SpOn 05.03.2026
17:25 Uhr

Wolfram Weimer: Sanktionierte Buchläden klagen Eingriff


»Verfassungsfeindliche Elemente«: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer entzog drei Buchhandlungen die Förderung. Nun wehren sich die Läden juristisch.

Wolfram Weimer: Sanktionierte Buchläden klagen Eingriff

Einmal im Jahr verleiht der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen Preis, der unabhängige Buchhandlungen fördern soll. Eine jährlich wechselnde Jury aus Branchenvertretern wählt aus den von den Läden eingereichten Bewerbungen bis zu 118 Kandidaten, die dann dem BKM vorgelegt werden. Bisher hatte die Behörde diese Liste immer durchgewinkt, die ausgezeichneten Buchhandlungen erhielten ein offizielles Prädikatssiegel und eine Geldprämie von bis zu 25.000 Euro.

Doch diesmal wurden drei eigentlich schon ausgewählte Läden von der Liste gestrichen. Verantwortlich für die Aussortierung ist Kulturstaatsminister Wolfram Weimer; er machte »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« geltend, ließ aber offen, um welche genauen Erkenntnisse es sich handelt . Betroffen sind »Die Schwankende Weltkugel« in Berlin, »The Golden Shop« in Bremen und die »Rote Straße« in Göttingen.

Weimer hatte seine Entscheidung schon am Mittwoch im Kulturausschuss des Bundestags verteidigt – in recht scharfer Wortwahl: »Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nach meiner Überzeugung nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten«, sagte der Kulturstaatsminister. Man könne nicht Institutionen fördern, die »verfassungsfeindliche Elemente in sich haben«.

»Beispielloser Einfluss«

Zum konkreten Fall sagte er: »Bei der Betrachtung der Buchhandelspreiskandidaten hat die Verfassungsprüfung bei dreien Einwände gehabt und dann haben wir natürlich unseren Einspruch erhoben. Ich halte das aber für ein korrektes Verfahren.« So werde er bei allen Preisvergaben in Zukunft verfahren, sagte Weimer.

Nun haben die drei Buchhandlungen Klage eingereicht. Nach Angaben ihrer Anwälte verlangen die Geschäftsführer der Läden auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe »ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat«. Dabei werde auch das sogenannte Haber-Verfahren gerichtlich überprüft, erklärten die Juristen.

Gemeint ist eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch den Verfassungsschutz. Genutzt werden sollen dafür nach Vorgaben von 2017 vorrangig die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern.

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Gegen das Haber-Verfahren äußerte auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Bedenken. »Extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen oder Einzelpersonen zu vermuten, wie sie durch das Haber-Verfahren erkannt werden sollen, bleibt äußerst fragwürdig, solange keine konkreten Anhaltspunkte offengelegt werden.«

Allgemein betonte der Branchenverband: »Die Würdigung der kulturellen Leistung einer Buchhandlung von einer etwaigen politischen Ausrichtung ihres Sortiments abhängig zu machen, lehnen wir grundsätzlich ab.«

cbu/dpa