Strom und Heizung, energetische Sanierungen: Wer sein Vermögen überwiegend in die eigene Immobilie investiert hat, steht im Ruhestand häufig vor steigenden monatlichen Kosten. Die hohen Ausgaben treffen auf ein gesunkenes Einkommen. Ein Teilverkauf scheint bei der Finanzierung zu helfen, doch die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor dem Modell.
Teilverkaufsanbieter suggerieren, dass den Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin mindestens die Hälfte der Immobilie gehört, sie lebenslang darin wohnen bleiben können und später sogar ein Rückkauf möglich ist. »Was auf den ersten Blick seriös wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen häufig als intransparentes und teures Vertragsmodell«, erklärt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen demnach nicht nur hohe monatliche Nutzungsentgelte für den verkauften Anteil zahlen, sondern in vielen Fällen auch alle laufenden Instandhaltungskosten tragen.
Hinzu kommen oft hohe Abrechnungen am Ende der Vertragslaufzeit. Während sich die Unternehmen meist einen Mindestgewinn von 14 bis 17 Prozent vertraglich absichern, tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer das volle Risiko einer möglichen Wertminderung. Sinkt der Immobilienwert, müssen sie die Differenz sogar aus eigener Tasche zahlen.
Rechtliche Grauzone
Teilverkaufsmodelle bewegen sich bislang in einer rechtlichen Grauzone. »Es gibt derzeit weder eine behördliche Aufsicht noch klare gesetzliche Vorgaben, die Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend schützen würden«, betont Klug. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte auf problematische Aspekte hingewiesen: irreführende Werbeversprechen zu möglichen Verkaufspreisen, die Gefahr eines vorzeitigen Verkaufs bei einem Zahlungsverzug und das erhebliche Risiko einer Zwangsversteigerung im Falle der Insolvenz des Teilkäufers.
Die Verbraucherzentrale rät zu Alternativen: Für ältere Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer kommen neben dem Teilverkauf unter anderem die Leibrente – also eine regelmäßige Zahlung mit Wohn- oder Nießbrauchrecht, der Verkauf mit Rückmietung (Sale & Lease Back) oder ein spezieller Immobilienkredit für Seniorinnen und Senioren ohne laufende Tilgung infrage. Welche Lösung geeignet ist, hänge jedoch stets von der individuellen Situation ab.
