Welt 22.12.2025
11:37 Uhr

Ausspähung einer ukrainischen Zielperson? Die subtile Drohung eines Angeklagten


Drei Männer sollen im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes einen ehemaligen ukrainischen Geheimdienstoffizier ausgespäht haben. Der Prozess ist geprägt von Verständigungsproblemen, widersprüchlichen Darstellungen und einer subtilen Drohung.

Ausspähung einer ukrainischen Zielperson? Die subtile Drohung eines Angeklagten

Frankfurt, Staatsschutzsaal II. Am dritten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt richtet sich der Blick für einen Moment weg von den Akten. Einer der Angeklagten hebt zwei Finger, zeigt zunächst auf seine Augen und dann in Richtung der im Saal sitzenden Polizeibeamten. Die Geste bleibt wortlos. Sie wird nicht kommentiert und auch nicht protokolliert. Die Verhandlung läuft trotz der subtilen Drohung weiter. Vor dem Staatsschutzsenat stehen drei Männer, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, für einen russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Es geht um geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall. Nach der Anklage sollen die Männer im Frühjahr und Sommer 2024 einen in Deutschland lebenden Ukrainer ausgespäht haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass diese Ausspähung der Vorbereitung weiterer Handlungen dienen sollte, möglicherweise bis hin zur Tötung einer Zielperson. In den vergangenen Jahren haben deutsche Ermittlungsbehörden mehrfach vor Versuchen ausländischer Dienste gewarnt, Konflikte aus dem Ausland nach Deutschland zu tragen. Auch deshalb misst die Justiz diesem Verfahren besondere Bedeutung bei, weil Ermittler sich Einblicke in die Arbeit und Rekrutierung von ausländischen Geheimdiensten erhoffen. Die Hauptverhandlung ist bis Sommer 2026 terminiert. Hauptangeklagter ist der 43-jährige Armenier Vardges I. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft soll er Anfang Mai 2024 über einen Messengerdienst Kontakt zu einem russischen Geheimdienst gehabt und von dort den Auftrag erhalten haben, eine Zielperson in Deutschland zu überwachen. Zur Umsetzung habe er zwei weitere Männer angeworben: den 41-jährigen Ukrainer Robert A. sowie den 44-jährigen russischen Staatsangehörigen Arman S. Zwei der Angeklagten lebten vor ihrer Festnahme in Offenbach. Ziel der mutmaßlichen Ausspähung war Mikael S., ein kriegsversehrter ehemaliger Offizier des ukrainischen Militär-Geheimdienstes, der im Sommer 2023 nach Deutschland übergesiedelt war. In russischen Medien wurde ihm vorgeworfen, an der Tötung gefangener russischer Soldaten beteiligt gewesen zu sein. Die Bundesanwaltschaft sieht darin das Motiv für die Ausspähung des Mannes. Parallel zum Verfahren um die drei Männer, bei dem Mikael S. das mutmaßliche Opfer ist, wird auch gegen ihn wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen ermittelt. Nach Darstellung der Anklage begannen die konkreten Handlungen im Juni 2024. Die Angeklagten sollen versucht haben, die Zielperson unter einem Vorwand zu einem Treffen in die Frankfurter Innenstadt zu bewegen. Als Treffpunkt war das „Café & Bar Celona“ vorgesehen. Dort sollten Identität und Lebensumstände der Zielperson überprüft werden. Wie WELT aus Ermittlerkreisen erfuhr, waren die drei Männer zu diesem Zeitpunkt bereits im Blick von Zivilfahndern. Nicht näher benannte Hinweise auf mögliche Geheimdienst-Kontakte des Trios hatten die Sicherheitsbehörden auf den Plan gerufen. Vardges I. soll sich währenddessen zeitweise in der nahegelegenen Rooftop-Bar „Nullsechsneun“ aufgehalten und fotografiert haben. Die Bundesanwaltschaft wertet dies als gezielte Beobachtung. Die Verteidigung widerspricht. Ihr Mandant habe dort Wasserpfeife geraucht und private Nachrichten geschrieben. Ob dieser Aufenthalt der Beobachtung diente oder privater Natur war, muss das Gericht klären. Zu einem Treffen mit der Zielperson kam es nicht. Diese hatte zuvor überraschend selbst Kontakt zur Polizei aufgenommen. Sein Beweggrund ist unklar. Eine These: Er könnte sich beobachtet gefühlt haben. Am 19. Juni 2024 erfolgte der Zugriff. Die drei Angeklagten wurden in Frankfurt unter Beteiligung von Spezialeinsatzkräften festgenommen. