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29.01.2026
15:09 Uhr
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Eine Mietinteressentin pakistanischer Herkunft bewarb sich vergeblich um Besichtigungstermine. Als „Frau Schneider“ dagegen hatte sie Erfolg. Der Bundesgerichtshof verurteilt den Makler zu Schadenersatz – und gibt einen wichtigen Hinweis zu Informationspflichten der Mieter.

Mitglieder der iranischen Revolutionsgarde bei einer Zeremonie anlässlich des 40. Jahrestages der Islamischen Revolution in Teheran (Archivbild von 2019). (Foto: Vahid Salemi/AP/dpa)