Das Stigma hatte drei Buchstaben: „hwg“. Seit den späten 1920er-Jahren stand diese Abkürzung im Behördendeutsch für „häufig wechselnden Geschlechtsverkehr“ und meinte (weibliche) Prostituierte, denen durch das „ Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (verlinkt auf https://www.zaoerv.de/01_1929/1_1929_2_b_536_2_541.pdf) “ geholfen werden sollte. Jedoch konnte in der NS-Zeit diese Kennzeichnung erst (angeblich oder tatsächlich promiskuitive) Frauen in Konzentrationslager bringen und ab 1942 in Lagerbordelle, in denen sie Tag für Tag (wie man heute sagen würde) Sex-Zwangsarbeit leisten mussten. Mit der SS und letztlich Heinrich Himmler (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article120722060/Dienstkalender-Wie-Heinrich-Himmler-seine-Tage-verbrachte.html) als Zuhälter. Genau dieses Schicksal erlitt Luise B. im Zweiten Weltkrieg. Am 17. Dezember 2025 wird in der Dreikönigenstraße in Krefeld, ihrem letzten bekannten Wohnort, ein Stolperstein für sie verlegt. Es ist das erste Denkmal für eine Sex-Zwangsarbeiterin im Rahmen des Erinnerungsprojektes des Kölner Künstlers Günter Demnig (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article180269598/Erinnerungspolitik-In-Muenchen-wachsen-Stolpersteine-jetzt-in-die-Hoehe.html) , der seit 1993 in fast ganz Europa rund 116.000 der kleinen Messingplatten auf einem Betonquader verlegt. Sie erinnern jeweils am letzten selbst gewählten Wohnort an das Schicksal eines in der NS-Zeit verfolgten Menschen, mit Namen, Geburtsdatum, ganz knapp der Art der Verfolgung und (soweit bekannt) dem Todesdatum. Die allermeisten Stolpersteine sind Opfern des nationalsozialistischen. Rassenwahns gewidmet, aber auch an aus politischen oder anderen (vermeintlichen) Gründen verfolgte Menschen kann so erinnert werden. Mit Luise B. kommt jetzt eine bisher nicht berücksichtigte Gruppe von NS-Verfolgten hinzu: „Dieser erste Stolperstein für eine Frau aus dem Lagerbordell Buchenwald ist ein enorm wichtiger Schritt, um die vergessenen Opfer endlich in unsere kollektive Erinnerung aufzunehmen“, sagt der Historiker Robert Sommer (verlinkt auf http://www.robert-sommer.com/kz-bordelle) , der 2009 mit seiner Doktorarbeit „Das KZ-Bordell. Sexuelle Zwangsarbeit in nationalsozialistischen Konzentrationslagern“ das mittlerweile in dritter, erweiterter Auflage erschienene Standardwerk (Schöningh Verlag. 429 S., 56 Euro) zum Thema verfasst hat. Im Prinzip waren im KZ-System die beiden Geschlechter strikt getrennt. Nicht lange nach Männern waren bereits bald nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler Frauen in den Strudel der nationalsozialistischen Verfolgung geraten, wenn auch in weitaus geringerer Zahl. Anfangs saßen sie in ohnehin bestehenden Frauengefängnissen ein, doch schon im Oktober 1933 wurde das (eher improvisierte) KZ Moringen (verlinkt auf https://www.gedenkstaette-moringen.de/) im Landkreis Northeim (Niedersachsen) zum reinen Frauenlager umgewidmet. Nach einer Zwischennutzung des vormaligen Männer-KZ Lichtenburg (verlinkt auf https://gedenkstaette-lichtenburg.sachsen-anhalt.de/) in Sachsen-Anhalt 1937 bis 1939 entstand wenige Monate vor Beginn des Zweiten Weltkrieges das als reines Frauen-KZ geplante Lager Ravensbrück in der Uckermark. Ansonsten gab es nur ausnahmsweise, etwa im größten KZ Auschwitz, Männer- und Frauen-Baracken nebeneinander. Als auf dem Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges die Arbeitskraft der KZ-Insassen für das NS-Regime immer wichtiger wurde, befahl Heinrich Himmler am 23. März 1942: „Für notwendig halte ich allerdings, dass in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden.