Der Präsident des Verkehrsgerichtstags, Ansgar Staudinger, hat dafür plädiert, Schmerzensgeldansprüche von Radfahrenden zu kürzen, wenn sie bei einem Unfall keinen Helm trugen. Der Juraprofessor an der Universität Bielefeld verwies bei der Eröffnung des Verkehrsgerichtstags in Goslar auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich.
Der Gerichtshof hatte im März einem E-Bike-Fahrer ein Mitverschulden zugesprochen. Der Mann war an einer Tankstelle von einem Auto angefahren worden. Für Verletzungen, die sich nach Auffassung des Gerichts mit einem Helm hätten vermeiden lassen, solle er kein Schmerzensgeld bekommen. Zur Begründung hieß es, die besonderen Gefahren von E-Bikes und die erhöhte Unfallhäufigkeit seien in der Gesellschaft bekannt, ebenso die Bedeutung eines Helms.
Daran anknüpfend empfahl Staudinger auch in Deutschland, Ansprüche für Radfahrer zu kürzen, wenn sie bei einem Unfall keinen Helm tragen. Zwar würde die Mehrheit der Deutschen beim Fahrradfahren keinen Helm tragen, der Nutzen des Schutzes sei laut verschiedenen Studien aber der Mehrheit bewusst.
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