangenen drei Verhandlungstagen war der 68-Jährige bereits ausführlich befragt worden. Wann seine Aussage fortgesetzt wird, ist nach Angaben der Gerichtspressestelle derzeit noch offen und soll zu einem späteren Zeitpunkt im neuen Jahr entschieden werden. Christina Block weist Vorwürfe zurück Hauptangeklagte ist die Unternehmerin Christina Block, Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, nach einem langjährigen und hoch eskalierten Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag zur Entführung der gemeinsamen Kinder gegeben zu haben. Zum Zeitpunkt der Tat waren die beiden Kinder zehn und 13 Jahre alt. Block weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ihre Verteidigung stellt die Darstellung der Anklage infrage und bestreitet, dass die Angeklagte Einfluss auf die mutmaßlichen Entführer genommen habe. Mit dem Kurztermin endet die Hauptverhandlung zunächst für dieses Jahr. In welchem Umfang der Prozess nach der Weihnachtspause fortgesetzt wird, hängt maßgeblich davon ab, wann weitere Zeugentermine – insbesondere die erneute Vernehmung des israelischen Zeugen – angesetzt werden können. Klar ist: Der Block-Prozess bleibt auch im neuen Jahr eines der aufmerksamkeitsstärksten Strafverfahren am Hamburger Landgericht.