Welt 05.02.2026
09:07 Uhr

Behörden-Mitarbeiterin verweigert Gendern und wird dafür gekündigt – Fall landet heute vor Gericht


Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt verweigert das Gendern in einem sicherheitsrelevanten Dokument. Von ihrem Arbeitgeber wird sie daraufhin gekündigt – vor Gericht bekam die Frau jedoch recht. Nun geht der Fall in eine weitere Runde.

Behörden-Mitarbeiterin verweigert Gendern und wird dafür gekündigt – Fall landet heute vor Gericht

Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) muss um ihren Job fürchten, weil sie sich weigerte, ein internes Dokument in gendergerechter Sprache zu verfassen. Das berichtet unter anderem das „Hamburger Abendblatt“. (verlinkt auf https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article411062868/krach-ums-gendern-schifffahrtsamt-kuendigt-mitarbeiterin.html) Über den Fall verhandelt nun das Landesarbeitsgericht Hamburg. Medienberichten zufolge hatte die Frau im Auftrag ihres Arbeitgebers eine sogenannte Strahlenschutzanweisung verfassen sollen – in dem Dokument genderte sie jedoch nicht durchgängig. Ihre Vorgesetzten forderten sie daraufhin auf, das sicherheitsrelevante Papier gendergerecht zu überarbeiten. Sie lehnte ab. Das Bundesamt für Schifffahrt mahnte sie ab und kündigte ihr schließlich gar. Dem Portal „T-Online“ (verlinkt auf https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_101111852/hamburg-bundesamt-kuendigt-mitarbeiterin-wegen-nicht-genderns.html) zufolge sagte die Frau: „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht.“ Ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz müsse rechtsverbindlich und klar formuliert sein. Die Mitarbeiterin zog vor das Arbeitsgericht Hamburg und bekam im Juli vergangenen Jahres recht. Das Gericht erklärte sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung für rechtswidrig. Doch die Bundesbehörde sieht sich weiterhin im Recht und legte vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg Berufung gegen das Urteil ein. Am heutigen Donnerstag wird nun darüber verhandelt. Ob es dann bereits ein Urteil geben werde, hänge vom Verlauf der Verhandlung ab, teilte eine Sprecherin des Gerichts WELT auf Anfrage mit. Die Kündigung bleibt vorerst ausgesetzt. Das BSH ist die zentrale maritime Bundesbehörde mit Sitz in Hamburg. Sie ist zuständig für Schifffahrt, Meeresschutz, Offshore-Aktivitäten und maritime Forschung. Auf Anfrage von „T-Online Hamburg“ teilte das BSH mit: „Zu Personalangelegenheiten geben wir aus Datenschutzgründen keine Stellungnahme ab.“