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08.07.2026
11:37 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Köln wollte im Cum-Ex-Skandal ihren eigenen Kronzeugen hinter Gitter bringen. Das Landgericht verhängte aber ein mildes Urteil, gegen das die Behörde Revision einlegte. Jetzt urteilte der Bundesgerichtshof.
