Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst, die Bahn berief einen Sicherheitsgipfel ein , wochenlang wurde über Angriffe auf Menschen im öffentlichen Dienst diskutiert: Zugbegleiter Serkan Çalar kam im Februar durch die Attacke eines Fahrgasts ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen 26-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt.
Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, den Zugbegleiter am 2. Februar in einem Regionalexpress tätlich angegriffen und tödlich verletzt zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit .
Demnach soll sich der Mann am Tattag in der Regionalbahn von Landstuhl in Rheinland-Pfalz in Fahrtrichtung ins saarländische Homburg befunden haben. Kurz nach der Abfahrt des Zugs in Landstuhl gegen 17.40 Uhr sei der Mann von dem Zugbegleiter kontrolliert und aufgefordert worden, seine Fahrkarte zu zeigen.
»Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle«
Der Beschuldigte habe erklärt, kein Ticket zu haben. Der sodann erfolgten Aufforderung, sich auszuweisen, kam er laut Staatsanwaltschaft nicht nach. Der 36 Jahre alte Zugbegleiter Serkan Çalar habe den Fahrgast daraufhin aufgefordert, den Zug zu verlassen. Auch dem sei der Mann nicht nachgekommen.
In der Folge habe der 26-Jährige dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und insbesondere gegen die Schläfen versetzt, »wobei er den Todeseintritt zumindest billigend in Kauf nahm«. Das Opfer sei bewusstlos zu Boden gegangen. »Daraufhin ließ der Angeschuldigte von ihm ab und setzte sich zurück auf seinen Platz«, so die Staatsanwaltschaft.
Der Zugbegleiter starb demnach am 4. Februar infolge der Gewalteinwirkung gegen den Kopf an einer Hirnblutung. »Nach den durchgeführten Ermittlungen handelte der Angeschuldigte aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle«, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Der Beschuldigte befinde sich in Untersuchungshaft. Er habe sich im Rahmen einer richterlichen Vorführung zum Tatgeschehen geäußert. Hierbei habe er das »objektive Tatgeschehen« eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und sich teilweise auf Erinnerungslücken berufen.
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Das Landgericht Zweibrücken habe nunmehr über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Haftfortdauer zu entscheiden, hieß es.
