Wer ohne Ticket in der U-Bahn oder im Bus sitzt, zahlt nicht nur eine Strafe – sondern kann im äußersten Fall sogar im Gefängnis landen. Grund dafür ist der Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, der für das „Erschleichen von Leistungen“ neben einer Geld- auch eine Haftstrafe in Aussicht stellt. Andere können die Strafe lange nicht zahlen und sitzen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Immer wieder gibt es Forderungen, das zu ändern. Jüngstes Beispiel: der nordrhein-westfälische Justizminister, Benjamin Limbach (Grüne). „Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrschein gehört aus dem Gesetz gestrichen und die dazugehörige Ordnungswidrigkeit gleich mit“, sagte Limbach zum Jahresbeginn der „Rheinischen Post“ (verlinkt auf https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-justizminister-limbach-gegen-knast-fuers-schwarzfahren_aid-141555325) . „Statt Menschen für ein nicht gezahltes Bus- oder Zugticket ins Gefängnis zu stecken, sollten wir uns darauf konzentrieren, echte Kriminalität zu verfolgen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft hat.“ Die Debatte läuft seit Jahren. Schon 2022 forderte die Justizministerkonferenz per Beschluss (verlinkt auf https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/top_ii.19_-_aufhebung_der_strafbarkeit_des_fahrens_ohne_fahrschein.pdf) den Bund auf, den Straftatbestand zum Fahren ohne Fahrschein aufzuheben. Die damalige Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP plante unter Federführung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Reform (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article239769859/Gefaengnisstrafen-Knast-fuers-Schwarzfahren-Ampel-will-Ersatzhaft-bei-Geldstrafen-halbieren.html) . In einer Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses im Juni 2023 sprachen sich mehrere Experten für eine gänzliche Streichung des Straftatbestands oder eben eine Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit aus. Den Berechnungsschlüssel für sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen konnte die Ampel noch ändern – die Reform des Paragrafen 265a Strafgesetzbuch (verlinkt auf https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html) entfiel wegen des Koalitionsbruchs allerdings. Derzeit liegen Gesetzesentwürfe von Linkspartei und Grünen (verlinkt auf https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-fahrschein-1123150) im Bundestag, die eine Entkriminalisierung fordern. Viele Nahverkehrsbetriebe verzichten teils seit Jahren auf eine Strafanzeige, wenn Fahrgäste ohne Ticket erwischt werden. Darunter Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Dresden, Köln und Leipzig. Rechtswissenschaftler rechnen (verlinkt auf https://kripoz.de/2023/09/20/der-rechtsstaat-und-das-fahren-ohne-fahrschein-%C2%A7-265a-stgb-was-kostet-die-verfolgung-eines-umstrittenen-straftatbestands/) mit jährlichen Kosten von rund 114 Millionen Euro für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justizvollzugsanstalten für eine entsprechende Strafverfolgung. Für das Jahr 2024 listet die Strafverfolgungsstatistik (verlinkt auf https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/_publikationen-innen-strafverfolgung.html) des Statistischen Bundesamts insgesamt 21.881 Verurteilungen wegen des Paragrafen 265a auf. Wie viele Personen deswegen aber in Haft saßen oder explizit wegen Fahrens ohne Ticket verurteilt wurden, wird nicht aufgeschlüsselt. Aus der Zivilgesellschaft kommt immer wieder der Ruf nach einer Entkriminalisierung. „Jedes Jahr landen fast 10.000 Menschen im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für Bus oder Bahn leisten konnten. Besonders betroffen sind Menschen, die ohnehin gerade vor großen Problemen stehen – oft sind die Betroffenen erwerbslos, wohnungslos oder psychisch krank“, heißt es etwa in einer von mittlerweile mehr als 119.000 Menschen unterzeichneten Petition (verlinkt auf https://weact.campact.de/petitions/gefangnisstrafen-furs-fahren-ohne-ticket-abschaffen-justiz-entlasten) des „Freiheitsfonds“, der ein ersatzloses Streichen des Paragrafen 265a fordert. Die Initiative sammelt außerdem Spenden, um Inhaftierte aus dem Gefängnis freizukaufen. Laut eigenen Angaben (verlinkt auf https://www.freiheitsfonds.de/) haben die Aktivisten um Arne Semsrott von 2021 bis zum Januar dieses Jahres 1572 Inhaftierte freigekauft, die insgesamt rund 1.349.000 Euro an Strafen aufhäuften und zu insgesamt 278 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Der nächste „Freedom Day“ zur „Gefangenenbefreiung“ findet am 24. Februar statt. Doch wie stehen die Chancen auf eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode? SPD will das Thema „weiter auf die Agenda setzen“ Die Sozialdemokraten warben in den vergangenen Jahren jedenfalls immer wieder für eine Liberalisierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält die Diskussion weiterhin für legitim. „Gehören die, die sich keinen Fahrschein leisten können und am Ende dann mit einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt landen, tatsächlich dorthin? Ich halte das für eine berechtigte Frage und könnte mir hier eine Entkriminalisierung durchaus vorstellen“, sagte Hubig dem „ Anwaltsblatt (verlinkt auf https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/schwerpunkt/interview-justizministerin-hubig) “ im November 2025. