Welt 11.02.2026
09:52 Uhr

Aufschrei wegen angekündigter Einschränkungen bei Integrations-Sprachkursen


Betroffen sind unter anderem Asylbewerber im Verfahren, Geduldete und Geflüchtete aus der Ukraine. Das zuständige Bundesamt nennt „finanzielle Herausforderungen“ als Grund. Hamburgs Senatorinnen sehen darin ein „fatales Signal“.

Aufschrei wegen angekündigter Einschränkungen bei Integrations-Sprachkursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Zugang zu Integrationskursen für bestimmte Gruppen „bis auf Weiteres“ gestoppt. In einem Rundschreiben an die Kursträger heißt es, dass vorerst keine Teilnehmer mehr zugelassen werden, für die der Kurs nicht verpflichtend ist. Betroffen sind demnach unter anderem Asylbewerber im laufenden Verfahren, Geduldete sowie Geflüchtete aus der Ukraine. Als Grund verweist die Behörde auf „finanzielle Herausforderungen“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass ein entsprechendes Schreiben an die Träger versandt wurde. Rechtliche Grundlage der bisherigen Praxis war Paragraf 44 des Aufenthaltsgesetzes: Danach konnten die genannten Gruppen an Integrationskursen teilnehmen, wenn es freie Kapazitäten gab – eine Regel, die auch auf Ukrainerinnen und Ukrainer angewendet wurde, um sie zügig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In dem BAMF-Schreiben ist von „mehreren überplanmäßigen Ausgaben“ in den vergangenen Jahren die Rede; künftig sollten sich die Zugangsmöglichkeiten „stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt ausrichten“. Für dieses Jahr seien rund eine Milliarde Euro für die Kurse veranschlagt. Bereits erteilte Zulassungen behalten laut BAMF ihre Gültigkeit; zudem können Betroffene als „Selbstzahlende“ aufgenommen werden. Mehrere Behörden üben Kritik an dem Vorgehen Aus Hamburg kommt deutliche Kritik. Die für Schule, Familie und Berufsbildung zuständige Senatorin Ksenija Bekeris (SPD) erklärte: „Die Entscheidung des Bundes, die Zulassung von Bedürftigen für die Teilnahme an Integrationskursen für das Jahr 2026 einzustellen, ist politisch, menschlich und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Entgegen der gesellschaftlichen Notwendigkeit der Integration von Migranten und Flüchtlingen werden diese hilfesuchende Menschen vom Bund außenvorgelassen und bestehende Bildungsstrukturen nachhaltig beschädigt.“ Die bundesfinanzierte Deutschförderung sei „eine äußerst wichtige Voraussetzung“ für Integration; Berufssprachkurse (BSK) gehörten „zu den wichtigsten Instrumenten, um Zugewanderte sprachlich auf Ausbildung, Beruf und Studium vorzubereiten“. Der Bund bleibe „aufgefordert, seiner Verantwortung für die Integration in Beruf und Gesellschaft gerecht zu werden“. Hamburgs Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, Melanie Leonhard (SPD), verwies zudem auf die arbeitsmarktpolitischen Folgen: „Um arbeiten zu können, braucht es Sprachkenntnisse – ohne ausreichende Deutschkenntnisse gelingt Zugewanderten der Schritt auf den Arbeitsmarkt in der Regel nicht. Die Aussetzung der Integrationskurse erschwert die gesellschaftliche Teilhabe, verbaut den zugewanderten Menschen ihre Zukunftschancen und macht es Unternehmen noch dazu schwieriger, dringend benötigte Arbeitskräfte zu finden.“ Die Einsparlogik überzeuge sie nicht: „Deswegen geht die Rechnung am Ende nicht auf: Die höheren Sozialausgaben übersteigen langfristig die Einsparungen um ein Vielfaches. Das ist keine weitsichtige Politik für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Steuerzahler.“ Auch die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Integration, Melanie Schlotzhauer, kritisierte die Linie des Bundes, der sich bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten „immer weiter zurück“ zurückziehe und Aufgaben auf Länder und Kommunen abwälze: „Dabei kann Integration nur im engen Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Das bedeutet aber auch, dass der Bund zu seiner Verantwortung stehen muss.“ VHS berichtet aus der Praxis Hamburgs Träger berichten bereits von spürbaren Auswirkungen. Uwe Grieger, Direktor der Hamburger Volkshochschule (VHS), sagte: „Allein in der Hamburger Volkshochschule (VHS) erhalten fast 50 Prozent der Integrationskursteilnehmenden einen Berechtigungsschein vom BAMF. Betroffen sind allein im Januar und Februar 2026 sieben geplante Kursstarts mit rund 120 Teilnehmenden und können nur noch teilweise durchgeführt werden. Dieser abrupte Stopp ist von der VHS für die Teilnehmenden und Kursleitungen nicht zu kompensieren und wird eine große Lücke hinterlassen.“ Nach Angaben der VHS wird versucht, Härten zu mildern: Im frei buchbaren „offenen“ Programm gibt es erhebliche Ermäßigungen, etwa 60 Prozent für Menschen mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Bürgergeld oder Grundsicherung. Der Förderverein „Bildung für alle! e. V.“ kann zudem auf Antrag zusätzliche Zuschüsse gewähren.