Welt 29.01.2026
15:09 Uhr

(+) Weil Frau Waseem keine Chance hat, darf „Frau Schneider“ lügen


Eine Mietinteressentin pakistanischer Herkunft bewarb sich vergeblich um Besichtigungstermine. Als „Frau Schneider“ dagegen hatte sie Erfolg. Der Bundesgerichtshof verurteilt den Makler zu Schadenersatz – und gibt einen wichtigen Hinweis zu Informationspflichten der Mieter.

(+) Weil Frau Waseem keine Chance hat, darf „Frau Schneider“ lügen
Mitglieder der iranischen Revolutionsgarde bei einer Zeremonie anlässlich des 40. Jahrestages der Islamischen Revolution in Teheran (Archivbild von 2019). (Foto: Vahid Salemi/AP/dpa)