|
01.12.2025
20:09 Uhr
|
Die Rentenkommission soll die „Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung“ prüfen. Dabei geht es vor allem um Kapitaleinkünfte wie Mieten, Zinsen oder Aktiengewinne. Die Idee ist delikat – aber es gibt Vorbilder.
