Wenn Hausbesitzer ihren Gasanschluss abklemmen lassen wollen, um auf eine Wärmepumpe umzurüsten, kann das Tausende Euro kosten. Doch nun hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Gasnetzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben dürfen. Zunächst berichtete das gemeinnützige Verbraucherportal »Finanztip« darüber.
Im konkreten Fall hatte der regionale Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf die sogenannte Niederdruckanschlussverordnung berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die EWE Netz GmbH hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
»Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher«, sagte Sandra Duy, »Finanztip«-Expertin für Energetische Sanierung. »Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.«
Zahlung vorbehaltlich leisten
Die Expertin empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem erst mal zu leisten, um laufende Mahn- oder Inkassoverfahren zu vermeiden. Der Geldratgeber bietet für den unkomplizierten Widerspruch und die Rückforderung kostenlose Musterschreiben an. »Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden«, rät Duy.
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Im vergangenen Jahr hatte der SPIEGEL über horrende Kosten für Kunden berichtet, die sich von ihrem Gasanschluss trennen wollten.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Anfang 2025 alle regionalen Gasnetzbetreiber in dem Bundesland befragt, mit welchen Kosten Haushalte rechnen müssen, die ihren Gasanschluss stilllegen lassen wollen – also Anschlüsse verplomben und den Gaszähler im Haus ausbauen lassen. Zwei Drittel der Betreiber stellten keine Kosten in Rechnung. Manche Firmen verlangten jedoch drei- bis vierstellige Gebühren, im Schnitt waren es 930 Euro.
Nach einer jüngeren bundesweiten Erhebung des Portals »Finanztip« verlangen Netzbetreiber Pauschalen zwischen 100 und 2300 Euro. Laut der Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau aber uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt.
»Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden«, schreibt »Finanztip«.
