Welt 20.02.2026
09:59 Uhr

35-Jähriger auf den Gleisen im S-Bahnhof Reeperbahn – er suchte einen Schlafplatz


Gefährlicher Einsatz am frühen Morgen: Ein 35-Jähriger hält sich im Gleisbereich des S-Bahnhofs Reeperbahn auf und zwingt eine ausfahrende S-Bahn zur Schnellbremsung.

35-Jähriger auf den Gleisen im S-Bahnhof Reeperbahn – er suchte einen Schlafplatz

Am S-Bahnhof Reeperbahn ist es am Donnerstagmorgen zu einem Polizeieinsatz gekommen. Nach Angaben der Bundespolizei hielt sich dort gegen 6.05 Uhr ein 35 Jahre alter Mann im Gleisbereich auf. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand habe der Mann beabsichtigt, sich dort schlafen zu legen, hieß es von einem Sprecher der Bundespolizei. Zum Zeitpunkt des Vorfalls fand im Bahnhof sogenannter Regelbetrieb statt. Ein Triebfahrzeugführer einer ausfahrenden S-Bahn der Linie S7 in Richtung Königstraße erkannte die Situation und leitete kurz nach der Ausfahrt eine Schnellbremsung ein. In dem betroffenen Zug befanden sich nach Polizeiangaben rund 45 Bahnreisende. Verletzte wurden nach aktuellem Stand nicht gemeldet. Eine anschließende Sichtung der Videoaufzeichnungen bestätigte den von den Einsatzkräften geschilderten Ablauf. Demnach verließ der Mann nach der Schnellbremsung den Gleisbereich eigenständig. Wenig später setzte er sich in eine im Bahnhof haltende S-Bahn. Auf Grundlage der Personenbeschreibung sowie der Erkenntnisse aus der Videosichtung konnten alarmierte Beamte den Mann identifizieren. Eine angeforderte Streife erkannte den russischen Staatsangehörigen schließlich im Bahnhof und nahm ihn fest. Der 35-Jährige gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass er vorgehabt habe, im Gleisbereich zu schlafen. Kein Alkoholeinfluss Nach Angaben der Bundespolizei stand der Mann nicht unter Alkoholeinfluss. Er wurde dem Bundespolizeirevier Altona zugeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen sowie einem Präventionsgespräch über die Gefahren an Bahnanlagen wurde der Mann entlassen. Gegen den 35-Jährigen leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ihm werden unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich sowie die Vornahme einer betriebsstörenden Handlung vorgeworfen. Die Bundespolizei wies in diesem Zusammenhang erneut auf die bestehenden Sicherheitsvorschriften hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich sei verboten. Triebfahrzeugführer könnten mit Zügen nicht ausweichen, zudem seien die Bremswege häufig zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich zu verhindern. Personen gefährdeten sich durch entsprechendes Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Einsatzkräfte, teilten die Beamten mit.