Welt 11.12.2025
14:18 Uhr

267 Euro pro Fahrt – Essen verlangt bald Gebühren für den Krankenwagen


Diskutiert wird die Idee schon länger, eine Metropole in NRW setzt sie nun um: Ab Januar müssen Patienten, die in Essen einen Krankenwagen rufen, selbst dafür zahlen. Die hohen Kosten sollen bestimmte Fahrten auffangen.

267 Euro pro Fahrt – Essen verlangt bald Gebühren für den Krankenwagen

Auf Patienten in Nordrhein-Westfalen könnten ab dem Jahreswechsel hohe Kosten zukommen, wenn sie den Rettungsdienst alarmieren. Die Stadt Essen legt nun als erste Stadt konkrete Berechnungen vor: Demnach müssen Patienten künftig 267 Euro Eigenanteil bezahlen, wenn sie einen Krankenwagen brauchen. Hintergrund ist ein Streit ums Geld zwischen den Kommunen und den Krankenkassen. Weil die Verhandlungen festgefahren sind, sehen mehrere Kommunen keinen anderen Ausweg, als die Patienten für Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten. Mehrere Kreise und Großstädte in NRW haben bereits solche Regelungen angekündigt. „Ich sehe diese Lösung selbst sehr kritisch, aber mir bleibt im Moment keine andere Möglichkeit, als das auf die Bürger abzuwälzen“, sagte Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg der „WAZ“. Laut dem WDR (verlinkt auf https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/essen-patienten-kosten-rettungstransport-100.html) habe der Essener Rat am Mittwochnachmittag für eine entsprechende Änderung der Satzung gestimmt. Beschlossen wurde aber auch, dass es „Lösungen“ geben solle, für Menschen, die sich diese Kosten nicht leisten könnten, heißt es in dem Artikel weiter. Die Details dazu sind aber noch offen. Streit mit den Krankenkassen als Hintergrund Bei dem Streit geht es insbesondere um jene Kosten im Rettungswesen, die nicht einem bestimmten Patienten zugutekommen. Damit gemeint sind die sogenannten Fehlfahrten. Diese entstehen laut dem WDR-Bericht, (verlinkt auf https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/essen-patienten-kosten-rettungstransport-100.html) wenn ein Rettungswagen gerufen wird, aber letztlich dann wieder ohne Patient ins Krankenhaus fährt. Diese Fahrten machen laut den Kommunen in NRW bereits 25 Prozent aller Fahrten aus. Die Träger der Rettungsdienste, also in der Regel die Städte und Kreise, würden dafür aber kein Geld von den Krankenkassen bekommen. Die Kosten dafür wurden bislang einfach auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt. Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen und berufen sich auf geltende Bundesgesetze. Auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht bislang keine Möglichkeit, den Kommunen zu helfen. Laut interner Berechnung der Stadt Essen, aus denen unter anderem die „Neue Westfälische“ (NW) zitiert, (verlinkt auf https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24231091_267-Euro-fuer-den-Krankenwagen-Patienten-in-NRW-drohen-hohe-Kosten.html) geht hervor, dass der Einsatz eines Rettungswagens laut Gebührenordnung insgesamt 1020 Euro kostet. Die Rechnung dafür will die Stadt auch künftig zunächst an die Krankenkasse des Patienten schicken. Allerdings sei laut dem Bericht der „Neuen Westfälischen“ zu erwarten, dass die Krankenkassen wegen des Streits um die Fehlfahrten den Rechnungsbetrag ab dem kommenden Jahr mindern und nur einen Teil der Summe überweisen werden, schreibt die Stadtverwaltung in einer Vorlage für den Stadtrat. Konkret geht die Essener Stadtverwaltung davon aus, dass von jeder Rechnung für einen Rettungswagen-Einsatz eben jene 267 Euro offen bleiben. Über diese Summe werde man fortan einen Gebührenbescheid an die Patienten schicken müssen.