In Hamburg hat es seit 2020 mindestens 40 linksextremistisch motivierte Sabotageakte gegen Infrastruktur gegeben. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der AfD hervor. Erfasst wurden die Fälle im Kriminalpolizeilichen Meldedienst politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) unter dem Phänomenbereich PMK-links und dem Oberangriffsziel „Infrastruktur“. Insgesamt registrierte die Statistik acht Fälle im Jahr 2020, 14 im Jahr 2021, vier im Jahr 2022, sechs im Jahr 2023, sechs im Jahr 2024 und zwei Fälle im Jahr 2025 (Stand 7. Januar 2026). Für 2026 seien bislang keine entsprechenden Delikte gemeldet worden.  Die Aufschlüsselung der Delikte zeigt, dass vor allem der Verkehr im Fokus der Täter stand. Einen großen Anteil machen Angriffe auf Verkehrseinrichtungen, Verkehrsmittel und Verkehrsbetriebe aus. Deutlich seltener betrafen die Taten die Energieversorgung. Für Energieversorgungsbetriebe werden einzelne Fälle für 2022 und 2023 sowie zwei Fälle für 2024 genannt. Hinweise auf Sabotageakte gegen Kraftwerke, Energieversorgungseinrichtungen oder Datennetze weist die Statistik dagegen nicht aus.  Der Senat verweist zugleich darauf, dass die Erfassung Grenzen hat. Linksextremistische Gruppen werden im Meldedienst statistisch nicht als Gruppen geführt. Auch der Begriff „kritische Infrastruktur“ könne in diesem System nicht gezielt abgefragt werden. Recherchiert worden sei daher ausschließlich nach PMK-links und dem Angriffsziel „Infrastruktur“ samt Unterkategorien. Zudem seien unterjährige Zahlen grundsätzlich vorläufig, da Nachmeldungen möglich seien.  Wie Hamburg auf diese Lage reagiert, beschreibt der Senat vor allem über Strukturen des Katastrophenschutzes. Eine Katastrophe liege erst dann vor, wenn die normalen Mittel der Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichten und eine einheitliche Lenkung nötig werde. Aufgrund der leistungsfähigen Alltagsorganisation könnten viele Gefahrenlagen jedoch bereits ohne Katastrophenfeststellung bewältigt werden.  Geregelt sei der Katastrophenschutz durch das Hamburgische Katastrophenschutzgesetz und eine Katastrophenschutzordnung. Zuständig seien mehrere Behörden sowie Bezirksämter, unter anderem die Innenbehörde, die Umweltbehörde und die Sozialbehörde. Als zentrales Koordinierungsinstrument nennt der Senat den Zentralen Katastrophendienststab der Innenbehörde, der einberufen wird, wenn mehrere Stellen gemeinsam gesteuert werden müssen. Diese Struktur soll weiterentwickelt werden. Künftig werde daraus ein Zentraler Krisenstab, der nach Darstellung des Senats schneller und zielgerichteter reagieren könne.  Besonders greifbar wird die Vorbereitung beim Szenario eines großflächigen Stromausfalls. Blackout-Lagen würden eine übergeordnete Koordinierung erfordern, unter Einbeziehung der zuständigen Behörden, insbesondere der Umweltbehörde, sowie der Energieversorgungsunternehmen. Der Senat beschreibt, dass Krisenszenarien standardisiert weiterentwickelt würden. Außerdem seien in den Jahren 2023 bis 2025 lokale Stromausfälle bereits in Übungen eingebaut worden.  Der Senat rechnet in Lagen nach Sabotageangriffen damit, dass viele Menschen vor allem eines brauchen: schnelle, klare Informationen, was passiert ist – und was jetzt zu tun ist. Weil digitale Kanäle bei einem größeren Stromausfall nicht verlässlich funktionieren, setzt Hamburg nach eigener Darstellung auch auf direkte Ansprache. Genannt werden Lautsprecherwagen, die durch betroffene Gebiete fahren und Durchsagen machen. Ergänzend sollen vorbereitete Warn- und Infotexte genutzt werden, um den Menschen Anweisungen und Orientierung zu geben.  In der Praxis würde es für Bürger spätestens nach einigen Stunden entscheidend werden, wo es noch Wasser gibt und wo man Hilfe bekommt. Genau hier sieht der Senat konkrete Maßnahmen vor. Als Beispiel nennt er Trinkwassernotbrunnen, die im Ernstfall in Betrieb genommen werden können. Wer zu Hause kein Trinkwasser mehr bekommt oder nicht weiß, wo er sich versorgen kann, soll dort eine Anlaufstelle finden. Gleichzeitig könnten Notunterkünfte geöffnet werden – etwa dann, wenn Wohnungen nicht mehr beheizbar sind oder Menschen vorübergehend nicht in ihren Wohnungen bleiben können. Auch Evakuierungen werden vom Senat ausdrücklich als mögliches Mittel genannt, falls einzelne Bereiche aus Sicherheits- oder Versorgungsgründen geräumt werden müssen. Entscheidend ist: Diese Abläufe sollen nicht improvisiert werden. Hamburg verweist darauf, dass lokale Stromausfälle bereits in Übungen erprobt wurden, um genau diese praktische Kette zu trainieren – informieren, versorgen, unterbringen. Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit Der Senat bleibt bei Details allerdings überaus vorsichtig. Ausführliche Angaben zu Schutzmaßnahmen und Versorgungskonzepten würden nicht offengelegt, weil dies Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit zulassen und Sabotageakte erleichtern könne, heißt es. Der Senat warnt ausdrücklich vor einer Gefährdung der inneren Sicherheit, sollte zu viel über Schwachstellen bekannt werden. Der Hamburger Verfassungsschutz beschreibt die linksextremistische Szene in der Hansestadt weiterhin als stabil verankert. Für das Jahr 2024 werden ihr rund 1050 Personen zugerechnet. Gleichzeitig registrierte die Polizei einen deutlichen Anstieg politisch motivierter Straftaten aus dem Phänomenbereich links. Insgesamt lag die Zahl der PMK-links-Delikte in Hamburg bei 564 Fällen, deutlich mehr als im Vorjahr. Innerhalb dieser Entwicklung weist der Verfassungsschutz 156 linksextremistische Straftaten aus, darunter 16 linksextremistische Gewaltdelikte. In der Bewertung der Sicherheitslage betont die Behörde zudem, dass gesellschaftliche Konflikte als Mobilisierungsthema wirken können und extremistische Akteure gezielt versuchen, Krisen und politische Spannungen für ihre Zwecke auszunutzen.