Dreieinhalb Jahre nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen sind zwei Bahnmitarbeiter vor Gericht freigesprochen worden. Bei dem tödlichen Unfall waren fünf Menschen ums Leben gekommen, nachdem ein Regionalzug entgleist war.
Das Landgericht München II sah bei dem für die Unglücksstrecke verantwortlichen Bezirksleiter und dem zuständigen Fahrdienstleiter kein juristisch strafbares Verhalten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre.
»Augenblicksversagen«
Bei dem Zugunglück waren am 3. Juni 2022 fünf Personen gestorben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Der Grund waren marode Betonschwellen. Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, »wiederholtes und systematisches Versagen« über Jahre hinweg.
Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein »Augenblicksversagen« nach jahrelanger tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. Diese Einschätzungen teilte das Gericht nicht.
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Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen vom Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue, und wünschte den Betroffenen viel Kraft.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es an einer Stelle, marode Schienen seien der Grund für das Zugunglück gewesen. Tatsächlich entgleiste der Zug wegen maroder Schwellen, auf denen die Schienen befestigt waren. Wir haben den Fehler korrigiert.