“ So werde – zusammen mit einem minimalen Lohn, „die Arbeitsleistung enorm steigen“. Wenig später ging versuchsweise das erste Lagerbordell in Betrieb, im KZ Mauthausen in Oberösterreich. Die Frauen waren, meist unter falschen Versprechungen oder unter Zwang, in Ravensbrück rekrutiert worden. Sie mussten nach NS-Rassekriterien „arisch“ sein und gesund, jedenfalls nicht an Geschlechtskrankheiten leiden. Bis Anfang 1945 wurden in zehn größeren Männer-KZs „Sonderbauten“ eingerichtet, darunter in Auschwitz I und III, Dachau, Flossenbürg und Sachsenhausen. Charakteristisch für das Lagersystem der SS war, dass die Unterdrückung der Insassen weitgehend von Gefangenen erledigt wurde. Oben in der Hierarchie der Häftlinge standen in den meisten Lagern die „BV“, was offiziell für „befristete Vorbeugehaft“ stand, in der Lagerrealität aber mit „Berufsverbrecher“ übersetzt wurde. Aus dieser Gruppe wählte die SS die meisten Funktionshäftlinge aus, wie Stuben- und Baracken-„Älteste“. In vielen Lagern opferten diese Gefangenen andere Verfolgte ihren Interessen, bevorzugt Gefangene aus „niedrigeren“ Kategorien wie Homosexuelle und Juden. Die Lagerbordelle dienten vorwiegend der „Belohnung“ dieser Funktionsträger. Luise B., geboren am 26. Januar 1920 in Lintfort (heute Nordrhein-Westfalen), arbeitete nach der Volksschule in Krefeld als Kellnerin. Nach Robert Sommers Recherchen war sie dunkelblond, 1,63 Meter groß und hatte Sommersprossen. Von 1939 bis 1942 litt sie an Tripper, also der infektiösen Geschlechtskrankheit Gonorrhoe. Wahrscheinlich deshalb war sie bei der Polizei als Person mit „hwg“ registriert, was sie nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten verpflichtete, sich regelmäßig medizinisch untersuchen zu lassen. Zweimal kam sie dieser „Kontrolle“ nicht nach, was ihr Strafen einbrachte; beim dritten Mal wurde sie am 7. April 1942 festgenommen und fünf Wochen später als „asozial“ in das KZ Ravensbrück eingewiesen. Nach etwa einem Jahr in dem Frauen-KZ, in dem sie offenbar die Infektion überwand, wurde sie am 2. Juli 1943 zusammen mit 15 weiteren KZ-Insassinnen ins Bordell im KZ Buchenwald überstellt, mit der Häftlingsnummer 30.004. Mit 23 Jahren machte die SS sie damit zur Zwangsprostituierten. Von Luise B. ist selbst keine Schilderung ihres Lebens in der Baracke überliefert. Aus den Erinnerungen und Aufzeichnungen von Leidensgenossinnen lässt sich aber rekonstruieren, was auch sie wohl erlebte. Das Leben im Lagerbordell war monoton: Tagsüber mussten die Frauen die Baracke sauber halten und beispielsweise Socken stopfen, abends kamen die Freier. Männliche Häftlinge mussten einen Antrag bei der KZ-Kommandantur stellen, um ins Lagerbordell zu dürfen. Daraus entstanden Besucherlisten. Auch die jeweilige Insassin wurde von der SS zugewiesen. Pro Abend gingen etwa 30 Männer ins Bordell, meistens deutsche Häftlinge, oft „Kapos“ oder „Blockälteste“, die damit für ihre Unterdrückung anderer Gefangener „belohnt“ wurden. Im Buchenwald hatten die kommunistischen Insassen eine deutlich stärkere Stellung in der Häftlingsselbstverwaltung (die eigentlich eine Unterdrückung im Dienste der SS war) als in anderen KZs. Aus dem Lager bei Weimar ist überliefert, dass politische Gefangene, die das Lagerbordell besuchten, von ihren Kameraden dafür kritisiert wurden, teilweise gehindert. Nach 1945 bestrafte die wiedergegründete KPD Bordellgänger in Buchenwald sogar mit Disziplinarstrafen, also Rügen. Bis zu neun Freier konnte eine Frau wie Luise B. pro Abend haben. Die Männer mussten zwei Reichsmark bezahlen, von denen 45 Pfennig der Frau gutgeschrieben wurden. Laut erhaltener Unterlagen überwies sie mehrfach ihrem mittellosen Vater Michael S. Geld. Nach 18 Monaten im Lagerbordell (nicht, wie ursprünglich von der SS angekündigt: sechs Monaten) wurde Luise B. am 9. Januar 1945 aus Buchenwald entlassen. Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt. „Luise B. ist eine von mehr als 200 Frauen, deren Leiden als Sex-Zwangsarbeiterin vergessen wurde“, sagt der Experte Robert Sommer: „Ich wünsche mir, dass noch weitere Stolpersteine für diese Opfergruppe folgen werden.“ Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Hauptthemen zählen neben der DDR und dem Terrorismus der Nationalsozialismus und seine Verbrechen. Mit dem KZ-System befasst er sich schon seit Ende der 1980er-Jahre intensiv.