EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat an die Mitgliedstaaten appelliert, Verantwortung für die gemeinsame Sicherheit zu übernehmen. Auf der Sicherheitskonferenz in München warb sie dafür, die europäische Beistandsklausel zum Leben zu erwecken, um sich unabhängiger von den USA zu machen. »Gegenseitiger Beistand ist im Rahmen der EU nicht optional, sondern eine Verpflichtung, die im Vertrag verankert ist – in Artikel 42 Absatz 7«, sagte sie. Das Versprechen »Einer für alle und alle für einen« habe aber nur dann Gewicht, wenn es auf »Vertrauen und den entsprechenden Fähigkeiten« beruhe.
Für eine stärkere Beschäftigung mit der EU-Beistandsklausel hatte sich in München auch schon Bundeskanzler Friedrich Merz ausgesprochen. Er erklärte am Freitag, man müsse »ausbuchstabieren«, wie man die Verpflichtung aus Artikel 42 europäisch organisieren wolle. (Lesen Sie hier mehr zu Merz' Rede .) Vor von der Leyen sprach am Samstagvormittag unter anderem US-Außenminister Marco Rubio. (Erfahren Sie hier, worüber er gesprochen hat.)
Ohne Verteidigung keine Unabhängigkeit
Neben militärischer Aufrüstung und einem beschleunigten Entscheidungsprozess in der EU plädierte von der Leyen für eine neue europäische Sicherheitsstrategie: »Ich glaube, wir müssen dringend neu austarieren, wie wir all unsere politischen Instrumente einsetzen – Handel, Finanzen, Normen, Daten, kritische Infrastrukturen, Technologieplattformen, Informationen.«
Man müsse sicherstellen, dass Europa jederzeit in der Lage sei, sein Territorium, seine Wirtschaft, seine Demokratie und seine Lebensweise zu verteidigen. »Denn das ist letztlich die wahre Bedeutung von Unabhängigkeit«, sagte sie.
Zudem sprach sie sich für eine engere Zusammenarbeit mit Großbritannien aus. »In diesen äußerst unruhigen Zeiten sollten Europa und insbesondere das Vereinigte Königreich enger zusammenrücken«, sagte von der Leyen. Zehn Jahre nach dem Brexit sei man mit Blick auf die Zukunft sehr aufeinander angewiesen.
Auslöser war Grönlandkonflikt
Über die Bedeutung von Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags war zuletzt wegen Grönland diskutiert worden. US-Präsident Donald Trump hatte die Insel, welche zu Dänemark gehört, für die USA beansprucht. Die EU stellte klar, dass Deutschland und die anderen EU-Staaten im Fall eines gewaltsamen Konflikts auf Antrag Dänemarks hin Beistand leisten müssten.
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In dem Absatz zur Beistandsklausel heißt es konkret: »Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.« Er ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 der Nato. Dieser gesteht den Bündnisstaaten Ermessensspielraum zu, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu Hilfe kommen.
