Welt 14.01.2026
17:26 Uhr

AfD als Staatsfeind Nr. 1? Der harte Schlagabtausch zur Demokratie


In der Bürgerschaft prallen die Positionen zum möglichen AfD-Verbotsverfahren aufeinander. SPD und Grüne sehen eine Bedrohung der Demokratie, die CDU warnt vor einer Opferinszenierung – und die AfD wähnt sich als letzte Rettung für Deutschland.

AfD als Staatsfeind Nr. 1? Der harte Schlagabtausch zur Demokratie

Es war der erwartet harte Schlagabtausch: In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft prallten am Mittwoch die Positionen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren aufeinander. SPD und Grüne hatten einen Antrag zur Abstimmung gestellt, der den Senat der Hansestadt beauftragen sollte, sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein mögliches AfD-Verbot vorbereitet. Weil der Antrag erst spät auf der Tagesordnung der Sitzung stand, meldeten die beiden Koalitionsparteien das Thema eines möglichen AfD-Verbots auch zur Debatte in der Aktuellen Stunde an. Mit der Aktuellen Stunde startet jede Bürgerschaftssitzung. Durch dann noch zahlreiche Besuchergruppen als Zuschauer im Saal erhält sie in der Regel eine große Öffentlichkeit. SPD und Grüne warnten in einer zum Teil hitzig geführten Diskussion vor einer wachsenden Gefahr für die Demokratie durch die AfD und drängten auf eine sorgfältige Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel. Die AfD konterte mit scharfen Angriffen und sprach von einem „totalitären Signal“. Die CDU mahnte, der AfD dürfe durch die Debatte nicht die Chance gegeben werden, sich als Opfer zu inszenieren. SPD und Grüne stellten die Debatte in den Kontext der „wehrhaften Demokratie“. Der Begriff bezeichnet die Fähigkeit des Staates, sich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu schützen – etwa durch Parteiverbote. Grünen-Fraktionschefin Sina Imhof machte deutlich, wie ernst aus ihrer Sicht die Lage ist: Dass man 77 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes über ein Parteiverbot sprechen müsse, sei „eine Zumutung“ und ein Alarmzeichen für die Demokratie. Sie wehrte sich gegen alle möglichen Anschuldigungen, dass Grüne und Grüne nur versuchten eine unliebsame Partei klein zu machen. Ein Parteiverbot, das sei klar, dürfe kein Mittel sein, um politische Gegner loszuwerden. „Das wäre der Bankrott der Demokratie“, sagte sie. Ein Verbot sei nur als äußerste Notwehr des Rechtsstaats vorgesehen, wenn eine Partei planvoll die Verfassungsordnung angreift. Eine Prüfung, so Imhof, müsse nüchtern erfolgen, mit gerichtsfester Materialsammlung und nicht aus Empörung heraus. Deshalb forderten Grüne und SPD auch nicht direkt ein Parteiverbotsverfahren, sondern eine Arbeitsgruppe, die prüft, ob ein solches überhaupt Aussicht auf Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht hätte. Denn dort werde entschieden. Imhof nannte es „die Kühle des Gerichtssaals, nicht die Hitze der Arena.“ Zugleich warnte sie vor falschen Erwartungen: Ein Verbot löse keine Alltagsprobleme. „Sie sind nicht Opfer, sie sind Täter“ SPD‑Fraktionschef Dirk Kienscherf verlegte die Debatte bewusst von Parteitaktik auf Verfassungsebene. Ausgangspunkt sei der Auftrag aus der Präambel der Hamburgischen Verfassung – Menschenwürde anerkennen, Freiheit sichern, Demokratie schützen. Daraus folge Verantwortung, gegen Kräfte vorzugehen, die diese Ordnung untergraben. Kienscherf zeichnete dafür eine Entwicklungslinie: Hinweise der Sicherheitsorgane, Einstufungen in Landesverbänden, auf Bundesebene der Schritt vom Prüfverfahren und Verdachtsfall hin zur Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Parteien verböten einander nicht; im Rechtsstaat entschieden die Verfassungsorgane auf belastbarer Grundlage. Hamburg solle deshalb ein bundesweites Signal setzen und gemeinsam mit anderen demokratischen Kräften die rechtsstaatliche Prüfung voranbringen – auch mit Blick auf Signale aus Schleswig‑Holstein. Dem Selbstbild der AfD als Opfer hielt er entgegen: „Sie sind nicht die Opfer, Sie sind die Täter“ – und spielte damit auf Reden von AfD-Abgeordneten in Parlamenten und auf öffentlichen Veranstaltungen an. Zugleich verwies er auf bereits sichtbare demokratische Stärke in der Stadt – bei der letzten Bürgerschaftswahl als die AfD mit 7,5 Prozent ihr Ergebnis aus 2020 zwar um 2,2 Prozentpunkte verbessern konnte, aber weit unter den Ergebnissen ihrer Partei bei anderen Landtagswahlen blieb. Ebenfalls Bezug nahm Kienscherf auf eine Demonstration in der Hansestadt bei der 180.000 Menschen am Jungfernstieg für Freiheit – und viele davon auch ausdrücklich gegen die AfD – demonstrierten. Auch Innensenator Andy Grote (SPD), der für den Senat sprach, bemühte sich die Debatte auf eine grundsätzliche Ebene zu heben. Dabei blieb er seiner bisher zurückhaltenden Linie treu. Parteiverbote seien „wesensfremd“ für eine Demokratie, sagte der SPD-Politiker. „Das Grundgesetz setzt sehr lange auf den freien politischen Meinungsstreit – auch im Umgang mit radikalen Parteien.“ Deshalb habe er sich in der Vergangenheit stets zurückhaltend gezeigt: „Ein Parteiverbot ist die absolute Ultima Ratio, gewissermaßen eine Notwehrmaßnahme.“ Doch diese Freiheit habe Grenzen: „Die Demokratie muss viel aushalten, aber nicht ihre eigene Auflösung.“ Wenn eine Partei planvoll und mit Erfolgspotenzial darauf hinarbeite, die Verfassungsordnung zu beseitigen, greife der Schutzmechanismus des Grundgesetzes. AfD wirkt entscheidend daran mit, ob sie verboten wird Ob die AfD diese Schwelle erreicht, sei offen, betonte Grote: „Ich glaube, wir können das im Moment nicht sicher und seriös beantworten.“ Klar sei aber: „Die Geschichte der AfD ist die Geschichte einer einzigen kontinuierlichen Radikalisierung.“ Und dann der entscheidende Satz: „Ob es soweit kommt, liegt allein in den Händen der AfD. Der rechtliche Maßstab ist objektiv. Er steht fest, ob die AfD über die Schwelle geht, entscheidet sie alleine.“ Über ein Parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Tatsächlich hat das Karlsruher Gericht die Hürden hoch angesetzt: Nicht jede verfassungsfeindliche Haltung reicht aus. Erforderlich ist eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der Ordnung des Grundgesetzes – und konkrete Anhaltspunkte, dass die Durchsetzung solcher Ziele nicht aussichtslos erscheint. Damit machte der Senator klar: Nicht die Politik zieht die rote Linie – die AfD tut es selbst. Wenn sie weiter den Rechtsstaat verächtlich macht und die Verfassungsordnung angreift, treibt sie sich an die Schwelle des Verbots. Die CDU warnte vor einer „platten Auseinandersetzung“ mit der AfD. Dietrich Wersich, früher Sozialsenator und zeitweise zweiter Bürgermeister, nannte den Antrag „eine willkommene Vorlage für die AfD, sich als demokratisches Opfer zu präsentieren“. „Dieser Antrag hält keinen einzigen Wähler davon ab, die AfD zu wählen, sondern stabilisiert sogar ihre Wählerschaft“, sagte er. Statt auf ein „spekulatives Wenn-dann-Verbot“ müsse die politische Mitte „die Kraft zu unpopulären, aber notwendigen Entscheidungen“ zeigen – Reformen, die Vertrauen zurückbringen. „Bieten wir nicht der AfD hier eine Plattform für ihre Opferrolle“, appellierte Wersich. „Setzen wir uns inhaltlich von den brandgefährlichen Ideen der AfD ab, aber arbeiten wir in der politischen Mitte zusammen.“ Die Linke widersprach entschieden. Fraktionschefin Heike Sudmann hielt Wersich entgegen: „Es geht nicht darum, Wählerinnen zurückzugewinnen. Es geht darum, Menschen in diesem Land mehr Sicherheit zu geben – Sicherheit davor, dass sie nicht Faschisten ausgesetzt werden.“ Die größte Gefahr für die Demokratie liegt in Ignoranz vor Bürgerwillen Ihr Kollege Deniz Çelik unterstrich die Dringlichkeit mit Zahlen: „Jeden Tag werden im Schnitt vier Menschen Opfer rechter Gewalt. Allein in Hamburg hat sich die Zahl rechtsextremistischer Gewaltdelikte innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.“ Die AfD sei „nicht nur ideologischer Brandstifter, sondern parlamentarischer Arm und Rekrutierungsfeld für Rechtsterroristen“. Deshalb dürfe ein Verbotsverfahren „nicht auf die lange Bank geschoben“ werden. Die AfD reagierte mit maximaler Schärfe. Fraktionschef Dirk Nockemann warf SPD und Grünen vor, „die Demokratie zu töten“: „Die größte Gefahr für unsere Demokratie sind Sie“, rief er in den Saal. Und zwar seien die anderen Parteien deshalb eine Gefahr, weil sie die Bodenhaftung sowie die Nähe zum Volk und dessen Themen verlören. Das führe zum Verdruss und zu den Erfolgen für die AfD, so Nockemann. Denn in seiner Partei nehme man die Nöte der Deutschen –„auch der eingebürgerten Ausländer“ – ernst. Statt aber die Fehler bei sich selbst zu suchen, wolle Rot-Grün „die Opposition verbieten“ und greife „in ihrer Untergangspanik zur allerletzten Patrone“. Die AfD, so Nockemann, sie die „einzige Partei, die Deutschland noch retten kann“. Nockemann sprach von „verpanschten Haltungsvorstellungen“ der Koalition und attackierte NGOs, Medien und den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein als „wahre Feinde der Demokratie“. Seine Botschaft: „Noch nie war unsere Demokratie so lebendig wie in den Zeiten, seit es die AfD gibt.“ Sein Fraktionskollege Krzysztof Walczak legte nach und wehrte sich unter anderem gegen das Narrativ, die AfD stilisiere sich lediglich als Opfer: „Ist es Inszenierung oder Realität, wenn das Auto des AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Baumann abgefackelt wird?“, fragte er und warf dem Senat vor, „die wahre Gefahr für die Demokratie“ zu ignorieren. Statt gegen Islamismus vorzugehen, betreibe Rot-Grün „parteipolitische Hetze“ und wolle „die Opposition eliminieren“. Auch AfD-Kollege Marco Schulz formuliert scharf: „Sie haben die AfD bereits verurteilt und spielen jetzt nur noch das passende Schauspiel“, sagte er. „Wir werden hier zum Staatsfeind Nummer eins erklärt.“ Schulz warnte vor einem „Untergang der Demokratie“ und schloss mit einem Verweis auf Abraham Lincoln: „Nicht Sie entscheiden darüber, ob wir bleiben – sondern allein der Wähler.“ Vieles hängt vom Urteil in Köln ab Im späteren Verlauf der Sitzung wollte die Bürgerschaft den Antrag von SPD und Grünen verabschieden. Die beiden Fraktionen besitzen die dafür erforderlich Mehrheit allein. Die Linke hatte deutlich gemacht, sich dem Antrag anzuschließen, auch wenn sie sich eigentlich ein noch umittelbareres Vorgehen gegen die AfD wünschen würde. Der Antrag sieht vor, dass Hamburg sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe starkmacht, die die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren prüft. Abwarten soll der Senat zuvor jedoch noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Sollte das Gericht die vom Bundesverfassungsschutz getroffene Einschätzung, aber aktuell ausgesetzte Einstufung, bestätigen, soll der Senat im Bundesrat für die Arbeitsgruppe Verbündete suchen.