Die Sicherheitsbefragung eines nigerianischen Asylsuchenden in Malta durch den Verfassungsschutz war rechtswidrig. Zu dem Ergebnis ist das Verwaltungsgericht Köln gekommen. Die Befragung habe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, entschied das Gericht laut Mitteilung. Der Asylsuchende war im Januar 2019 über die Mittelmeerroute nach Malta gelangt. Im Rahmen einer europäischen Vereinbarung wollte Deutschland einen Teil der dort befindlichen Menschen übernehmen.
Vor einer möglichen Übernahme erfolgten in Malta Sicherheitsbefragungen durch Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. Im Anschluss wurde das Asylverfahren des Klägers nicht nach Deutschland übernommen.
Freiwilligkeit des Klägers ausgeschlossen
Das Gericht stellte nun fest, dass für die Befragung keine gesetzliche Grundlage bestanden habe. Auch eine Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge begründe keine Eingriffsbefugnis.
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Die Befragung habe auch nicht durch eine Einwilligung des Klägers gerechtfertigt werden können. Denn die Umstände der Befragung seien von einem »Ungleichgewicht in Gestalt eines Über-Unterordnungsverhältnisses zwischen der handelnden Behörde und dem Kläger geprägt« gewesen, hieß es. Dieses schließe eine Freiwilligkeit aus.
