OpenAI muss im Urheberrechtsstreit mit der »New York Times« und anderen Medienhäusern anonymisierte Chatprotokolle von Nutzern offenlegen. Die 20 Millionen Protokolle seien für die Klage relevant, erklärte die New Yorker Richterin Ona Wang in dem Beschluss, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
OpenAI wurde angewiesen, die Protokolle innerhalb von sieben Tagen nach deren Anonymisierung vorzulegen. Wang wies datenschutzrechtliche Bedenken zurück. Die von der KI-Firma vorgenommenen Maßnahmen würden dies »angemessen entschärfen«. Die Herausgabe verletze nicht die Privatsphäre der Nutzer.
Die Medien hatten argumentiert, die Protokolle seien notwendig, um festzustellen, ob ChatGPT ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte wiedergebe. Zudem wollen sie damit die Behauptung von OpenAI entkräften, sie hätten die Antworten des Chatbots »gehackt«, um Beweise zu konstruieren.
OpenAI hatte sich gegen die Herausgabe gewehrt und argumentiert, die Offenlegung würde vertrauliche Nutzerinformationen preisgeben. Zudem hätten 99,99 Prozent der Mitschriften nichts mit den Vorwürfen der Urheberrechtsverletzung zu tun.
An der Klage ist auch eine Gruppe von Zeitungen beteiligt, die zur MediaNews Group von Alden Global Capital gehört. Deren Chefredakteur Frank Pine erklärte, die Führung von OpenAI habe »halluziniert, als sie dachte, sie käme damit durch, Beweise dafür zurückzuhalten, dass ihr Geschäftsmodell auf dem Diebstahl der Arbeit von hart arbeitenden Journalisten beruht«.
OpenAI formulierte in einem Blogpost vom Januar seinen Standpunkt, dass das Anlernen von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material unter den US-amerikanischen Rechtsbegriff des »fair use« falle, weswegen die Zeitung keinen Anspruch darauf habe, für die verarbeiteten Daten Entschädigung zu verlangen. Die Firma räumte dabei allerdings ein, dass ChatGPT in seltenen Fällen einen sogenannten Auswendiglern-Fehler habe. Dabei wiederholt das Programm Inhalte aus dem Netz in voller Länge. Man arbeite aber daran, das Problem zu eliminieren, hieß es damals. (Lesen Sie mehr dazu hier.)
