Die schwarz-rote Koalition löst ein zentrales Wahlversprechen ein, im Eckpunktepapier zum Vorhaben heißt es gleich im ersten Satz: »Das Heizungsgesetz wird abgeschafft.«
Und in der Tat werden zentrale Vorgaben des Gesetzes, das bereits seit Anfang 2024 gilt, gekippt. Aber was soll nun stattdessen für Eigentümer gelten? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Dürfen Eigentümer jetzt wieder Gas- und Ölheizungen einbauen?
Ja. Die bei der Union verhasste Regelung fällt weg, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Bislang sah das Gesetz vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, meist durch eine Wärmepumpe. Die Regel muss allerdings nur in Neubaugebieten eingehalten werden oder dann, wenn vor Ort die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. In großen Städten über 100.000 Einwohner muss das bis 30. Juni dieses Jahres der Fall sein, kleinere Städte haben noch zwei Jahre länger Zeit. Das alles gilt nun nicht mehr.
Stattdessen heißt es nun im Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): »Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.«
Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent liegen soll. Die Rede ist von einer »Biotreppe«. Wie genau diese ausgestaltet werden soll, ist noch unklar. Den weiteren Anstieg bis 2040 will die Regierung in drei Schritten festlegen.
Wie können Eigentümer die Regel umsetzen?
Entsprechende Tarife werden bereits heute angeboten. Allerdings sind diese sehr teuer. Die Bundesregierung legt Zahlen dazu vor: Demnach liegen die Mehrkosten für einen grünen Gastarif bei bis zu 0,52 Euro pro Tag bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden.
Allerdings dürften die Tarife noch teurer werden, wenn in Zukunft höhere Quoten gelten. Laut einer Auswertung von Verivox, die dem SPIEGEL vorliegt, kosten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent durchschnittlich bereits 14,7 Cent pro Kilowattstunde und sind damit deutlich teurer als Grundversorgungstarife für konventionelles Erdgas. Diese kosten im Schnitt 13,5 Cent pro kWh.
»Bei solch hohen Preisen für Biogase«, sagt Stefan Bolln, Energieberater und Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, dürfte sich die Anschaffung einer Wärmepumpe sehr schnell rechnen. Aus seiner Sicht würde der Vorschlag Eigentümern kurzfristig etwas Luft verschaffen, weil sie zunächst keine teuren Umbaumaßnahmen angehen müssten. Über die gesamte Betriebsdauer käme es dann aber knüppeldick.
Wer kontrolliert die Quoten?
Die Überprüfung der klimafreundlichen Gas- und Öltarife soll bei der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger erfolgen.
Gibt es ein Betriebsverbot für bestimmte Heizungen?
Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sollen wegfallen, heißt es im Eckpunktepapier. Bislang sah das Gesetz lediglich ein Betriebsverbot für Heizkessel vor, wenn die Anlagen vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Noch dazu waren Niedertemperatur- und Brennwertkessel davon ausgenommen, die mit Abstand den Großteil aller Geräte ausmachen.
Was gilt für die kommunale Wärmeplanung?
Bislang war die kommunale Wärmeplanung entscheidend, ob Haushalte erneut eine Gas- und Ölheizungen einbauen dürfen. Erst wenn diese vorlag, galt die 65-Prozent-Regel.
Nun haben die Heizungsregeln mit der Wärmeplanung nichts mehr miteinander zu tun. Geht eine Heizung kaputt, ist für den Eigentümer also nun völlig egal, ob bei ihm vor Ort eine Wärmeplanung abgeschlossen ist oder nicht. Er kann sofort eine neue Gasheizung einbauen, er muss sie lediglich ab 2029 mit 10 Prozent Bio-Gas betreiben.
Außerdem hat die Bundesregierung angekündigt, die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen bis zu 15.000 Einwohnern deutlich zu vereinfachen. Der Aufwand soll sich um bis zu 80 Prozent reduzieren werden. Wie genau das geschehen soll, ist unklar.
Was heißt das alles für Mieter?
Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden. Auch dazu stehen im Papier aber keinerlei Details.
Was passiert mit der Förderung für Wärmepumpen?
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
»Wir bleiben bei der Förderung stabil«, kündigte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch an. Zugleich aber musste er einräumen, die genaue Ausgestaltung werde zwischen den Koalitionspartnern bis zum Sommer noch besprochen.
Lohnt sich nach wie vor der Einbau einer Wärmepumpe?
Wenn die Förderungen unangetastet bleiben sollten, wird sich der Einbau einer Wärmepumpe genauso gut rechnen, wie bisher.
Wie soll es nun weitergehen?
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.
