Welt 18.12.2025
09:51 Uhr

Anschlagspläne auf Asylheime – Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche junge Rechtsextremisten an


Sieben junge Verdächtige sollen sich in einer rechtsextremen Terrorzelle zusammengeschlossen haben, um Anschläge gegen Asylbewerberheime zu verüben. Einige Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ sind erst 14 und 15 Jahre alt – und waren vom Nationalsozialismus fasziniert.

Anschlagspläne auf Asylheime – Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche junge Rechtsextremisten an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorzelle erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten unter anderem Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. Zuerst hatten der NDR und der „Stern“ berichtet. Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die „Letzte Verteidigungswelle“ (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article256147112/Letzte-Verteidigungswelle-Razzia-gegen-Terrorzelle-Polizei-nimmt-fuenf-Maenner-fest.html) nennt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen, darunter waren nach WELT-Informationen auch ein 14-Jähriger und ein 15-jähriger Verdächtiger. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft. Die „Letzte Verteidigungswelle“ versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Beschuldigten laut Bundesanwaltschaft zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. Sie sitzen seitdem alle in Untersuchungshaft. Das Hamburger Gericht muss entscheiden, ob und wann es einen Prozess ansetzt. „Letzte Verteidigungswelle“ soll Brandanschlag in Altdöbern verübt haben Die Bundesanwaltschaft wirft sieben der Beschuldigten vor, Mitglieder der jungen Terrorgruppe gewesen zu sein: Benjamin H., Ben-Maxim H., Devin K., Lenny M., Jason R., Claudio S. und Justin W. Der achte Angeklagte, Jerome M., soll die Vereinigung unterstützt haben. Bei Benjamin H., Lenny M. und Jason R. soll es sich um Rädelsführer handeln. Manchen wird außerdem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, anderen die Beihilfe zu diesen Taten. Drei brutale Anschläge und Anschlagspläne rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Es geht um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article255807466/Rechtsextremismus-Kulturhaus-in-Brandenburg-wohl-von-Neonazis-angezuendet.html) , einen versuchten aber erfolglosen Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Lenny M. und Jerome M. sollen im Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger ein Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern gelegt haben. „Der Gebäudekomplex war seinerzeit von mehreren Personen bewohnt, die lediglich durch Zufall nicht verletzt wurden“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Sachschaden wird mit 550.000 Euro beziffert. In Schmölln und Senftenberg sollen zwei beziehungsweise drei Täter versucht beziehungsweise geplant haben, mit Pyrotechnik aus Tschechien ein Feuer auszulösen. Im Juli wurden aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details zu den Abläufen innerhalb der Gruppe öffentlich. Die Mitglieder planten demnach, „einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der ‚weißen Rasse‘ eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen“. In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das „Dritte Reich“ und den Nationalsozialismus glorifiziert haben. Das Dokument zeigte, wie eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten orientiert haben sollen. „Ziel war es, das ‚eigene Land‘ in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP ‚zurückzuerobern‘ und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten“, hieß es. Einer der Beschuldigten wurde demnach zum „Propagandaminister“, ein zunächst mit 13 Jahren noch Strafunmündiger zum Leiter der „Gestapo“ ernannt. Täter werden nach Jugendstrafrecht verurteilt Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine „Verantwortungsreife“. Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen Beschuldigten aus. Die Über-18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende. Die Strafen, die ein Jugendgericht verhängen kann, umfassen sogenannte Erziehungsmaßregeln wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen beziehungsweise Anti-Aggressions-Trainings oder sogenannte Zuchtmittel wie die Reparatur oder das Ersetzen eines beschädigten Gegenstandes. Es kann aber auch eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren Haft verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, können es bis zu 15 Jahre sein.