Welt 05.02.2026
18:05 Uhr

(+) „Man kann sich auch vergendern“


Die Angestellte einer Bundesbehörde weigert sich, einen amtlichen Text vollständig zu gendern. Ist das ein Kündigungsgrund? Das Arbeitsgericht Hamburg verneint das. Der Berufungsprozess endet mit einer überraschenden Begründung.

(+) „Man kann sich auch vergendern“