Welt 01.12.2025
15:26 Uhr

Bewährungsstrafe für 25-Jährigen nach tödlichem Unfall durch Sekundenschlaf


Weil ihm bei der Fahrt die Augen zufallen, gerät ein Mann mit seinem Transporter auf die Gegenfahrbahn. Bei dem Unfall kommt ein Kind ums Leben. Das Gericht sieht darin eine fahrlässige Tötung.

Bewährungsstrafe für 25-Jährigen nach tödlichem Unfall durch Sekundenschlaf

Im Prozess gegen einen Mann, der wegen Sekundenschlafs einen tödlichen Unfall begangen haben soll, ist das Urteil gesprochen worden. Das Amtsgericht Neumünster hat den zum Unfallzeitpunkt 25-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das hat ein Sprecher des Landgerichts Kiel mitgeteilt. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 4. August 2024 mit seinem Transporter auf der Landstraße von Wiemersdorf in Richtung Neumünster einen tödlichen Unfall verursacht zu haben. Da der Mann für zwei bis drei Sekunden in einen Sekundenschlaf gefallen sei, sei er mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert. Fahrerlaubnis wird dem Angeklagten entzogen Daraufhin habe sich das Auto überschlagen und sei von der Fahrbahn abgekommen. Ein auf dem Rücksitz in einem Kindersitz angeschnalltes zehnjähriges Mädchen ist dabei gestorben. Eine weitere Insassin sowie der Fahrer des Autos erlitten Verletzungen. Neben der Bewährungsstrafe hat das Amtsgericht dem heute 26 Jahre alten Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von vier Monaten festgesetzt, erklärte der Sprecher. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Als Bewährungsauflage hat das Gericht dem Angeklagten auferlegt, 2.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Bad Bramstedt zu zahlen. Sie hatte die Eltern und die Familie des getöteten Mädchens nach dem Unfall unterstützt. Dutzende Meter ohne Kontrolle Sekundenschlaf sind kurze, ungewollte Einschlaf-„Aussetzer“ von oft nur wenigen Sekunden. Am Steuer reicht das für dutzende Meter ohne Kontrolle. Typische Warnzeichen sind etwa Probleme, die Spur zu halten, starrer Blick, verpasste Schilder oder Erinnerungslücken an die letzten Kilometer. Kommt es dabei zum Unfall, schaut die Justiz vor allem darauf, ob die Übermüdung für den Fahrer erkennbar war und er trotzdem weiterfuhr: Dann kann das strafrechtlich als schuldhaftes Verhalten gewertet werden, bis hin zur „Gefährdung des Straßenverkehrs“ und – je nach Folgen – fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Oft steht außerdem die Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Zivil- und versicherungsrechtlich gilt: Wer müde weiterfährt, haftet grundsätzlich für verursachte Schäden; in der Kaskoversicherung darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen – aber ein Sekundenschlaf ist nicht automatisch „grob fahrlässig“, entscheidend ist regelmäßig, ob nachweisbar Warnsignale da waren und ignoriert wurden.