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der geplante Ablauf nur ein erster Schritt gewesen sein könnte. Bereits am dritten Verhandlungstag wird deutlich, dass das Verfahren von formalen Problemen begleitet wird. Anträge der Verteidigung auf Ton- und Bildaufzeichnungen der Hauptverhandlung werden abgelehnt, ebenso alternative Anträge. Der Senat verweist auf die gesetzlichen Vorgaben. Hinzu kommen erhebliche Verständigungsprobleme. Der zunächst eingesetzte Dolmetscher übersetzte ausschließlich aus dem Armenischen. Der Angeklagte Arman S., in Armenien geboren und nach Angaben der Verteidigung seit rund 30 Jahren in Russland lebend, erklärte jedoch, er verstehe ausschließlich Russisch. Übersetzungen verliefen unvollständig, der Verhandlungstag musste wiederholt werden. Die Hauptverhandlung wurde mehrfach unterbrochen, um die Situation zu klären. Schließlich wurde ein zusätzlicher russischer Dolmetscher hinzugezogen. Die Verhandlung wird nun sowohl ins Armenische als auch ins Russische übersetzt. Im weiteren Verlauf gibt Robert A. über seinen Verteidiger eine ausführliche Erklärung ab. Er schildert darin seinen Lebensweg detailliert. Geboren 1984 in Armenien, wuchs er nach eigenen Angaben in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen auf. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zog die Familie in die Ukraine. Dort besuchte er die Schule, arbeitete später in unterschiedlichen Bereichen, unter anderem im Kfz-Handwerk, und gründete eine Familie. Den russischen Angriff auf die Ukraine beschreibt Robert A. als Wendepunkt. Er berichtet von Bombardierungen und der Entscheidung, mit seiner Familie zu fliehen. Zunächst habe man sich in andere Regionen der Ukraine begeben, später sei die Flucht über Polen erfolgt. Dort habe die Familie mehrere Wochen verbracht, jedoch keine dauerhafte Unterkunft gefunden. Anschließend sei man nach Armenien weitergereist und habe dort mehrere Monate im Haus von Verwandten gelebt. Im Herbst 2023 habe er sich schließlich entschieden, nach Deutschland zu reisen. Ausschlaggebend sei ein familiärer Kontakt gewesen: Eine Cousine habe ihm mitgeteilt, dass in Offenbach am Main eine Wohnung verfügbar sei. Der Kontakt sei über einen Zahnarzt aus Offenbach zustande gekommen, bei dem mehrere Angehörige der Familie in Behandlung gewesen seien und der den Vermieter gekannt habe. Robert A. reiste nach Deutschland, besichtigte die Wohnung und unterschrieb nach eigenen Angaben im Dezember 2023 den Mietvertrag. Kurz darauf sei seine Familie nachgekommen. Die Kinder hätten wieder die Schule besucht, er und seine Ehefrau hätten Sprachkurse begonnen. Er habe staatliche Unterstützung erhalten und versucht, sich ein neues Leben aufzubauen. Angehörige und Bekannte aus dem weiteren Familienkreis hätten ihn besucht, teils im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen bei einem Zahnarzt in Offenbach, der Russisch spreche und über die Familie bekannt gewesen sei. Auch frühere Nachbarn aus der Ukraine hätten Termine in der Praxis genutzt, um die Familie zu sehen. Kontakte in Deutschland beschreibt er überwiegend als familiär oder freundschaftlich, geschäftliche oder politische Verbindungen bestreitet er. Auch die Fahrt nach Frankfurt am 18. Juni 2024 schildert Robert A. detailliert. Er spricht von Zahnarztterminen, Fahrten durch die Stadt und einem Aufenthalt im „Café & Bar Celona“. Eine gezielte Ausspähung habe es nicht gegeben, sagt er. Der Vorwurf einer Zusammenarbeit mit russischen Stellen sei für ihn nicht nachvollziehbar. „Ich kann mir bis heute nicht erklären, wie man mich mit einem solchen Vorwurf in Verbindung bringen kann, ich stehe weder unmittelbar noch mittelbar mit einem ausländischen Geheimdienst in Kontakt.“ lässt Robert A. erklären. Wir sind das WELT-Investigativteam: Sie haben Hinweise für uns? Dann melden Sie sich gerne, auch vertraulich – per E-Mail (verlinkt auf mailto:investigativ@welt.de) oder über den verschlüsselten Messenger Threema (8SNK792J).