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist dazu nichts vereinbart. Hubig verweist allerdings auf erhebliche Bedenken bei den Christdemokraten. „Ich denke, wir müssen uns aber auch jenseits des Koalitionsvertrages über den einen oder anderen Punkt verständigen, indem wir aufeinander zugehen. Wir werden sehen.“ Druck kommt aus der eigenen Fraktion. „Armut darf nicht bestraft werden. Deshalb gehört das Fahren ohne Fahrschein nicht ins Strafrecht“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, zu WELT. Der Paragraf 265a belaste die Justiz mit Bagatellverfahren. „Wer sich kein Ticket leisten kann, ist nicht kriminell. Deshalb unterstütze ich die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen.“ Das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt – also die von Nahverkehrsbetrieben erhobenen Strafzahlungen – sei jetzt bereits ein wirkmächtiges Instrument. Es brauche also keine strafrechtliche Verfolgung. „Statt Strafanzeigen und Ersatzfreiheitsstrafen brauchen wir soziale und pragmatische Lösungen: faire Sozialtickets, Ratenzahlungen und Hilfsangebote für Härtefälle. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge“, so Wegge. Die SPD-Fraktion werde nicht locker lassen. „Wir werden das Thema weiter auf die Agenda bei Gesprächen mit unserem Koalitionspartner setzen.“ Die Union blockt ab. „Das ist keine Bagatelle, sondern zu Recht strafbar“, sagte Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Wir müssen den öffentlichen Nah- und Fernverkehr weiter schützen und keine falschen Signale an Täter senden.“ Eine Abschaffung des Straftatbestands komme nicht infrage. „Wir alle wünschen uns einen zuverlässigen, modernen und sauberen öffentlichen Nah- und Fernverkehr, der auch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leistet“, so Hierl zu WELT. „Das ist nicht zum Nulltarif zu haben.“ Die Fahrentgelte seien grundlegend für die Finanzierung des Nah- und Fernverkehrs. „Wer absichtlich mehrfach ohne einen Fahrschein fährt, schadet damit nicht nur dem Verkehrsunternehmen, sondern auch der Allgemeinheit.“ Ähnlich äußert sich die AfD. „Wer bewusst ohne Fahrschein fährt, erschleicht sich eine Leistung – das ist kein soziales Missverständnis, sondern ein vorsätzlicher Rechtsbruch“, sagte Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Eine Entkriminalisierung würde das falsche Signal senden und Rechtsbewusstsein untergraben. „Das Strafrecht darf nicht dort zurückweichen, wo Regeln bewusst missachtet werden.“ Der bestehende Rechtsrahmen sei ausreichend, um „schuldangemessen“ zu entscheiden. „Es muss viel passieren, bevor jemand tatsächlich eine Haft antreten muss.“ Die Verantwortung dürfe nicht vom Täter auf den Staat weichen. Die Grünen befürworten eine Liberalisierung. „Niemand sollte ins Gefängnis müssen, weil kein Geld für eine Fahrkarte da ist“, sagte Lena Gumnior, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Wer sich kein Ticket leisten könne, stecke oft in einer Notlage, wodurch eine Fahrt zum Arzt, Amt oder Verwandten ohne Fahrschein folgen könne. „Ein Freiheitsentzug wird ihr Verhalten nicht ändern, denn dafür brauchen sie Geld und einen ÖPNV, den sie sich leisten können“, so Gumnior zu WELT. „Menschen, die falsch parken (verlinkt auf https://www.welt.de/wirtschaft/article256092554/Abschleppen-Der-Falschparker-Atlas-hier-ist-das-Risiko-besonders-hoch.html) , machen sich schließlich auch nicht strafbar.“ Das Strafrecht müsse das letzte Mittel sein. „Ein Gefängnisaufenthalt zieht oft schwere Folgen nach sich: Arbeitsplatzverlust, Wohnungslosigkeit nach Haftentlassung und dadurch weitere Abhängigkeit von staatlicher Hilfe“, sagte Gumnior. Kriminalität müsse durch gute Sozialpolitik verhindert werden, die Menschen aus finanziellen Krisen hilft. Hierzu gehörten ein preislich stabiles Deutschlandticket (verlinkt auf https://www.welt.de/wirtschaft/article68cbbf3d2bc81445b035ac73/preiserhoehung-beim-deutschlandticket-bricht-die-schwarz-rote-koalition-ihr-versprechen.html) sowie Sozialtickets für Menschen mit geringem Einkommen. Die Linke fordert einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr – und bis dahin ersatzlose Streichung des Straftatbestands zum Fahren ohne Ticket. „Wer zum Arzt fährt oder mit dem Bus schwere Einkäufe nach Hause transportiert und sich dafür keinen Fahrschein leisten kann, ist nicht kriminell“, sagte Luke Hoß, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Wer kein Ticket für drei Euro bezahlen könne, der könne erst recht keine drei- bis vierstellige Geldstrafe zahlen – und lande im Gefängnis. „Diese Armutsbestrafung muss endlich abgeschafft werden“, so Hoß. Eine Entkriminalisierung würde zudem den öffentlichen Kassen immense Kosten sparen. Politikredakteur Kevin Culina (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/kevin-culina/) berichtet für WELT über Gesundheitspolitik, die Linkspartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht.