SpOn 27.04.2026
20:27 Uhr

Verein Jüdische Stimme: Gericht stuft Organisation nicht als gesichert extremistisch ein


Der Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« wird vorerst nicht als gesichert extremistisch eingestuft. Das Gericht sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für Gewaltbezug oder eine konkrete Gefährdung.

Verein Jüdische Stimme: Gericht stuft Organisation nicht als gesichert extremistisch ein

Der propalästinensische Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland« darf laut einem Gerichtsentscheid vorerst nicht als »gesichert extremistisch« gelten. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag der Organisation gegen die Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums statt, wie am Montag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Bericht wird der Verein, gestützt auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, als Beispiel für einen säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er bildet die deutsche Sektion des internationalen Dachverbands European Jews for a Just Peace (EJJP) und ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt.

Gericht: Die notwendige Gefährdung fehlt

Laut seiner Satzung will der Verein Menschen jüdischer Herkunft eine Plattform dafür bieten, sich für Völkerverständigung sowie vor allem eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen. Der Extremismusvorwurf stützt sich dabei auf öffentliche Beiträge, in denen das Existenzrecht Israels verneint oder Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlost oder gerechtfertigt würden.

Dies geht laut dem Gerichtsentscheid auch tatsächlich aus Beiträgen des Vereins hervor. Es fehle jedoch die nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz notwendige Gefährdung der auswärtigen Belange durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen, hieß es in der Begründung der Eilentscheidung.

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Auch seien von den Behörden keine Bestrebungen des Vereins aufgeführt worden, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten, hieß es weiter. Ausdrückliche Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die radikale Palästinenserorganisation Hamas könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

mgr/AFP