Welt 14.01.2026
13:57 Uhr

Asylberechtigte müssen „Werte-Charta“ unterzeichnen, um Sozialleistungen zu erhalten


Sie wird als eine Art „Hausordnung“ des Landes bezeichnet – und jeder, der in Österreich Asyl beantragt, muss ihr zustimmen. Wer dann dagegen verstößt, erhält weniger finanzielle Unterstützung. Deutschlands Nachbar verschärft spürbar seine Migrationspolitik.

Asylberechtigte müssen „Werte-Charta“ unterzeichnen, um Sozialleistungen zu erhalten

Österreichs Bundesregierung verschärft mit einem umfassenden Maßnahmenpaket ihre Asyl- ⁠und Migrationspolitik. Asylberechtigte sollen künftig verpflichtend eine „Werte-Charta“ unterzeichnen, wie das Bundeskanzleramt ‍am Mittwoch nach der Kabinettssitzung der Koalition mitteilte. Bei Verstößen drohen Kürzungen von Sozialleistungen. Diese Charta wird als eine Art „Hausordnung“ beschrieben, in der sich die Unterzeichnenden zur Achtung des Rechtsstaats und der Gleichberechtigung ⁠von Mann und ⁠Frau verpflichten. Darüber hinaus will die Regierung die Anwendung nach ihren Worten demokratiegefährdender Rechtsordnungen wie der Scharia in Ehe- und Personenstandsfragen unterbinden. Die Regierung in Wien will sich außerdem in Absprache mit EU-Partnern für die Einrichtung von „Rückkehrzentren“ in Drittstaaten einsetzen, ‍um Abschiebungen zu erleichtern. Für straffällige ‍Asylbewerber kündigte sie eine „Null-Toleranz“-Politik an. Straffällige sollen künftig ihre Haftstrafen möglichst ⁠in ihren Herkunfts- oder Drittstaaten verbüßen. Die Regierung prüft nach deutschem Vorbild, die Ausreise nach Verbüßung einer ‍Mindesthaftstrafe zu erleichtern. Teil ⁠des ‌Pakets sind zudem ‌Anreize für ‌eine freiwillige Rückkehr von Syrern sowie schärfere Vereinsgesetze gegen islamistische Radikalisierung.