SpOn 06.01.2026
13:29 Uhr

Verwaltungsgericht Münster: Klage gegen Schulpflicht abgewiesen


Eine Familie aus dem Kreis Borken soll ihre Kinder an einer Schule anmelden, klagte jedoch dagegen. Nun mussten die Eltern vor dem Verwaltungsgericht Münster eine Niederlage einstecken.

Verwaltungsgericht Münster: Klage gegen Schulpflicht abgewiesen

Eltern müssen einem Gerichtsurteil zufolge ihre schulpflichtigen Kinder an einer Schule anmelden, auch wenn sie diese aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten wollen. Das Verwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klagen einer Familie gegen eine entsprechende Anordnung der Schulaufsichtsbehörde ab, wie das Gericht mitteilte . Die Behörde habe die Eltern zu Recht verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, hieß es.

Die Kläger aus dem Kreis Borken wollten laut Gerichtsangaben ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten. Dabei griffen sie auf die Unterstützung des Vereins »Freies christliches Heimschulwerk« zurück. Das beklagte Land hielt dem entgegen, dass die Schulpflicht so nicht erfüllt werden könne. Bei dem Verein handle es sich weder um eine öffentliche Schule noch um eine Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule.

Verein sei keine Schule

Das Gericht gab dem Land recht. Die Schulpflicht hätten die Kläger nicht durch eine Anmeldung bei dem Verein erfüllt, hieß es zur Begründung. Der Verein sei keine Schule im Sinn des Schulgesetzes, weil er regelmäßig keinen Unterricht selbst erteile, sondern Eltern lediglich bei der Organisation von Heimunterricht unterstütze. Da das Gesetz eine Schulbesuchspflicht vorgebe, sei auch irrelevant, ob die Unterrichtung und Erziehung der Kinder anders gesichert seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.

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kfr/AFP