An der Stadtkirche in Wittenberg darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin ein antisemitisches Relief zu sehen sein. Das Gericht wies die Beschwerde eines jüdischen Rentners als unzulässig ab. Die Entscheidung sei endgültig, heißt es in dem Beschluss, der dem SPIEGEL vorliegt.
Dietrich Düllmann hatte sich durch das als »Judensau« bezeichnete Relief in seinen Grundrechten verletzt gefühlt. Seine Anwälte hatten argumentiert, durch die »bizarre beziehungsweise perverse Bildersprache« würden »Juden als einen widernatürlichen Abschaum der Menschheit« dargestellt. Das Relief sei zu entfernen, weil es die Persönlichkeitsrechte »jedes Juden in Deutschland« verletze.
Infotafel mache Relief zum Mahnmal
An der einstigen Predigtkirche Martin Luthers ist eine Sau zu sehen, an deren Zitzen zwei Menschen saugen. Sie können durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden. Eine laut Bundesgerichtshof als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.
Der Bundesgerichtshof entschied bereits 2022, dass das Relief zwar »in Stein gemeißelter Antisemitismus« sei, die Kirchengemeinde sich aber ausreichend davon distanziert habe. Durch einen einordnenden Aufsteller sei es inzwischen als »Mahnmal« erkennbar. Laut der Anwältin der Gemeinde sei die jüdische Gemeinde dabei einbezogen worden. Das sei eine Alternative dazu, das Relief zu entfernen.
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Düllmann nahm diese Entscheidung nicht hin. Die Ausführungen auf der Erklärtafel seien unzureichend, sagte er – und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Nachdem dieses die Klage ablehnte, wandte er sich im Herbst 2024 schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Auch das blieb nun ohne Erfolg.
SPIEGEL-Redakteur Peter Maxwill hat Düllmann bereits 2020 getroffen. »Jetzt testen wir die deutsche Justiz anhand der ›Judensau‹«, sagte der Rentner damals. Hier lesen Sie mehr.
