Welt 21.01.2026
13:37 Uhr

Behörden sollen mehr Informationen herausgeben


Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs mahnt mehr Transparenz in der Verwaltung an. Behörden verweigerten teils Auskünfte ohne überzeugenden Grund oder dokumentierten entscheidungsrelevante Vorgänge nicht – und ließen Informationsansprüche so ins Leere laufen.

Behörden sollen mehr Informationen herausgeben

Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Thomas Fuchs hat bei den Behörden der Hansestadt mehr Freimut bei der Herausgabe von Informationen angemahnt. „Auf Seite der Behörden kann sich gerne noch eine größere Bereitschaft zu mehr Offenheit und Transparenz entwickeln“, erklärte Fuchs anlässlich der Vorlage des neuen Transparenzberichts. Es sei auffällig, dass Behörden in Einzelfällen kategorisch Auskunft verweigert hätten, obwohl die Informationen kaum brisant gewesen seien. So wollte demnach ein Bürger beim Teilverkauf des Hafenlogistikers HHLA an die Reederei MSC bei der Wirtschaftsbehörde ein Strategiepapier einsehen. Doch die Behörde habe sich zunächst geweigert, „obwohl das Papier sich lediglich als Präsentation einer Anwaltskanzlei mit Verkaufsoptionen und allgemein verfügbaren Unternehmensdaten entpuppte“. In einem anderen Fall habe sich die Senatskanzlei geweigert, die Namen der Gäste des prominent besetzten Matthiae-Mahls offenzulegen. Aus Sicht von Fuchs spricht jedoch vieles dafür, dass das Interesse der Öffentlichkeit hier gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Gäste überwiegt. Dadurch entstehe der Eindruck, je vermeintlich politisch brisanter ein Thema, desto höher seien die Hürden für die Antragsteller. Digitale Kommunikation oft nicht dokumentiert Weiterhin scheitern Auskunftsanträge nach Beobachtung von Fuchs häufig bereits daran, dass Informationen gar nicht erst dokumentiert würden. Das betreffe oft die digitale Kommunikation von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. In diesen Fällen laufe der Informationsanspruch der Bürger ins Leere. Für Fuchs steht daher fest: „Vor allem entscheidungsrelevante Kommunikation muss, egal ob sie in einem Chat oder per Mail stattgefunden hat, auch veraktet werden.“ Ein Beispiel aus der späteren Aufarbeitung des Cum‑Ex‑Skandals verdeutlicht das Problem. Ein Journalist wollte nachvollziehen, welche Unterlagen der Senatskanzlei bei der Beantwortung einer Bürgerschaftsanfrage Jahre nach den eigentlichen Bankgeschäften vorlagen. Die Behörde verwies darauf, es gebe keine entsprechenden Dokumente – offenbar, weil relevante Abstimmungen telefonisch erfolgt und nicht aktenkundig gemacht worden waren. Für Fuchs zeigt der Fall, wie Transparenz dort an ihre Grenzen stößt, wo Verwaltungshandeln nicht dokumentiert wird. Dass Transparenz nicht schrankenlos gelten kann, zeigt ein weiterer Fall aus dem Bericht. Ein Detektiv wollte von der Universität Hamburg bestätigt bekommen, ob ein ihm vorliegendes Hochschulzeugnis echt ist. Die Universität verweigerte die Auskunft – und kam damit aus Sicht des Datenschutzbeauftragten zu Recht durch. Ohne ein nachvollziehbares, schutzwürdiges Informationsinteresse lasse sich ein Eingriff in personenbezogene Daten nicht begründen. Der Fall zeige, so Fuchs, dass Offenheit und Datenschutz kein Widerspruch sein müssen – Transparenz setze auch klare Regeln voraus.